Sitzung: 13.09.2022 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Herr Gruben verliest den Sachstandsbericht.
Neuaufstellung Bebauungsplan östlich der Frankfurter Straße, nördlich Am
Salzbach - Sachstand
Der - für Teile des
aktuellen Plangebietes - ursprünglich aufgestellte vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 4 „Südlich der Hannoverschen Straße“ ist mit rechtskräftigem
Urteil des OVG Lüneburg vom 12.05.2021 für unwirksam erklärt worden. Ursächlich
war eine beachtliche, abwägungsrelevante unzureichende Bewältigung der
gegebenen Lärmproblematik.
In Folge dessen
wurde vom Verwaltungsgericht Osnabrück am 22.09.2021 die Baugenehmigung einer
Wohnanlage mit vier Wohngebäude mit insgesamt 32 Wohneinheiten im südlichen
Bereich des ursprünglichen Plangebietes aufgehoben.
Um eine Rechts- und
Planungssicherheit, auch durch Wiedererlangung einer Baugenehmigung für die
betroffene Wohnanlage, herbeizuführen als auch für die im aktuellen Plangebiet
befindlichen Bestandsgebäude und Nutzungen, ist ein neuer Bebauungsplan aufzustellen.
Weiteres Ziel ist in
dem unbeplanten Bereich Steuerungsmöglichkeiten zu schaffen, um ggf. nicht
erwünschte Nutzungen auszuschließen. Zudem sollen durch die getroffenen
Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften das bestehende Siedlungsbild
geschützt und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.
In Vorbereitung der
Planung wurde ein Lärmschutzgutachten erstellt, um eine verträgliche
Gebietsausweisung unter Berücksichtigung der in dem Gebiet vorhandenen
Nutzungen durchführen zu können. Ziel ist es ein urbanes Gebiet auszuweisen.
Urbane Gebiete nach § 6a Absatz 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen dem
Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen
und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die
Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein.
Unter
Berücksichtigung des Lärmschutzgutachtens, der Bestandsaufnahme im Gebiet sowie
der angestrebten städtebaulichen Zielsetzung wurden vom Planungsbüro Tischmann
Loh der mögliche Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans in einem
Abstimmungsgespräch am 31.08.22 zwischen Rechtsanwalt Herr Dr. Vietmeier, Herr
Hauschild, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, Landkreis Osnabrück und der
Verwaltung vorgestellt.
Ziel des Gespräches
war es zwischen den Gesprächsteilnehmern eine einvernehmliche Übereinkunft
bezüglich des festzusetzenden Gebietstyps unter Berücksichtigung möglicher
Festsetzungen hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung zu erlangen.
Der abgestimmte
Geltungsbereich wird den südlichen Teil des für unwirksam erklärten
Bebauungsplans, das Grundstück mit dem TIWA-Markt sowie die davon südlich
anschließende Bebauung entlang der Frankfurter Straße bis zur Straße Am
Salzbach umfassen und wird als Urbanes Gebiet ausgewiesen.
Um sichere
Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der
vorhandenen Bestandsbebauung treffen zu können als auch zur Erstellung einer
amtlichen Plangrundlage für den zu erarbeitenden Vorentwurf ist eine Vermessung
des Bereiches durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro erforderlich.
Hierfür wurden von der Verwaltung die Vermessungsbüros Flüssmeyer, Osnabrück
sowie Streif, Melle um Abgabe eines Angebotes bis zur 37. KW mit Angabe des
möglichen Leistungszeitraums gebeten.
Darüber hinaus sind
noch weitere Details zu klären, wie beispielsweise Grunddienstbarkeiten,
Leitungserschließung.
Ziel ist es die
Planungsunterlagen bis November in einer Beschlussvorschlagsreife vorliegen zu
haben, um die Aufstellung eines Bebauungsplans beschließen zu können.