Die Schlussberichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018, 2019 und 2020 des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.07.2022 sind in der Anlage beigefügt.

 

Auf den Seiten 4 bis 8 des Schlussberichtes 2018 findet sich eine Kurzfassung des Schlussberichtes. Im Hinblick auf die Auflösung der Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs sei auf die Seite 36 des Berichts hingewiesen.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisrechnung 2019 findet sich auf Seite 14 und für das Jahr 2020 auf Seite 19. Eine Zusammenfassung der Finanzrechnung 2019 findet sich auf Seite 16 und für das Jahr 2020 auf der Seite 21.

 

Die Schlussfeststellung 2018 (S. 53 des Prüfungsberichtes) lautet:

 

Der Jahresabschluss 2018 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass

 

  • die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  • die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen vollständig und in richtiger Höhe enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss 2018 und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie einer Entlastung nicht entgegen.

 

Die Schlussfeststellung 2019 in der Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes (S. 20 des Prüfungsberichtes) lautet:

 

Der Jahresabschluss 2019 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt. Insgesamt ist festzustellen, dass

 

·         der Haushaltsplan insgesamt eingehalten wurde,

·         die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,

·         das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet worden.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Gemeinde Bad Rothenfelde wird wie folgt zusammengefasst:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 sowie einer Entlastung nicht entgegen.

 

Die Schlussfeststellung 2020 in der Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes (S. 25 des Prüfungsberichtes) lautet:

 

Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Bad Rothenfelde ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt. Insgesamt ist festzustellen, dass

 

·         der Haushaltsplan insgesamt eingehalten wurde,

·         die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs grundsätzlich nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,

·         das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet worden.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Gemeinde Bad Rothenfelde wird wie folgt zusammengefasst:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt grundsätzlich ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 sowie einer Entlastung nicht entgegen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück vom 29.07.2022 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018, 2019 und 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Jahresabschlüsse für die Jahre 2018, 2019 und 2020.

 

Dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.

 

Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 2.414.815,75 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen Ergebnis mit 720.178,95 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 1.694.636,80 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 720.178,95 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.694.636,80 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2018 einen Bestand von 720.178,95 € (ordentliches Ergebnis) und 5.484.754,46 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

 

Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 1.459.153,46 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen Ergebnis mit 564.504,98 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 894.648,48 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 564.504,98 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 894.648,48 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2019 einen Bestand von 1.284.683,93 € (ordentliches Ergebnis) und 6.379.402,94 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

 

Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 1.677.981,49 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen Ergebnis mit 714.694,64 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 963.286,85 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 714.694,64 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 963.286,85 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2020 einen Bestand von 1.999.378,57 € (ordentliches Ergebnis) und 7.342.689,79 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

 

 


Beschlussvorschlag

 

Die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück vom 29.07.2022 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018, 2019 und 2020 werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Jahresabschlüsse für die Jahre 2018, 2019 und 2020.

 

Dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.

 

Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 2.414.815,75 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen Ergebnis mit 720.178,95 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 1.694.636,80 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 720.178,95 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.694.636,80 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2018 einen Bestand von 720.178,95 € (ordentliches Ergebnis) und 5.484.754,46 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

 

Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von 1.459.153,46 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen Ergebnis mit 564.504,98 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 894.648,48 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 564.504,98 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 894.648,48 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2019 einen Bestand von 1.284.683,93 € (ordentliches Ergebnis) und 6.379.402,94 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

 

Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 1.677.981,49 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen Ergebnis mit 714.694,64 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 963.286,85 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 714.694,64 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 963.286,85 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2020 einen Bestand von 1.999.378,57 € (ordentliches Ergebnis) und 7.342.689,79 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

 

 


Herr Prövestmann erläutert die Jahresabschlüsse 2018, 2019 und 2020 anhand einer PowerPoint-Präsentation. Besonderes Augenmerk wird auf die ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisse, der Auflösung der Rückstellung für den Finanzausgleich im Jahresabschluss 2018 (rd. 3,5 Mio. EUR), der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen (2014 bis 2020), der Entwicklung der Kreditschulden (2014 bis 2020) und der Entwicklung der Überschussrücklage bis zu einer Höhe von 9,3 Mio. EUR Ende 2020 gelegt. Das Rechnungsprüfungsamt kommt in den Prüfberichten zu dem Schluss, dass die Jahresabschlüsse zutreffend sind und einer Beschlussfassung sowie einer Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, fragt, ob die Ergebnisse bestimmter NLG-Verfahren den außerordentlichen Ergebnissen einzelner Jahre direkt zugeordnet werden können? Die Zuordnung ist von der Kaufvertragsvereinbarung abhängig. Daher gibt es viele Überschneidungen einzelner NLG-Verfahren in den ausgewiesenen Jahressummen erläutert Herr Prövestmann.

 

Ob die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2021 schon vorliegen erkundigt sich Herr Tesch? Die Arbeiten zum Jahresabschluss 2021 können erst in der nächsten Woche aufgenommen werden, berichtet Herr Prövestmann.

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0