Beschluss: einstimmig beschlossen

Bisher gab es in der Gemeinde Bad Rothenfelde keinen stellvertretenden Schiedsmann und von daher war diese ehrenamtliche Tätigkeit nicht durch die Aufwandsentschädigungssatzung be­rücksichtigt worden. Da nunmehr ein stellvertretender Schiedsmann bestellt worden ist, bedarf es einer Änderung der Aufwandsentschädigungssatzung. Es wird vorgeschlagen eine monatliche Entschädigung in Höhe von 30 € zu zahlen und der obenstehende Beschlussvorschlag unterbrei­tet..


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die 1. Änderung der Aufwandsentschädi­gungssatzung in der beiliegenden Fassung, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.