Der Umlagebeitrag wird jährlich vom Unterhaltungsverband festgesetzt. Für das Jahr 2023 soll der Beitrag – vorbehaltlich der noch ausstehenden Feststellung durch den Verbandsausschuss - von 13 €/ha auf 15 €/ha erhöht werden.

 

Die Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase-Bever“ ist dementsprechend anzupassen.

 

§ 4 Abs. 2 der Satzung ändert sich wie folgt:

 

„Der auf den jeweiligen Grundstückseigentümer nach § 3 Abs. 1 dieser Satzung entfallende Umlagebeitrag beträgt 7,50 € je angefangenen halben Hektar Grundstücksfläche.“

 

Auf den in der Finanz- und Betriebsausschuss vom 23.11.2022 gegebenen Verwaltungsbericht wird verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase-Bever“ wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.


Beschluss:

 

Die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase-Bever“ wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich

16 Jastimmen   1 Enthaltung