Bürgermeister Rehkämper erläutert, dass Ratsherr Albers eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt hat und damit von seinem Auskunftsrecht nach § 56 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes Gebrauch macht. Der Beantwortung der Anfrage kommt Herr Rehkämper gerne nach. Anfrage und Antwort sind dieser Niederschrift beigefügt. Ratsfrau Temme ergänzt, dass entsprechend des Gleichbehandlungsgrundsatzes dann auch in gleichgelagerten Fällen entsprechend zu entscheiden ist.