Herr Prövestmann berichtet über den aktuellen Sachstand zum Thema „Energie/Energiesparmaßnahmen“ im carpesol. Hierzu hat der Geschäftsführer des carpesols, Herr Spellbrink, folgenden Bericht übermittelt:

 

-          Die Isolierung der Leitungen zum Kalttauchbecken wurden abgeschlossen.

-          Die Photovoltaikanlage ist aktuell noch nicht im Betrieb. Es stehen noch restliche Installationsarbeiten aus. Danach müssen noch Freigaben von den Stadtwerken Versmold und durch den Gemeindeelektriker erfolgen. Die Inbetriebnahme ist für April 2023 vorgesehen.

-          Nach den vorliegenden Angeboten wird die Ultrafiltrationsanlage mit einer Umkehrosmose teurer als geplant. Wahrscheinlich wird in der 4./5. Kalenderwoche ein Angebot unterzeichnet. Mit einer Fertigstellung wird voraussichtlich in 16 Wochen gerechnet.

-          Bis zur Fertigstellung der wichtigsten Maßnahmen wird weiterhin das Einsparpotenzial genutzt, dass zur Verfügung steht. So wird z.B. im Winter das Kühlhaus für die Getränke ausgeschaltet, ein gutes Lichtmanagement vorgehalten, veränderte Anlaufzeiten der Saunen, sehr spätes Öffnen der Abdeckungen für die Außenbecken usw.

 

Des Weiteren berichtet Herr Spellbrink von unzuverlässigen Lieferanten und einer extremen Preisverteuerung. So ist trotz gesetzlicher Preisbremse carpesol bei einer Verdreifachung des Gasbezugspreises und bei einer guten Verdopplung des Strompreises gelandet. Ohne diese Preisbremse wäre carpesol nach dem unterschriebenen Angebot bei den Stadtwerken bei einer Verachtfachung des Gaspreises und einer Vervierfachung des Strompreises gelandet. Grundsätzlich will carpesol dennoch positiv auf das Jahr 2023 schauen.

 

Hinsichtlich der mittelfristigen Zukunftsplanung ist vorgesehen, durch aktuelle Verhandlungen mit einigen Anbietern zu versuchen, den Thermengästen schon in den nächsten 3-4 Jahren ein CO2 neutrales Sauna- und Badeerlebnis anzubieten.

 

Herr Spohn erkundigt sich nach den sinnvoll heranzuziehenden Jahres-Vergleichswerten und weist auf die Implementierung der gesetzlichen Preisbremsen hin. Herr Rehkämper erläutert, dass die Jahre 2020 und 2021 auf Grund der Corona-Pandemie und das Jahr 2019 bedingt durch den Saunabrand nicht für einen Vergleich geeignet sind. Ein Vergleich mit 2018 ist erforderlich, wobei hier einschränkend auf den langen Abstand und damit einhergehenden Gegebenheitsveränderungen hinzuweisen ist.

Herr Vater-Lippold erkundigt sich nach einzelnen, in den Energieverträgen vereinbarten Preisen. Herr Prövestmann verweist auf die nächste Beiratssitzung, in der Herr Spellbrink diese vorstellen und ggfs. Erläuterungen und Ergänzungen vornehmen kann.

 

Herr Kuchenbecker fragt im Hinblick auf die Schwierigkeiten der letzten Monate, ob sowohl die Pachtzahlungen von carpesol als auch unsere Darlehenszahlungen plangemäß erfolgten. Herr Prövestmann bestätigt den vertragsmäßigen Pachtzahlungseingang und die planmäßige Darlehenstilgung durch den Eigenbetrieb Bäderbetriebe.

 

Herr Bunselmeyer bittet um Mitteilung sofern es zukünftig zu unregelmäßigen Pachtzahlungen kommen sollte. Zudem erkundigt er sich nach möglichen Rückzahlungsverpflichtungen im Rahmen der Corona-Hilfen (sog. Billigkeitsleistungen)? Herr Prövestmann und Herr Rehkämper erläutern, dass bei der Antragsstellung zu den Corona-Hilfen die Pachtforderungen gegenüber carpesol mit eingerechnet wurden. Diese waren zum Zeitpunkt der Antragsstellung sehr fraglich (Stundung). Durch die dann im Nachhinein erfolgten Zahlungen von carpesol fehlt es nachträglich an den Voraussetzungen für diesen Hilfeansatz. Denn die Unterstützungen sollen im Wesentlichen entgangene Einnahmen abdecken. Daher ist beim Eigenbetrieb Bäderbetrieb die Wahrscheinlichkeit hoch, eine (Teil-)Rückzahlung der Billigkeitsleistung vornehmen zu müssen.