Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahres­abschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes 2021 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 21. Oktober 2022 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom 1. August bis 21. Oktober 2022 durchgeführt. Der Prüfungsbericht ist beigefügt.

 

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Abschließend heißt es: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon­nen Erkenntnisse

 

·           entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Niedersachsen (EigBetrVO Nds.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

 

·           vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigBetrVO Nds. und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Der Rat der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht festzustellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns in Höhe von 47.261,52 EUR zu entscheiden.

 

Der Mindestgewinn für 2021 beträgt 60.007,21 €. Um diesen in voller Höhe in die allgemeine Rücklage einstellen zu können, soll eine Entnahme in Höhe von 12.745,69 € (Differenz Jahresüberschuss zu Mindestgewinn) aus der Gebührenausgleichsrücklage erfolgen.

 

Da der Gewinn im Berichtsjahr mit 47.261,52 € unter dem o. g. Mindestgewinn liegt, wurde die Konzessionsabgabe in Höhe von 61.988 € nicht erwirtschaftet und daher zunächst nicht gezahlt.

 

Um die Konzessionsabgabe trotzdem an die Gemeinde auszahlen zu können, soll eine entsprechende Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage erfolgen. Eine solche Entnahme entspricht einer steuerpflichtigen Ausschüttung, sodass der gesamte Entnahmebetrag die Zahlung der Konzessionsabgabe sowie die zu entrichtenden Steuern abdecken muss. Die dazu notwendige Gesamtentnahme beträgt 73.641,82 €. Zur Berechnung im Einzelnen wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.

 

Die vorgeschriebene Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2021 erreicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

·           Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde zum 31. Dezember 2021 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschafts­prüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 21. Oktober 2022 sowie der Lagebericht werden vom Rat festgestellt.

 

·           Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

 

·           Der Jahresüberschuss beträgt                                                                     47.261,52 €.
Der für die Zahlung der Konzessionsabgabe notwendige
Mindestgewinn beträgt                                                                                  60.007,21 €.
Dieser Betrag wird in die allgemeine Rücklage eingestellt.

 

·           Der Differenzbetrag zwischen Jahresüberschuss und Mindest-
gewinn in Höhe von                                                                                       12.745,69 €
wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich entnommen.

 

·           Zur Zahlung der Konzessionsabgabe wird eine (steuerpflichtige)
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage vorgenommen.
Es sind folgende Steuerbeträge zu entrichten:

 

15 % Kapitalertragsteuer                                                                                    11.046,27 €
5,5 % Solidaritätszuschlag auf 11.046,27 €                                                             607,54 €
Summe                                                                                                                11.653,82 €

zu zahlende Konzessionsabgabe                                                                        61.988,00 €

Der Betrag von                                                                                                    73.641,82 €
wird daher der Gebührenausgleichsrücklage entnommen, um
daraus die volle Konzessionsabgabe an die Gemeinde auszahlen
und die anfallenden Steuern entrichten zu können.

 


Beschlussvorschlag:

 

·           Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde zum 31. Dezember 2021 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschafts­prüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 21. Oktober 2022 sowie der Lagebericht werden vom Rat festgestellt.

 

·           Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

 

·           Der Jahresüberschuss beträgt                                                                     47.261,52 €.
Der für die Zahlung der Konzessionsabgabe notwendige
Mindestgewinn beträgt                                                                                  60.007,21 €.
Dieser Betrag wird in die allgemeine Rücklage eingestellt.

 

·           Der Differenzbetrag zwischen Jahresüberschuss und Mindest-
gewinn in Höhe von                                                                                       12.745,69 €
wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich entnommen.

 

·           Zur Zahlung der Konzessionsabgabe wird eine (steuerpflichtige)
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage vorgenommen.
Es sind folgende Steuerbeträge zu entrichten:

 

15 % Kapitalertragsteuer                                                                                                                     11.046,27 €
5,5 % Solidaritätszuschlag auf 11.046,27 €                                                                                         607,54 €
Summe                                                                                                                                                        11.653,82 €

zu zahlende Konzessionsabgabe                                                                                                       61.988,00 €

Der Betrag von 73.641,82 € wird daher der Gebührenausgleichsrücklage entnommen, um daraus die volle Konzessionsabgabe an die Gemeinde auszahlen und die anfallenden Steuern entrichten zu können.

 

 

 


Herr Redeker stellt anhand einer Präsentation die Eckdaten des Jahresabschlusses 2021 vor und erläutert die steuerlichen Bestimmungen für die Zahlung der Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag. Die Entnahme aus der Rücklage zur Auszahlung der Konzessionsabgabe ist wie eine Kapitalausschüttung zu werten.

 

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

 

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0