Die Verwaltung hat die Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung für 2023 unter Mitwirkung der Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, Heilbronn, neu kalkuliert. Das Ergebnis ist als Anlage beigefügt.

 

Auf der Basis einer Abwassermenge von 543.991 m³ ergibt sich gegenüber dem Kalkulationsjahr 2022 eine erhöhte Gebühr von 2,73 € je m³. Für das Jahr 2022 wurde mit einer Abwassermenge von 551.512 m³ kalkuliert. 2021 wurden 545.948 m³ abgerechnet.

 

Hauptfaktor für die notwendige Anhebung der Gebühr sind die deutlich erhöhten erwarteten Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Es wird damit der massiven Erhöhung der Energiekosten Rechnung getragen (Erhöhung um 85 %).

 

Beim Personalaufwand wurde aufgrund der aktuellen Tarifforderung sowie bereits erfolgter Abschlüsse in anderen Branchen für 2023 eine deutlichere Erhöhung eingeplant als in den Vorjahren. Zusätzlich haben sich strukturelle Personalkostenanpassungen aufgrund von Höhergruppierungen sowie Verschiebungen durch Stellenumbesetzungen (Angestellte/Beamte) ergeben.

 

 

In den Vorjahren 2017 bis 2020 betrug die Abwassergebühr für die Schmutzwasserbeseitigung 2,19 € je m³, 2021 2,10 € je m³ und seit 2022 2,29 € je m³.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wird beschlossen. Der Gebührensatz steigt im Jahre 2023 auf 2,73 € je m³.


 

 


Frau Baltes stellt die wesentlichen Daten aus der Erstellung der Gebührenkalkulation vor. Die Planungsgrundlagen wurden insbesondere von den zu erwartenden, massiv steigenden Energie- und Personalkosten geprägt.

Der Grundsatz, dass die Kosten durch die Gebühren zu decken sind (Kostendeckungsprinzip) wurde in der vorgenommenen Gebührenkalkulation beachtet. So wurde der Ansatz der Stromkosten nahezu verdoppelt und der Personalkostenansatz um rd. 5% erhöht. Die aktuellen Tarifabschlüsse in der freien Wirtschaft bestätigen diesen Kostenansatz. Zudem gibt Frau Baltes einen Überblick der Kosten im Vergleich zu den Nachbarkommunen, wonach Bad Rothenfelde sich bei den Kosten im Mittelfeld befindet.

 

Herr Prövestmann ergänzt, dass der Energiebereich sowohl im Abwasserbeseitigungsbetrieb als auch im Wasserwerk im Wesentlichen von den Stromkosten geprägt ist. Die Gaskosten fallen nur für die Betriebsgebäude an, welche sich jährlich auf eine niedrige vierstellige Summe belaufen. Die Stromkosten fallen für die vielen Pumpwerke sowie für die Kompressoren an. Sie beliefen sich in den letzten Jahren bei beiden Betrieben auf rd. 60-65 TEUR pro Jahr. Eine Schätzung zum Tarifansatz im Rahmenvertrag ‚Strom 2023‘ wurde eingeholt und entsprechend berücksichtigt.

 

Aufgrund der Aktualität der Energiekosten in den nächsten Jahren bittet Herr Bunselmeyer zukünftig um einen separaten Ausweis der Energiekosten in der Kalkulation bzw. dem Wirtschaftsplan. Des Weiteren sind aktuell energiepolitische Gesetzgebungsverfahren zur Entlastung bei den Energiekosten auf den Weg gebracht, die ihre Wirkung sicherlich noch entfalten werden.

 

Herr Kuchenbecker erinnert an in der Vergangenheit schon getätigte Investitionen zur Energiekostensenkungen, die uns heute zugutekommen. Allerdings belasten insbesondere die Kompressoren mit ihrem hohen Stromverbrauch das Ergebnis.

 

Hinsichtlich der Installation der geplanten Photovoltaikanlage sieht Herr Tesch dringenden Handlungsbedarf.

 

Herr Kuchenbecker schlägt aufgrund der vorgeschlagenen hohen Preissteigerung von 0,44 EUR je m3 vor, ein Jahr lang weniger Geld einzunehmen und dann abzuwarten, wie sich die weitere Entwicklung (im Energiebereich) gestaltet.

 

Herr Spohn weist daraufhin, dass zu einem späteren Zeitpunkt wahrscheinlich neue Erkenntnisse vorliegen könnten.

 

Herr Tesch gibt zu bedenken, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt niemand mit Sicherheit die zukünftigen Energiepreise voraussagen kann. Ein Gebührenansatz von 2,50 EUR/m3 für das Jahr 2023 wäre ein vernünftiger Ansatz, die Kostensteigerungen für die Bad Rothenfelder Bürger abzumildern. Danach kann man die weitere Entwicklung beobachten.

 

Herr Prövestmann weist darauf hin, dass bei einem niedrigeren Ansatz dann auch eine weitere Preiserhöhung in 2024 erforderlich werden kann.

 

Herr Bunselmeyer geht davon aus, dass die Energiekosten aus Fremdbezugsquellen dauerhaft erhöht bleiben werden. Daher ist die Installation der Photovoltaikanlage hinsichtlich einer Energiekostensenkung zielführend.

 

Herr Kuchenbecker fasst die Diskussion der Ausschussmitglieder mit dem Auftrag (einstimmig) an die Gemeindeverwaltung zusammen, die Gebührenkalkulation mit einem Gebührenansatz von 2,50 EUR/m3 für das Jahr 2023 neu zu prüfen und eine entsprechend geänderte Beschlussvorlage im Verwaltungsausschuss bzw. im Gemeinderat vorzulegen.