Bisher gab es in der Gemeinde Bad Rothenfelde keinen stellvertretenden Schiedsmann und von daher war diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht durch die Aufwandsentschädigungssatzung berücksichtigt worden. Da nunmehr ein stellvertretender Schiedsmann bestellt worden ist, bedarf es einer Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung. Es wird vorgeschlagen eine monatliche Entschädigung in Höhe von 30 € zu zahlen und der obenstehende Beschlussvorschlag unterbreitet..
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die 1. Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung
in der beiliegenden Fassung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.