Die Verwaltung hat die Abwassergebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung für 2023 unter Mitwirkung der Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH, Heilbronn, neu kalkuliert. Das Ergebnis ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gebühr erhöht sich von 0,59 € je m² auf 0,79 € je m² bebauter und befestigter Fläche. Jeweils 50 m² werden nach der Satzung zu einer Berechnungseinheit zusammengefasst.  Entsprechend beträgt der Preis je Berechnungseinheit 2023 39,50 € (vorher 29,50 €). Hauptgründe für die notwendige Erhöhung sind der Aufwand für die Kahnteichentschlam­mung sowie die Steigerung der Energiekosten.

 

In den Jahren 2018 bis 2020 betrug die Abwassergebühr für die Niederschlagswasser­beseitigung 0,44 € je m² (22,00 € je Berechnungseinheit); im Jahr 2021 lag die Gebühr bei 0,49 € je m² (24,50 € je Berechnungseinheit) und seit 2022 0,59 € je m² (29,50 € je Berechnungseinheit).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasserbeseiti­gung wird beschlossen. Die Gebühr erhöht sich auf 0,79 €/m². Auf die Berechnungs­einheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr zukünftig auf 39,50 €.


 

 


Frau Baltes stellt die wesentlichen Daten aus der Erstellung der Gebührenkalkulation vor. Wesentlicher Faktor ist die (Teil-)Kostenübernahme aus dem Projekt Kahnteichentschlammung. Dieser Effekt wirkt sich im Jahr 2023 aus, da die Kosten auch voll in 2023 eingeplant wurden. Ab 2024 ist daher wahrscheinlich wieder mit einer Gebührenreduzierung zu rechnen. Diese Auswirkung wurde beim Start des Projekts frühzeitig kommuniziert, fällt nun allerdings in die Zeit allgemein stark steigender Kosten.

 

Frau Meyer-Schübli berichtet von ihrer Sorge, dass viele Bürger die zahlreichen Kostensteigerungen nicht bewältigen können. 

 

Herr Prövestmann erinnert daran, dass die Gesamtkosten der Kahnteichentschlammung schon auf drei verschiedene Kostenträger aufgeteilt wurden, unter anderem um einer noch höheren Steigerung entgegenzuwirken.

 

Herr Kuchenbecker äußert seine Erwartung, dass der Preis nach dem Jahr 2023 wieder fallen werde und es sich um eine einmalige Maßnahme handelt.

 

Herr Bunselmeyer gibt zu bedenken, dass die versiegelte Fläche eine entscheidende Kostenrolle spielt. Unter ökologischen Gesichtspunkten ist diese allerdings nicht sinnvoll.

 

Herr Schulte spricht sich für eine Streckung der Kosten der Kahnteichentschlammung auf zwei Jahre aus.

 

Herr Kuchenbecker fasst die Zustimmung der Ausschussmitglieder zu einem Arbeitsauftrag (einstimmig) an die Verwaltung zusammen, die Kosten auf zwei Jahre zu strecken und eine Gebühr von 0,69 EUR/m2 anzusetzen. Eine entsprechend geänderte Vorlage wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses bzw. des Gemeinderates vorgelegt.