Sitzung: 13.09.2022 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Vorlage: Y/2022/120
Seitens der Bauherren liegt uns eine Bauantrag „Neubau von zwei Zweifamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage“
vor. Auf dem Grundstück Drosselweg 3, soll das vorhandene Gebäude deshalb
abgerissen werden.
Der Bebauungsplan Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“ ist durch
Bekanntmachung im Februar 1974 in Kraft getreten.
Bei den Festsetzungen: Art und Maß der baulichen Nutzung, steht u. a.
WR - Reines
Wohngebiet, nur Gebäude mit nicht mehr als 2 Wohnungen zulässig
Da das Grundstück sehr groß ist (990 qm) und der überbaubare Bereich
sehr breit ist (25 m), passen hier zwei Zweifamilienhäuser hin.
Die Abstände, der Gebäude untereinander und zu den Grundstücksgrenzen
werden eingehalten.
Durch die vorgesehene Tiefgarage, sie befindet sich komplett unterhalb
der Geländeoberfläche, werden die Gebäudeteile miteinander verbunden.
Oberirdisch entsteht der Eindruck das hier 2 Zweifamilienhäusern
errichtet worden sind. Alle weiteren planungsrechtlichen und
bauordnungsrechtlichen Vorgaben werden eingehalten. Die Parksituation ist durch
die Tiefgarage sehr gut gelöst.
Es wird vorgeschlagen dem Befreiungsantrag zuzustimmen.
Nach Rücksprache mit dem
Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück wird auch von dort der
Befreiungsantrag gebilligt.
Grundsätzlich kann gem. § 31 (2)
BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden,
wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen
städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit
den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 15
„Östlich der Osnabrücker Straße“ auf dem Grundstück „Drosselweg 3“, mit dem
Ziel:
Neubau von zwei Zweifamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage, wird das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB
erklärt.
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 15
„Östlich der Osnabrücker Straße“ auf dem Grundstück „Drosselweg 3“, mit dem
Ziel:
Neubau von zwei Zweifamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage, wird das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB
erklärt.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.
Herr Gruben erläutert den Beschlussvorschlag.