Sitzung: 15.12.2022 Rat
Vorlage: Y/2022/128
Mit Schreiben vom 05.10.2022 hat die Fa. EQQO GmbH (früher
ALBA) die Gemeinde über die Anpassung der Kehrentschädigung informiert. Auf
Grund der allgemeinen Preissteigerungen erhöht sich der Preis pro Kehrmeter von
0,99 € auf 1,31 €/Jahr netto.
Bei zu reinigenden Kehrmetern von 40.812 m bedeutet das eine
Verteuerung der Leistung um rd. 15.500 € auf 63.600 € brutto.
Hinzukommen die hohen Kosten für den Winterdienst 2021. Die
Kosten lagen gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre um rd. 60.000 € höher.
Die genaue Berechnung ergibt sich aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2023 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m (alt) |
Gebühr €/lfd. m (neu ab
2023) |
Anliegergrundstücke |
2,16 |
2,52 |
Hinterliegergrundstücke |
1,92 |
2,28 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Beschluss:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2023 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m (alt) |
Gebühr €/lfd. m (neu ab 2023) |
Anliegergrundstücke |
2,16 |
2,52 |
Hinterliegergrundstücke |
1,92 |
2,28 |
Auf die
entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird
verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
15 Jastimmen 1
Neinstimme 1 Enthaltung
Ratsvorsitzender Tesch macht deutlich, dass er der Straßenreinigung sehr kritisch gegenübersteht. Auch Ratsfrau Temme bemängelt die Reinigungsleistung. Aufgrund der in der Mitte befestigten Kehrbürste, kommt die Maschine nicht an die Ränder und in die Ecken.