Sitzung: 17.05.2022 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Vorlage: Y/2022/092
Seitens der Bauherren liegt ein
Bauantrag „Neubau eines Mehrfamilienhauses (11 WE) mit Tiefgarage“ vor. Auf dem
Grundstück Bahnhofstraße 41 soll ein dreigeschossiges Gebäude mit Flachdach
entstehen.
Der Bebauungsplan Nr. 22 „Südlich
der Schloenbachstraße“ sieht für dieses Grundstück einen überbaubaren Bereich
mit einer Breite von 25,00 m vor (siehe Anlagen).
Das neue Mehrfamilienhaus ist mit
einer Länge von 26,99 m geplant.
Der überbaubare Bereich soll in
nördlicher Richtung (Gartenseite) um 1,00 m und in südlicher Richtung
(Straßenseite) um 1,00 m überschritten werden. Die geplante Gebäudebreite
beträgt 14,30 m.
Auf
den benachbarten Grundstücken, Bahnhofstraße 39/39A und 43, hat es damals auch
schon ähnliche Befreiungen gegeben (siehe Lageplan). Städtebaulich passt sich
der geplante Baukörper dem baulichen Umfeld an, da die entsprechenden
Gebäudefluchten aufgenommen werden.
Da die
anderen Vorgaben alle eingehalten werden, wird vorgeschlagen dem
Befreiungsantrag zuzustimmen.
Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt des
Landkreises Osnabrück wird auch von dort der Befreiungsantrag befürwortet.
Grundsätzlich kann gem. §31 BauGB von den
Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden, wenn die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich
vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 22 „Südlich der Schloenbachstraße“, auf dem Grundstück
„Bahnhofstraße 41“, mit dem Ziel:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses (11 WE) mit
Tiefgarage,
wird das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 (2) in
Verbindung mit §31 BauGB erklärt.
Es handelt sich um folgende Befreiung (siehe auch
Anlagen):
Der überbaubare Bereich soll in nördlicher Richtung
(Gartenseite) auf einer Länge von 14,30 m um 1,00 m und in südlicher Richtung
(Straßenseite) auf einer Länge 14,30 m um 1,00 m überschritten werden.
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf Befreiung
von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 22 „Südlich der
Schloenbachstraße“, auf dem Grundstück „Bahnhofstraße 41“, mit dem Ziel:
Errichtung eines Mehrfamilienhauses (11 WE) mit Tiefgarage,
wird das gemeindliche
Einvernehmen gem. §36 (2) in Verbindung mit §31 BauGB erklärt.
Es handelt sich um folgende
Befreiung (siehe auch Anlagen):
Der überbaubare
Bereich soll in nördlicher Richtung (Gartenseite) auf einer Länge von 14,30 m
um 1,00 m und in südlicher Richtung (Straßenseite) auf einer Länge 14,30 m um
1,00 m überschritten werden.
Herr Rolf stellt den Befreiungsantrag vor und hebt dabei hervor, dass in der Vergangenheit bereits Nachbarn Befreiungen erhalten haben.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.
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