Herr Gruben gibt den Sachstandsbericht.

 

Um der starken Nachfrage nach Baugrundstücken in Bad Rothenfelde Rechnung tragen zu können, plant die Gemeinde eine Entwicklung eines Baugebietes im Bereich Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg, in dem Wohnbebauung und nicht störende Gewerbebetriebe zulässig sind. Zur Realisierung des Baugebietes ist der Flächennutzungsplan zu ändern sowie ein Bebauungsplan aufzustellen. Die bisher erarbeiteten Vorentwurfsunterlagen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans wurden in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 13.09.22 vorgestellt und der Vorentwurf der Planungen sowie das Einleiten der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in der Ratssitzung am 29.09.22 beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung startete am 27.10.22 mit einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Grundschule und endet am 29.11.22. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangen Stellungnahmen werden geprüft, die Planung überarbeitet, weiterbearbeitet sowie Abwägungsvorschläge für den Planungsentwurf erarbeitet.

 

So ist auch der Umweltbericht noch vollständig zu erstellen, ein Verkehrslärmschutzgutachten zu erstellen, ein Energiekonzept auszuarbeiten, um nur Einiges zu nennen.

 

Wenn die Details ausgearbeitet sind, ist geplant die Planung in einem gemeinsamen Termin den Ausschüssen für Bau, Umwelt und Planung sowie für Tourismus, Mobilität und Klima zur Beratung vorzustellen.

 

Die Ergebnisse dieser Beratung werden in die Planung einfließen.

 

Soweit der Bearbeitungsstand es ermöglicht, ist geplant die Planungsentwürfe ebenfalls in der ersten Sitzungsrunde in 2023 vorzustellen und – soweit möglich – einen Entwurfsbeschluss herbeizuführen.

 

Laut der NLG stellt das altlastenverdächtige Grundstück im Plangebiet sowie der auf dem Grundstück verrohrte Graben kein Problem für die weitere Planung und Entwicklung dar. Die Regelung im Kaufvertrag, dass der Grundstückserwerb unter der Voraussetzung erfolgt, dass das Grundstück einer Nutzung als Wohnbauland altlastenfrei zugeführt werden kann, bleibt jedoch bestehen.

Vorsitzender Albers weist darauf hin, dass sämtliche Grundstücke innerhalb des Plangebietes vor Abschluss des Verfahrens in das Eigentum der Gemeinde übergegangen sind.

 

Vorsitzender Albers erklärt anschließend den Sinn dieser städtebaulichen Planung und erklärt, dass sich diese allerdings noch am Anfang befindet und noch alles offen ist.

 

Vorsitzender Albers hebt hervor, dass es zu dieser Planung eine gemeinsame öffentliche Sitzung der Fachausschüsse für Planung und Klima geben wird.