Herr Gruben verliest den Sachstandsbericht.

 

Neuaufstellung Bebauungsplan östlich der Frankfurter Straße, nördlich Am Salzbach - Sachstand

Der - für Teile des aktuellen Plangebietes - ursprünglich aufgestellte vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Hannoverschen Straße“ ist mit rechtskräftigem Urteil des OVG Lüneburg vom 12.05.2021 für unwirksam erklärt worden. Ursächlich war eine beachtliche, abwägungsrelevante unzureichende Bewältigung der gegebenen Lärmproblematik.

 

In Folge dessen wurde vom Verwaltungsgericht Osnabrück am 22.09.2021 die Baugenehmigung einer Wohnanlage mit vier Wohngebäude mit insgesamt 32 Wohneinheiten im südlichen Bereich des ursprünglichen Plangebietes aufgehoben.

 

Um eine Rechts- und Planungssicherheit, auch durch Wiedererlangung einer Baugenehmigung für die betroffene Wohnanlage, herbeizuführen als auch für die im aktuellen Plangebiet befindlichen Bestandsgebäude und Nutzungen, ist ein neuer Bebauungsplan aufzustellen.

 

Weiteres Ziel ist in dem unbeplanten Bereich Steuerungsmöglichkeiten zu schaffen, um ggf. nicht erwünschte Nutzungen auszuschließen. Zudem sollen durch die getroffenen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften das bestehende Siedlungsbild geschützt und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.

 

In Vorbereitung der Planung wurde ein Lärmschutzgutachten erstellt, um eine verträgliche Gebietsausweisung unter Berücksichtigung der in dem Gebiet vorhandenen Nutzungen durchführen zu können. Ziel ist es ein urbanes Gebiet auszuweisen. Urbane Gebiete nach § 6a Absatz 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.

 

Unter Berücksichtigung des Lärmschutzgutachtens, der Bestandsaufnahme im Gebiet sowie der angestrebten städtebaulichen Zielsetzung wurden vom Planungsbüro Tischmann Loh der mögliche Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans in einem Abstimmungsgespräch am 31.08.22 zwischen Rechtsanwalt Herr Dr. Vietmeier, Herr Hauschild, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, Landkreis Osnabrück und der Verwaltung vorgestellt.

 

Ziel des Gespräches war es zwischen den Gesprächsteilnehmern eine einvernehmliche Übereinkunft bezüglich des festzusetzenden Gebietstyps unter Berücksichtigung möglicher Festsetzungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung zu erlangen.

 

Der abgestimmte Geltungsbereich wird den südlichen Teil des für unwirksam erklärten Bebauungsplans, das Grundstück mit dem TIWA-Markt sowie die davon südlich anschließende Bebauung entlang der Frankfurter Straße bis zur Straße Am Salzbach umfassen und wird als Urbanes Gebiet ausgewiesen.

 

Um sichere Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bestandsbebauung treffen zu können als auch zur Erstellung einer amtlichen Plangrundlage für den zu erarbeitenden Vorentwurf ist eine Vermessung des Bereiches durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro erforderlich. Hierfür wurden von der Verwaltung die Vermessungsbüros Flüssmeyer, Osnabrück sowie Streif, Melle um Abgabe eines Angebotes bis zur 37. KW mit Angabe des möglichen Leistungszeitraums gebeten.

 

Darüber hinaus sind noch weitere Details zu klären, wie beispielsweise Grunddienstbarkeiten, Leitungserschließung.

 

Ziel ist es die Planungsunterlagen bis November in einer Beschlussvorschlagsreife vorliegen zu haben, um die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen zu können.