Der Verwaltungsbericht wird von Herrn Gruben vorgetragen.

 

Sanierung und Attraktivierung des Kahnteichs

 

Mittlerweile wurde der Teichschlamm abgefahren und die Baumfällarbeiten sind abgeschlossen. Derzeit werden die Uferböschungen neu angelegt und profiliert. Zudem wird noch der Sandfang angelegt und es werden Vorrichtungen eingebaut, um später ohne großen Aufwand eine Wasserfontaine installieren zu können. Diese Arbeiten sollen Ende Februar abgeschlossen werden.

 

Am 9. Februar wurde nach einer öffentlichen Ausschreibung die Submission für die Bepflanzungsarbeiten durchgeführt. Es wurden sechs Angebote abgegeben. Die Angebote werden derzeit geprüft, so dass in Kürze der Auftrag vergeben werden kann.

 

Der sanierte und attraktiver gestaltete Kahnteich soll nach derzeitigem Stand bis Ostern Bürgern und Gästen wieder zur Verfügung stehen.

 

 

LEADER

 

Im Planungsausschuss am 17.05.22 wurde über den Umwandlungsprozess von der Integrierten Ländlichen Entwicklungs- (ILE)Region zur LEADER-Region berichtet.

 

Seit Jahresbeginn ist das südliche Osnabrücker Land eine LEADER-Region. Das mit Akteuren aus Kommunen, Wirtschaft, Sozialpartnern und Interessierten der Zivilgesellschaft entwickelte Regionale Entwicklungskonzepts als Voraussetzung für die Beantragung eines LEADER-Budgets wurde vom Land Niedersachsen genehmigt.

 

Für den Zeitraum 2023 bis 2027 wurde der LEADER-Region südliches Osnabrücker Land ein Budget von rund 1,3 Mio. € zugesagt für Projekte und laufende Kosten. Nach Abzug der Kosten steht pro Jahr ein Förderkontingent von ca. 205.000 TSD € zur Verfügung.

 

Was aus dem regionalen LEADER-Budget gefördert werden kann, geben die Fördertatbestände der drei Handlungsfelder Klima, Umwelt und Ortsentwicklung, Tourismus, Freizeit und Kultur sowie Gesellschaft, Wirtschaft und Versorgung vor.

 

Das zentrale Entscheidungsgremium in LEADER über die Vergabe von Fördermitteln ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG), die sich aus den Interessenvertretern zusammensetzt.

 

DIE LAG informiert die Öffentlichkeit über ihre Aktivitäten und über die Ergebnisse der Umsetzung des regionalen Entwicklungskonzepts. Unterstützt wird das Gremium von einem Regionalmanagement.

 

Zum ersten Antragsstichtag im April 2023 steht ein Budget von 100.000 € für Projekt zur Verfügung. Projektanträge sind bis zum 17.03.2023 beim Regionalmanagement einzugehen. Im Vorfeld der Projektantragsstellung sollten alle Antragssteller die kostenlose Beratung durch das alte ILE-Regionalmanagement und das Amt für regionale Landesentwicklung in Anspruch nehmen.

 

 

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Östlich Frankfurter Straße/Nördlich Am Salzbach“

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde hat in seiner Sitzung am 15.12.22 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Östlich der Frankfurter Straße/Nördlich Am Salzbach“ sowie das Einleiten der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Das Ziel der Planung ist die Schaffung von Rechts- und Planungssicherheit als auch die langfristige Entwicklung im Plangebiet zu verbessern.

 

Da der Beschluss auf Grundlage eines Vorentwurfsplanes ohne textliche Festsetzungen, Planbegründung und Umweltbericht gefasst wurde, sind diese Unterlagen aber für die Frühzeitige Beteiligung zu erstellen.

 

Die Erstellung der Unterlagen befindet sich noch in Arbeit. Nach Vorliegen der Unterlagen kann die frühzeitige Beteiligung einschließlich einer Bürgerinformationsveranstaltung bzw. Bürgerversammlung eingeleitet werden.

 

 

Quartier am Kurpark/Westfälischer Hof

 

Nachdem eine Investorengemeinschaft in einem 1. Bauabschnitt das denkmalgeschützte Gebäude „Westfälischer Hof“ generalsaniert und die neu entstandenen Büro-/Gewerberäume sowie Wohnräume bereits vermarktet haben, ist geplant in einem 2. Bauabschnitt den westlich angrenzenden Quartiersbereich zu entwickeln.

 

In einer gemeinsamen Besprechung mit der Verwaltung am 18.10.2022 stellten die Investoren des Quartiers am Kurpark ihre Planung für den 2. Bauabschnitt vor. Diese sieht vor ein zweigeschossiges Gebäude mit Dachgeschoss sowie Keller und Tiefgarage entlang der Münsterschen Straße zu errichten.

 

Da der geplante Baukörper den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans Nr. 53 bezüglich

 

  1. Geschossflächenzahl und Anzahl Vollgeschosse
  2. Trauf- und Firsthöhe Dach
  3. Baugrenze des Fuß- und Radweges Münstersche Straße / Kirchstraße
  4. Geplanter Wegfall Fuß- und Radweg Münstersche Straße / Kirchstraße

 

widerspricht, ist die Beantragung von Befreiungen vom Bebauungsplan geplant.

 

Da das neue Gebäude in seinen Dimensionen eine „schluchtähnliche“ Wirkung an der Münsterschen Straße hinterlassen und zu keiner Auflockerung des Gebäudebestandes beitragen würde, haben die Gesprächsteilnehmer die Überlegung diskutiert, ob es nicht möglich sei den Baukörper auf dem Grundstück zu drehen und längs zum Westfälischen Hof zu errichten.

 

Die von den Investoren eingereichte Skizze, die alternativ eine Querstellung des Gebäudes vorsieht, wurde dem Stadtplanungsbüro Tischmann Loh vorgelegt, um eine Aussage zu erhalten, ob die Planung und die Alternativplanung über Befreiungen vom Bebauungsplan umgesetzt werden können oder ob eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird.

Beide Planungsvarianten kollidieren jedoch mit dem geltenden Bebauungsplan. Die Alternativplanung weist mehr Abweichungen auf.

 

Daher wurde empfohlen eine Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück vorzunehmen, um die Möglichkeiten der Befreiungen festzustellen und die Planung ggf. anzupassen. Andernfalls ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

 

Weitere Gespräche haben noch nicht stattgefunden. Eine Entscheidung liegt der Gemeinde bisher nicht vor.

Am 22.02.23 wird eine Führung vor Ort angeboten, um sich über den gesamten Vorgang zu informieren.

 

 

Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen – Kreisstraße 336-10 (Frankfurter Straße)

 

Der Landkreis Osnabrück baut voraussichtlich in diesem Jahr Bushaltestellen an der Frankfurter Straße barrierefrei aus. Darunter sind auch die Bushaltestellen „Nunnensieks Hof“ und „Jägereck“ in Bad Rothenfelde. Außerdem wird die Bushaltestelle „Alte Schule“ umgebaut, die auf dem Gebiet der Stadt Dissen liegt.

 

Die Kosten für den Ausbau werden vom Landkreis getragen. Die Kosten für die Ausstattung der Bushaltestellen in Bad Rothenfelde sind von der Gemeinde zu übernehmen.

 

Somit wird das Liefern und Aufstellen von Fahrradbügeln und Mülleimern von der Gemeinde Bad Rothenfelde bezahlt. Die an den beiden Bushaltestellen vorhandenen Wartehallen werden weiterverwendet.

 

Im Bereich der Bushaltestelle „Jägereck“ wird der Knotenpunkt Frankfurter Straße/ Heidländer Weg/ Sundernweg im Zuge der Bauarbeiten zurück gebaut, so dass beide Linksabbiegerspuren und der Rechtsabbieger in den Sundernweg entfallen.

 

 

Auf die Nachfrage des Ratsherrn Vater-Lippold, ob die Frankfurter Straße im Zuge des Ausbaus der Bushaltestellen erneuert wird, erklärt Bürgermeister Rehkämper die geplante Umgestaltung.