Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahres­abschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes 2021 des Abwasser­beseitigungsbetriebes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 21. Oktober 2022 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom 1. August bis 21. Oktober 2022 durchgeführt. Der Prüfungsbericht ist beigefügt.

 

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Abschließend heißt es: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon­nen Erkenntnisse

 

·           entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Niedersachsen (EigBetrVO Nds.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

 

·           vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigbetrVO Nds. und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde hat den Jahresabschluss 2021 und den Lage­bericht festzustellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden sowie über die Verwendung der Gewinne zu beschließen.

 

Inhaltlich wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung werden

 

·           der Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht 2021 festgestellt,

 

·           der Betriebsleitung für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

 

·           Der Jahresverlust im Bereich „Schmutzwasser“
beläuft sich zunächst auf                                                                                -59.360,22 €.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen                                                                                          -67.169,21 €,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                               -81.552,30 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresverlust von                                                      -208.081,73 €

 

·           Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“
beläuft sich zunächst auf                                                                                 84.752,71 €.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen                                                                                              7.508,42 €,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                                77.773,42 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresverlust von                                                             -529,13 €

 

Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt                                                             74.677,63 €

werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung werden

 

·           der Jahresabschluss 2021 und der Lagebericht 2021 festgestellt,

 

·           der Betriebsleitung für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

 

·           Der Jahresverlust im Bereich „Schmutzwasser“
beläuft sich zunächst auf                                                                                                                 -59.360,22 €.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen                                                                                                                             -67.169,21 €,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                                                           -81.552,30 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresverlust von                                                                                 -208.081,73 €

 

·           Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“
beläuft sich zunächst auf                                                                                                                  84.752,71 €.
Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen                                                                                                                                 7.508,42 €,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                                                             77.773,42 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresverlust von                                                                                         -529,13 €

 

Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt                                                                                         74.677,63 €

werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.

 

 


Herr Redeker stellt anhand einer Präsentation die Eckdaten des Jahresabschlusses 2021 vor.

 

Ohne Diskussion ergeht folgender

 

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0