Sitzung: 07.09.2022 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: Y/2022/114
Die Schlussberichte über die
Prüfung der Jahresabschlüsse 2018, 2019 und 2020 des Rechnungsprüfungsamtes vom
29.07.2022 sind in der Anlage beigefügt.
Auf den Seiten 4 bis 8 des
Schlussberichtes 2018 findet sich eine Kurzfassung des Schlussberichtes. Im Hinblick
auf die Auflösung der Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs sei auf die
Seite 36 des Berichts hingewiesen.
Eine Zusammenfassung der
Ergebnisrechnung 2019 findet sich auf Seite 14 und für das Jahr 2020 auf Seite
19. Eine Zusammenfassung der Finanzrechnung 2019 findet sich auf Seite 16 und
für das Jahr 2020 auf der Seite 21.
Die Schlussfeststellung 2018
(S. 53 des Prüfungsberichtes) lautet:
Der Jahresabschluss 2018 ist nach
den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die
wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.
Insgesamt ist festzustellen, dass
- die Haushaltspläne
eingehalten worden sind,
- die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung eingehalten worden sind,
- bei den Erträgen und
Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen
Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften
unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
- die
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen vollständig und in richtiger
Höhe enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-,
Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i.
V. m. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss
2018 und die Entlastung des Bürgermeisters.
Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes
stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer
Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie einer Entlastung nicht
entgegen.
Die Schlussfeststellung 2019
in der Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes (S. 20 des Prüfungsberichtes)
lautet:
Der Jahresabschluss
2019 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht
sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt. Insgesamt ist
festzustellen, dass
·
der Haushaltsplan insgesamt eingehalten
wurde,
·
die einzelnen Buchungsvorgänge und
Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet
und belegt sind,
·
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei
den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden
Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze
und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,
·
das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Es wird bestätigt,
dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet worden.
Das Ergebnis der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Gemeinde Bad Rothenfelde wird
wie folgt zusammengefasst:
Der Jahresabschluss
zum 31.12.2019, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde
entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage,
der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde
nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 sowie
einer Entlastung nicht entgegen.
Die Schlussfeststellung 2020
in der Erklärung des Rechnungsprüfungsamtes (S. 25 des Prüfungsberichtes)
lautet:
Der Jahresabschluss
2020 der Gemeinde Bad Rothenfelde ist nach den gesetzlichen Bestimmungen
geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse
dargelegt. Insgesamt ist festzustellen, dass
·
der Haushaltsplan insgesamt eingehalten
wurde,
·
die einzelnen Buchungsvorgänge und
Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet
und belegt sind,
·
bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei
den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs grundsätzlich
nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,
·
das Vermögen richtig nachgewiesen ist.
Es wird bestätigt,
dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet worden.
Das Ergebnis der
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Gemeinde Bad Rothenfelde wird
wie folgt zusammengefasst:
Der Jahresabschluss
zum 31.12.2020, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde
entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die
Haushaltsführung erfolgt grundsätzlich ordnungsgemäß. Die Entwicklung der
Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu
Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.
Aus Sicht des
Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten
Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 sowie
einer Entlastung nicht entgegen.
Beschlussvorschlag:
Die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück
vom 29.07.2022 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018, 2019 und 2020 werden
zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Jahresabschlüsse für
die Jahre 2018, 2019 und 2020.
Dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.
Der Jahresüberschuss 2018 in
Höhe von 2.414.815,75 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen
Ergebnis mit 720.178,95 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit
1.694.636,80 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von
720.178,95 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis
in Höhe von 1.694.636,80 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.
Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2018 einen Bestand von 720.178,95 €
(ordentliches Ergebnis) und 5.484.754,46 € (außerordentliches Ergebnis) aus.
Der Jahresüberschuss 2019 in
Höhe von 1.459.153,46 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen
Ergebnis mit 564.504,98 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit
894.648,48 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von
564.504,98 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis
in Höhe von 894.648,48 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.
Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2019 einen Bestand von 1.284.683,93
€ (ordentliches Ergebnis) und 6.379.402,94 € (außerordentliches Ergebnis) aus.
Der Jahresüberschuss 2020 in
Höhe von 1.677.981,49 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen
Ergebnis mit 714.694,64 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit
963.286,85 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von
714.694,64 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt
werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 963.286,85 €
soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“
eingestellt werden.
Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2020 einen Bestand von 1.999.378,57
€ (ordentliches Ergebnis) und 7.342.689,79 € (außerordentliches Ergebnis) aus.
Beschlussvorschlag
Die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück
vom 29.07.2022 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018, 2019 und 2020 werden
zur Kenntnis genommen.
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Jahresabschlüsse für
die Jahre 2018, 2019 und 2020.
Dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.
Der Jahresüberschuss 2018 in
Höhe von 2.414.815,75 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen
Ergebnis mit 720.178,95 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit
1.694.636,80 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von
720.178,95 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis
in Höhe von 1.694.636,80 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.
Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2018 einen Bestand von 720.178,95 €
(ordentliches Ergebnis) und 5.484.754,46 € (außerordentliches Ergebnis) aus.
Der Jahresüberschuss 2019 in
Höhe von 1.459.153,46 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen
Ergebnis mit 564.504,98 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit
894.648,48 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von
564.504,98 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses“ eingestellt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis
in Höhe von 894.648,48 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.
Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2019 einen Bestand von 1.284.683,93
€ (ordentliches Ergebnis) und 6.379.402,94 € (außerordentliches Ergebnis) aus.
Der Jahresüberschuss 2020 in
Höhe von 1.677.981,49 € setzt sich zusammen aus dem Überschuss im ordentlichen
Ergebnis mit 714.694,64 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit
963.286,85 €. Der Überschuss im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von
714.694,64 € in die „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ eingestellt
werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 963.286,85 €
soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“
eingestellt werden.
Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2020 einen Bestand von 1.999.378,57
€ (ordentliches Ergebnis) und 7.342.689,79 € (außerordentliches Ergebnis) aus.
Herr Prövestmann erläutert die Jahresabschlüsse 2018, 2019 und 2020 anhand einer PowerPoint-Präsentation. Besonderes Augenmerk wird auf die ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisse, der Auflösung der Rückstellung für den Finanzausgleich im Jahresabschluss 2018 (rd. 3,5 Mio. EUR), der Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen (2014 bis 2020), der Entwicklung der Kreditschulden (2014 bis 2020) und der Entwicklung der Überschussrücklage bis zu einer Höhe von 9,3 Mio. EUR Ende 2020 gelegt. Das Rechnungsprüfungsamt kommt in den Prüfberichten zu dem Schluss, dass die Jahresabschlüsse zutreffend sind und einer Beschlussfassung sowie einer Entlastung des Bürgermeisters nichts entgegensteht.
Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, fragt, ob die Ergebnisse bestimmter NLG-Verfahren den außerordentlichen Ergebnissen einzelner Jahre direkt zugeordnet werden können? Die Zuordnung ist von der Kaufvertragsvereinbarung abhängig. Daher gibt es viele Überschneidungen einzelner NLG-Verfahren in den ausgewiesenen Jahressummen erläutert Herr Prövestmann.
Ob die Ergebnisse des Jahresabschlusses 2021 schon vorliegen erkundigt sich Herr Tesch? Die Arbeiten zum Jahresabschluss 2021 können erst in der nächsten Woche aufgenommen werden, berichtet Herr Prövestmann.
Abstimmungsergebnis
(einstimmig):
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |