Sitzung: 29.11.2022 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Herr Gruben gibt den Sachstandsbericht.
Um der starken Nachfrage nach Baugrundstücken in Bad Rothenfelde
Rechnung tragen zu können, plant die Gemeinde eine Entwicklung eines
Baugebietes im Bereich Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg, in
dem Wohnbebauung und nicht störende Gewerbebetriebe zulässig sind. Zur
Realisierung des Baugebietes ist der Flächennutzungsplan zu ändern sowie ein
Bebauungsplan aufzustellen. Die bisher erarbeiteten Vorentwurfsunterlagen der
Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans wurden in der Sitzung des
Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 13.09.22 vorgestellt und der
Vorentwurf der Planungen sowie das Einleiten der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in
der Ratssitzung am 29.09.22 beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung startete am 27.10.22 mit einer
Bürgerinformationsveranstaltung in der Grundschule und endet am 29.11.22. Die
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen werden
geprüft, die Planung überarbeitet, weiterbearbeitet sowie Abwägungsvorschläge
für den Planungsentwurf erarbeitet.
So ist auch der Umweltbericht noch vollständig zu erstellen, ein
Verkehrslärmschutzgutachten zu erstellen, ein Energiekonzept auszuarbeiten, um
nur Einiges zu nennen.
Wenn die Details ausgearbeitet sind, ist geplant die Planung in einem
gemeinsamen Termin den Ausschüssen für Bau, Umwelt und Planung sowie für
Tourismus, Mobilität und Klima zur Beratung vorzustellen.
Die Ergebnisse dieser Beratung werden in die Planung einfließen.
Soweit der Bearbeitungsstand es ermöglicht, ist geplant die
Planungsentwürfe ebenfalls in der ersten Sitzungsrunde in 2023 vorzustellen und
– soweit möglich – einen Entwurfsbeschluss herbeizuführen.
Laut der NLG stellt das altlastenverdächtige Grundstück im Plangebiet
sowie der auf dem Grundstück verrohrte Graben kein Problem für die weitere
Planung und Entwicklung dar. Die Regelung im Kaufvertrag, dass der
Grundstückserwerb unter der Voraussetzung erfolgt, dass das Grundstück einer
Nutzung als Wohnbauland altlastenfrei zugeführt werden kann, bleibt jedoch
bestehen.
Vorsitzender Albers weist darauf hin, dass sämtliche
Grundstücke innerhalb des Plangebietes vor Abschluss des Verfahrens in das
Eigentum der Gemeinde übergegangen sind.
Vorsitzender Albers erklärt anschließend den Sinn dieser
städtebaulichen Planung und erklärt, dass sich diese allerdings noch am Anfang
befindet und noch alles offen ist.
Vorsitzender Albers hebt hervor, dass es zu dieser Planung eine
gemeinsame öffentliche Sitzung der Fachausschüsse für Planung und Klima geben
wird.