Sitzung: 14.02.2023 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Der Verwaltungsbericht wird von Herrn Gruben vorgetragen.
Sanierung und
Attraktivierung des Kahnteichs
Mittlerweile wurde der Teichschlamm
abgefahren und die Baumfällarbeiten sind abgeschlossen. Derzeit werden die
Uferböschungen neu angelegt und profiliert. Zudem wird noch der Sandfang
angelegt und es werden Vorrichtungen eingebaut, um später ohne großen Aufwand
eine Wasserfontaine installieren zu können. Diese Arbeiten sollen Ende Februar
abgeschlossen werden.
Am 9. Februar wurde nach einer öffentlichen
Ausschreibung die Submission für die Bepflanzungsarbeiten durchgeführt. Es
wurden sechs Angebote abgegeben. Die Angebote werden derzeit geprüft, so dass
in Kürze der Auftrag vergeben werden kann.
Der sanierte und attraktiver gestaltete
Kahnteich soll nach derzeitigem Stand bis Ostern Bürgern und Gästen wieder zur
Verfügung stehen.
LEADER
Im Planungsausschuss am 17.05.22 wurde über den Umwandlungsprozess von
der Integrierten Ländlichen Entwicklungs- (ILE)Region zur LEADER-Region
berichtet.
Seit Jahresbeginn ist das südliche Osnabrücker Land eine LEADER-Region.
Das mit Akteuren aus Kommunen, Wirtschaft, Sozialpartnern und Interessierten
der Zivilgesellschaft entwickelte Regionale Entwicklungskonzepts als
Voraussetzung für die Beantragung eines LEADER-Budgets wurde vom Land
Niedersachsen genehmigt.
Für den Zeitraum 2023 bis 2027 wurde der LEADER-Region südliches
Osnabrücker Land ein Budget von rund 1,3 Mio. € zugesagt für Projekte und
laufende Kosten. Nach Abzug der Kosten steht pro Jahr ein Förderkontingent von
ca. 205.000 TSD € zur Verfügung.
Was aus dem regionalen LEADER-Budget gefördert werden kann, geben die
Fördertatbestände der drei Handlungsfelder Klima, Umwelt und Ortsentwicklung,
Tourismus, Freizeit und Kultur sowie Gesellschaft, Wirtschaft und Versorgung
vor.
Das zentrale Entscheidungsgremium in LEADER über die Vergabe von
Fördermitteln ist die Lokale Aktionsgruppe (LAG), die sich aus den
Interessenvertretern zusammensetzt.
DIE LAG informiert die Öffentlichkeit über ihre Aktivitäten und über die
Ergebnisse der Umsetzung des regionalen Entwicklungskonzepts. Unterstützt wird
das Gremium von einem Regionalmanagement.
Zum ersten Antragsstichtag im April 2023 steht ein Budget von 100.000 €
für Projekt zur Verfügung. Projektanträge sind bis zum 17.03.2023 beim
Regionalmanagement einzugehen. Im Vorfeld der Projektantragsstellung sollten
alle Antragssteller die kostenlose Beratung durch das alte
ILE-Regionalmanagement und das Amt für regionale Landesentwicklung in Anspruch
nehmen.
Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 68 „Östlich Frankfurter Straße/Nördlich Am Salzbach“
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde hat in seiner Sitzung am 15.12.22
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 68 „Östlich der Frankfurter
Straße/Nördlich Am Salzbach“ sowie das Einleiten der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschlossen.
Das Ziel der Planung ist die Schaffung von Rechts- und
Planungssicherheit als auch die langfristige Entwicklung im Plangebiet zu
verbessern.
Da der Beschluss auf Grundlage eines Vorentwurfsplanes ohne textliche
Festsetzungen, Planbegründung und Umweltbericht gefasst wurde, sind diese
Unterlagen aber für die Frühzeitige Beteiligung zu erstellen.
Die Erstellung der Unterlagen befindet sich noch in Arbeit. Nach
Vorliegen der Unterlagen kann die frühzeitige Beteiligung einschließlich einer
Bürgerinformationsveranstaltung bzw. Bürgerversammlung eingeleitet werden.
Quartier am
Kurpark/Westfälischer Hof
Nachdem eine Investorengemeinschaft in einem 1. Bauabschnitt das
denkmalgeschützte Gebäude „Westfälischer Hof“ generalsaniert und die neu
entstandenen Büro-/Gewerberäume sowie Wohnräume bereits vermarktet haben, ist
geplant in einem 2. Bauabschnitt den westlich angrenzenden Quartiersbereich zu
entwickeln.
In einer gemeinsamen Besprechung mit der Verwaltung am 18.10.2022
stellten die Investoren des Quartiers am Kurpark ihre Planung für den 2.
Bauabschnitt vor. Diese sieht vor ein zweigeschossiges Gebäude mit Dachgeschoss
sowie Keller und Tiefgarage entlang der Münsterschen Straße zu errichten.
Da der geplante Baukörper den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans
Nr. 53 bezüglich
- Geschossflächenzahl
und Anzahl Vollgeschosse
- Trauf- und
Firsthöhe Dach
- Baugrenze des
Fuß- und Radweges Münstersche Straße / Kirchstraße
- Geplanter
Wegfall Fuß- und Radweg Münstersche Straße / Kirchstraße
widerspricht, ist die Beantragung von Befreiungen vom Bebauungsplan
geplant.
Da das neue Gebäude in seinen Dimensionen eine „schluchtähnliche“
Wirkung an der Münsterschen Straße hinterlassen und zu keiner Auflockerung des
Gebäudebestandes beitragen würde, haben die Gesprächsteilnehmer die Überlegung
diskutiert, ob es nicht möglich sei den Baukörper auf dem Grundstück zu drehen
und längs zum Westfälischen Hof zu errichten.
Die von den Investoren eingereichte Skizze, die alternativ eine
Querstellung des Gebäudes vorsieht, wurde dem Stadtplanungsbüro Tischmann Loh
vorgelegt, um eine Aussage zu erhalten, ob die Planung und die
Alternativplanung über Befreiungen vom Bebauungsplan umgesetzt werden können
oder ob eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich wird.
Beide Planungsvarianten kollidieren jedoch mit dem geltenden
Bebauungsplan. Die Alternativplanung weist mehr Abweichungen auf.
Daher wurde empfohlen eine Abstimmung mit dem Landkreis Osnabrück
vorzunehmen, um die Möglichkeiten der Befreiungen festzustellen und die Planung
ggf. anzupassen. Andernfalls ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Weitere Gespräche haben noch nicht stattgefunden. Eine Entscheidung
liegt der Gemeinde bisher nicht vor.
Am 22.02.23 wird eine Führung vor Ort angeboten, um sich über den
gesamten Vorgang zu informieren.
Barrierefreier
Ausbau von Bushaltestellen – Kreisstraße 336-10 (Frankfurter Straße)
Der Landkreis Osnabrück baut voraussichtlich
in diesem Jahr Bushaltestellen an der Frankfurter Straße barrierefrei aus.
Darunter sind auch die Bushaltestellen „Nunnensieks Hof“ und „Jägereck“ in Bad
Rothenfelde. Außerdem wird die Bushaltestelle „Alte Schule“ umgebaut, die auf
dem Gebiet der Stadt Dissen liegt.
Die Kosten für den Ausbau werden vom
Landkreis getragen. Die Kosten für die Ausstattung der Bushaltestellen in Bad
Rothenfelde sind von der Gemeinde zu übernehmen.
Somit wird das Liefern und Aufstellen von
Fahrradbügeln und Mülleimern von der Gemeinde Bad Rothenfelde bezahlt. Die an
den beiden Bushaltestellen vorhandenen Wartehallen werden weiterverwendet.
Im Bereich der Bushaltestelle „Jägereck“
wird der Knotenpunkt Frankfurter Straße/ Heidländer Weg/ Sundernweg im Zuge der
Bauarbeiten zurück gebaut, so dass beide Linksabbiegerspuren und der
Rechtsabbieger in den Sundernweg entfallen.
Auf die Nachfrage des Ratsherrn Vater-Lippold, ob die Frankfurter Straße im Zuge des Ausbaus der Bushaltestellen erneuert wird, erklärt Bürgermeister Rehkämper die geplante Umgestaltung.