Herr Prövestmann berichtet von der Haushaltsentwicklung im 1. Halbjahr 2022 anhand einer PowerPoint-Präsentation.

 

Wie in der letzten Sitzung berichtet, startete das Jahr 2022 durch eine periodenfremde Gewebesteuerzahlung in Höhe von 500 TEUR sehr positiv.

Aber auf Grund der sich abzeichnenden verschlechterten Rahmenbedingungen (stark steigende Energiekosten, Lieferkettenproblematiken, Fachkräftemangel etc.) ist für das ganze Jahr tendenziell eher von sinkenden Gewerbesteuereinnahmen auszugehen.

 

Der Planansatz des Haushaltes 2022 sieht einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.160 TEUR vor. Daher ist insgesamt -nach aktuellem Erkenntnisstand- eher von einer Verschlechterung des Jahresergebnisses auszugehen. Der Prognoseansatz des Jahresfehlbetrages wird zum 31. Dezember 2022 auf rd. 1.280 TEUR angehoben (d.h. eine Erhöhung des Jahresdefizits um 120 TEUR).

 

Herr Spohn erkundigt sich im Hinblick auf die stark steigenden Energiekosten nach den Vertragslaufzeiten der Gemeinde mit ihren Energielieferanten. Herr Prövestmann weist auf die sehr heterogene Lieferantenzusammensetzung mit unterschiedlichen Laufzeit- und Vertragsbedingungen im ‚Konzern Bad Rothenfelde‘ hin. Bisher wird in 2022 im Strom- und Gas- bzw. Wärmebereich vertragskonform geliefert und abgerechnet. Hinsichtlich der Gasumlage wurden Umsetzungsankündigungen von den Lieferanten verschickt. Zudem wurde für eine Gas-Verbrauchsstelle in der Gemeinde eine deutliche Preissteigerung zum vierten Quartal 2022 angekündigt. Dies wird die Gemeinde im letzten Quartal 2022 belasten. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass durch die Anfang September 2022 begonnenen Einsparungen im Energiebereich (Abschaltung von Beleuchtungen, Regulierung von Heizkosten etc.) ein Ausgleich der Mehrbelastungen in 2022 herbeigeführt werden kann. Herr Prövestmann weist allerdings darauf hin, dass der Budgetansatz ‚Energie‘ für 2023 deutlich zu erhöhen ist. 

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, erkundigt sich nach den beabsichtigten Energiesparmaßnahmen der Gemeinde und gibt zu bedenken, dass von den Energiekostensteigerungen auch die externen Dienstleister, wie die Betreiber der Kindergarteneinrichtungen, betroffen sind.

Herr Prövestmann antwortet, dass die Energiekosten im Kindertagesstättenbereich in der Regel im Rahmen der Defizitverträge ausgeglichen werden. Sicherlich werden die Steigerungen auch in den Wirtschaftsplänen 2023 der Einrichtungsträger ihre Berücksichtigung erfahren. Bürgermeister Rehkämper erläutert zudem, dass die Verträge derzeit geprüft werden. Ein wichtiger Stromvertrag mit den Stadtwerken Osnabrück läuft beispielsweise bis Ende 2023 und sollte eigentlich Planbarkeit liefern. Allerdings muss die Entwicklung engmaschig verfolgt werden. Vieles ändert sich bei einer außerordentlichen Kündigung/Tarifänderung oder wenn im Bereich Gas die Alarmstufe 3 ausgerufen werden sollte.

 

Die Bundesregierung hat mit Wirkung zum Anfang September eine Energieeinsparverordnung vorgegeben, die entsprechend umgesetzt ist bzw. wird. Dies betrifft beispielweise die Abschaltung der Beleuchtung von Denkmälern, den Gradierwerken oder des Kurmittelhauses aber auch die Absenkung der Raumtemperatur in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung. Ob hiervon das Kurmittelhaus betroffen ist, wird derzeit geprüft.

 

Herr Tesch weist im Zusammenhang mit den Energiekostensteigerungen auf die Situation der Bad Rothenfelder Klinken hin, denn auch diese werden entsprechend hart getroffen. Bürgermeister Rehkämper ergänzt, dass diese ihren Energiebezug in der Arbeitsgemeinschaft Bad Rothenfelder Klinken gemeinsam organisieren.