Der Gemeindebrandmeister hat darauf hingewiesen, dass die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr im Hinblick auf die „Altersgrenze“ an die aktuellen Regelungen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes angepasst werden muss. Zur besseren Nachvollziehbarkeit werden die gesetzliche Grundlage, die Ursprungssatzung und die Änderungssatzung der Beschlussvorlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bad Rothenfelde in der beigefügten Fassung.