Anlass des Bauleitverfahrens ist die Ausweisung einer Parkplatzfläche für die Schüchtermann-Klinik mit langfristiger Standortsicherung. Diese ergibt sich aus dem dringenden Stellflächenbedarf, um die Schüchtermann-Klinik, die umgebenden Wohnstraßen zu entlasten sowie um den provisorisch angelegten Behelfsparkplatz an der Ulmenallee, der ursprünglich nur für einen befristeten Zeitraum im Rahmen umfangreicher Sanierungsarbeiten an der Klinik übergangsweise angelegt worden ist, auflösen zu können.

 

Stellplätze werden von den Besuchern evtl. auch Mitarbeitern der Schüchtermann-Klinik nur angenommen, wenn sie in unmittelbarer Nähe zur Klinik geschaffen werden. An anderer Stelle in zumutbarer Entfernung zur Klinik stehen keine weiteren Freiflächen zur Verfügung. Außerdem ist die Fläche wegen der Nähe des Hubschrauberlandplatzes eher für Stellplätze als für eine Wohnbebauung geeignet.

 

Zudem ist das bestehende Baurecht auf dem Flurstück 119/1 der Flur 9 seit 40 Jahren nicht ausgenutzt worden.

 

Durch die vorgeschlagenen Beschlüsse zur Einleitung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans und zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen Bauvorschriften erfolgen die Grundsatzentscheidungen zur Aufnahme der Bauleitplanung. Details ergeben sich im weiteren Bauleitverfahren.

 

Die Fläche des Änderungsbereiches steht im Privateigentum. Der Flächenerwerb bleibt weiterem Verwaltungshandeln vorbehalten.

 

Anlagen:

  1. Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplans
  2. Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans
  3. Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“
  4. Planzeichnung 36. Änderung des Flächennutzungsplans
  5. Planzeichnung 46. Änderung des Flächennutzungsplans

 


Beschlussvorschlag:

 

a)       Um die Neuordnung und Ausweisung einer Parkplatzfläche für die Schüchtermann-Klinik zu ermöglichen und diesen Standort langfristig zu sichern, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Rothenfelde zum 48. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den südlichen Teilbereich des Flurstücks 119/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde. Er wird im Norden durch den weiteren Teilbereich des Flurstück 119/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Osten durch die Ulmenallee, Flurstück 117/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Süden durch den Amselweg, Flurstück 1/5 der Flur 3, Gemarkung Bad Rothenfelde und im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 120/12 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.

 

b)      Um die Ausweisung einer Parkplatzfläche für die Schüchtermann-Klinik zu ermöglichen und diesen Standort langfristig zu sichern, ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen Bauvorschriften zum 3. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans umfasst den südlichen Teilbereich des Flurstücks 119/1 der Flur 9 sowie das daran westliche angrenzende Flurstück 120/12, der Flur 9, beide Gemarkung Bad Rothenfelde, nördlich des Amselweges. Der Geltungsbereich wird im Norden durch den weiteren Teilbereich des Flurstück 119/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Osten durch die Ulmenallee, Flurstück 117/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Süden durch den Amselweg, Flurstück 1/5 der Flur 3, Gemarkung Bad Rothenfelde und im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 120/11 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem in Anlage 2 beigefügten Lageplan.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)       Um die Neuordnung und Ausweisung einer Parkplatzfläche für die Schüchtermann-Klinik zu ermöglichen und diesen Standort langfristig zu sichern, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Rothenfelde zum 48. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich der 48. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den südlichen Teilbereich des Flurstücks 119/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde. Er wird im Norden durch den weiteren Teilbereich des Flurstück 119/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Osten durch die Ulmenallee, Flurstück 117/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Süden durch den Amselweg, Flurstück 1/5 der Flur 3, Gemarkung Bad Rothenfelde und im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 120/12 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.

 

b)      Um die Ausweisung einer Parkplatzfläche für die Schüchtermann-Klinik zu ermöglichen und diesen Standort langfristig zu sichern, ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen Bauvorschriften zum 3. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplans umfasst den südlichen Teilbereich des Flurstücks 119/1 der Flur 9 sowie das daran westliche angrenzende Flurstück 120/12, der Flur 9, beide Gemarkung Bad Rothenfelde, nördlich des Amselweges. Der Geltungsbereich wird im Norden durch den weiteren Teilbereich des Flurstück 119/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Osten durch die Ulmenallee, Flurstück 117/1 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Süden durch den Amselweg, Flurstück 1/5 der Flur 3, Gemarkung Bad Rothenfelde und im Westen durch die Ostgrenze des Flurstücks 120/11 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde begrenzt. Die genaue Lage ergibt sich aus dem in Anlage 2 beigefügten Lageplan.

 


Herr Gruben gibt eine Einführung in den Tagesordnungspunkt und erklärt die Gründe für den vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss.

 

Ratsherr Tesch erkundigt sich danach, ob die gemäß Beschlussvorlage vorgesehene Parkfläche den Ansprüchen der Schüchtermann-Klinik genügen könne und es desbezüglich bereits eine Abstimmung mit der Klinik gegeben hätte. Herr Gruben erklärt, dass sich der Aufstellungsbeschluss auf eine kurzfristige Entscheidung der Verwaltung begründet und Gespräche noch zu führen sind.

 

Ratsfrau Temme ist der Ansicht, dass die vorgesehene Parkfläche für die Klinik nicht ausreichen wird.

 

Ratsherr Diekamp führt aus, dass eine Aufhebung des gegenwärtig vorliegenden Baurechts und die vorgesehene Neuüberplanung zu einer Herabstufung im Grundstückswert führen werden. Bürgermeister Rehkämper gibt den Hinweis eine Diskussion zu diesem Thema im nichtöffentlichen Sitzungsteil fortführen zu können.

 

Bürgermeister Rehkämper erklärt, dass das Grundstück „Erpener Feld“ für eine städtebauliche Quartiersentwicklung benötigt wird. Wenn ein - wie hier vorliegendes Baurecht – über fast 40 Jahre nicht wahrgenommen wird, kann es zurückgenommen werden um das betreffende Grundstück ggf. einer anderen städtebaulichen Entwicklung zuzuführen.

 

Nach der Bitte des Ratsherrn Brinkmann die Rücknahme eines Baurechts näher zu erläutern, erklärt Bürgermeister Rehkämper, dass eine vorhergehende anwaltliche Beratung zu dem Thema aufgezeigt hat, dass öffentlich-rechtlich eine Grundstückswertminderung durch Entzug eines bestehenden Baurechts möglich ist, auch vor dem Hintergrund der Nichtausnutzung des bestehenden Baurechts. Außerdem hat die Eigentümerseite bereits Kontakt zu der Gemeinde aufgenommen. Aus diesem Grund und um frühzeitig darüber beraten zu können erfolgte eine Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung.

 

Ratsherr Bunselmeyer verweist auf die in 2021 gestellten Anträge der SPD und spricht sich für den Beschlussvorschlag aus, um geordnete Verhältnisse schaffen zu können.

 

Ratsherr Diekamp sieht für den Grundstücksbereich keine Nutzung als Parkfläche. Dem stehe der gegenwärtige Wohnraummangel entgegen.

 

Bürgermeister Rehkämper erklärt, dass die Lage der Parkfläche noch verändert werden könne. Wichtig ist zunächst mit der städtebaulichen Entwicklung in dem Bereich vorankommen zu können.

 

Auf die Frage des Ratsherrn Vater-Lippold, wie damit umzugehen ist, wenn die Eigentümer einen Bauantrag stellen, antwortet Bürgermeister Rehkämper, dass zur jetzigen Zeit noch nicht alle Fragen beantwortet werden können. Ratsherr Tesch merkt zudem an, dass die Einzelheiten in einem Bauleitverfahren geklärt werden.

  


Ja

3

Nein

0

Enthaltung

4

 

Damit ist der Beschlussvorschlag mehrheitlich bei 4 Enthaltungen angenommen.