Sitzung: 29.09.2022 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Enthaltung: 1
Vorlage: Y/2022/118
Seitens der Bauherrin liegt uns eine Bauvoranfragen „Nutzungsänderung
eines Pensionsbetriebes zu 4 Wohneinheiten“ vor. Auf dem Grundstück Eschstraße
8, soll das vorhandenen Pensionsgebäude umgebaut werden.
Im Bebauungsplan Nr. 17A „Östlich der Eschstraße“,
ist in den planungsrechtlichen, textlichen Festsetzungen u. a. folgendes
aufgeführt:
4. höchstzulässige Zahl
der Wohnungen
In den Allgemeinen
Wohngebieten WA 3 und WA 4 sind maximal 2 WE je Gebäude zulässig. Nicht zu den
Wohneinheiten gerechnet werden Ferienwohnungen.
In dem vorhandenen Pensionsgebäude gibt es zurzeit 16 Gästezimmer, durch
den Umbau sollen 4 familiengerechte Wohnungen entstehen.
Mit dem Umbau ist auch eine energetische und technische Sanierung
vorgesehen.
Da es sich um Veränderungen innerhalb des Gebäudes handelt, sind
negative Auswirkungen nicht erkennbar. Es wird deshalb vorgeschlagen dem
Befreiungsantrag zuzustimmen.
Nach Rücksprache mit dem
Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück wird auch von dort der
Befreiungsantrag gebilligt.
Grundsätzlich kann gem. § 31 (2)
BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden,
wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen
städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit
den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Die Bauherrin und die Architektin
werden die Baumaßnahme in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.
17A „Östlich der Eschstraße“ auf dem Grundstück „Eschstraße 8“, mit dem Ziel:
Nutzungsänderung eines Pensionsbetriebes zu 4 Wohneinheiten, wird das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB in Verbindung mit § 31 (2) BauGB
erklärt.