Mit Schreiben vom 05.10.2022 hat die Fa. EQQO GmbH (früher ALBA) die Gemeinde über die Anpassung der Kehrentschädigung informiert. Auf Grund der allgemeinen Preissteigerungen erhöht sich der Preis pro Kehrmeter von 0,99 € auf 1,31 €/Jahr netto.

 

Bei zu reinigenden Kehrmetern von 40.812 m bedeutet das eine Verteuerung der Leistung um rd. 15.500 € auf 63.600 € brutto.

 

Hinzukommen die hohen Kosten für den Winterdienst 2021. Die Kosten lagen gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre um rd. 60.000 € höher.

 

Die genaue Berechnung ergibt sich aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2023 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m (alt)

Gebühr €/lfd. m (neu ab 2023)

Anliegergrundstücke

2,16

2,52

Hinterliegergrundstücke

1,92

2,28

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2023 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m (alt)

Gebühr €/lfd. m (neu ab 2023)

Anliegergrundstücke

2,16

2,52

Hinterliegergrundstücke

1,92

2,28

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.

 

 

 


Herr Prövestmann erläutert den vorliegenden Beschlussvorschlag.

 

Herr Tesch berichtet von persönlichen Erfahrungen mit dem Reinigungsdienst. Grundsätzlich muss die Qualität der Reinigung stimmen.

 

Herr Kuchenbecker erkundigt sich nach der Kündigungsfrist des Reinigungsvertrages. Herr Prövestmann antwortet, dass dem Vertrag eine 12-monatige Kündigungsfrist jeweils zum Jahresende zugrunde liegt.

 

Es ergeht folgender

 

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0