Sitzung: 14.02.2023 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Vorlage: Y/2023/181
Der Zentralparkplatz in Bad Rothenfelde ist ein stark frequentierter
Parkplatz im Ortszentrum. Er befindet sich in einem technisch und optisch
schlechten Zustand, über den sich auch schon Nutzer beschweren.
Die immer wieder entstehenden Schlaglöcher werden mehrmals im Jahr
ausgebessert. Nach einer Ausbesserung ist zwar die Verkehrssicherheit
wiederhergestellt, aber die Begehbarkeit für Gehbehinderte und der optische
Eindruck verschlechtern sich zunehmend.
Eine Untersuchung des Parkplatzaufbaus und des Untergrundes bis in eine
Tiefe von 60 cm durch das Ingenieurgeologische Büro Dr. E. Horsthemke in 2021
hat ergeben, dass der Aufbau lediglich aus einer Asphaltdeckschicht in
wechselnden Stärken von 2 bis 8 cm auf einer Schotterschicht in Dicken von 10 bis
20 cm besteht. Der vorgefundene Aufbau entspricht damit keinem Regelwerk.
Darunter stehen Böden mit unterschiedlichen Beimengungen an, die für eine hohe
bis sehr hohe Schadstoffbelastung sorgen (Z 2 und größer Z 2). An einer von
fünf beprobten Stellen steht schon direkt unter dem Asphalt ab einer Tiefe von
3 cm belastetes Material (größer Z 2) an. Der Asphalt selber ist unbelastet.
Um einen regelkonformen Aufbau des Zentralparkplatzes zu erreichen,
müsste man diesen bis in etwa 50 bis 60 cm Tiefe komplett neu ausbauen. Dies
würde eine hohe finanzielle Investition bedeuten, insbesondere auch wegen der
Schadstoffbelastung.
Alternativ könnte man den Parkplatz insgesamt höher anlegen. Dies wäre
günstiger zu realisieren als die vorgenannte Variante. Dies wäre aufgrund der
dann neu auszubildenden Bord- und Rinnenanlagen sowie der Angleichung der
Randbereiche aber auch recht aufwendig.
Für beide vorgenannten Varianten wären erhebliche Investitionen
erforderlich. Zudem ist noch nicht absehbar, was langfristig mit der Fläche
bezüglich der Ortsentwicklung passiert.
Daher schlägt die Verwaltung vor, am Zentralparkplatz eine umfangreiche
Unterhaltungsmaßnahme auszuführen. Hierbei wird lediglich die vorhandene
Asphaltdeckschicht vollflächig aufgenommen und erneuert. Durch Umverteilung und
Abkofferung soll versucht werden, eine möglichst einheitliche Asphaltstärke zu
erreichen, ohne allzu große Mengen an belastetem Material entsorgen zu müssen.
Arbeiten an Rinnen, Straßenabläufen, Pflaster, Bordsteinen u. ä. sind nicht
vorgesehen. Diese Vorgehensweise entspricht den im November 2018 an der
Frankfurter Straße im Bereich der Grundschule durchgeführten
Straßenunterhaltungsarbeiten.
Im Resultat erhält man eine neue, geschlossene Asphaltdeckschicht. Eine
Verbesserung der Tragfähigkeit und Frostsicherheit wird nicht erreicht, diese
werden weiterhin im gleichen Maße wie bisher vom bestehenden, ungebundenen
Aufbauquerschnitt abhängig sein. Daher werden die bauausführenden Firmen keine
Gewährleistung übernehmen können. Sicherlich werden in ein paar Jahren die
ersten Schäden auftreten. Da durch das Aufbringen der neuen Asphaltdeckschicht
das Eindringen von Oberflächenwasser stark vermindert wird, besteht aber die
Aussicht, dass etwa 10 Jahre vergehen, bis der derzeitige Zustand wieder
erreicht wird. Hilfreich wäre die Vermeidung von Bus-/ LKW-Verkehr.
Die Kosten für die vorgeschlagene Erneuerung der Asphaltdeckschicht
werden auf etwa 280.000 € geschätzt (ohne den durch eine Hecke und eine
Schranke abgetrennten Teil). Die Mittel dafür sollen in 2023 oder 2024 in der
Haushaltsstelle „Unterhaltung Straßen, Wege und Plätze“ eingeplant werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird angewiesen, am Zentralparkplatz die
Asphaltdeckschicht erneuern zu lassen. Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel alle erforderlichen Aufträge
zu erteilen. Die Ausführung der Arbeiten in 2023 oder 2024 richtet sich nach
der Verfügbarkeit und Einplanung der entsprechenden Haushaltsmittel.
Der
Vorschlag, den Beschlussvorschlag zur Sanierung /Oberflächenbehandlung des
Zentralparkplatzes zu vertagen, wird einstimmig angenommen.
Vorausgegangen war eine Ortsbesichtigung des
Zentralparkplatzes bei der Herr Breitzke
den Teilnehmenden die vorgeschlagene Sanierung bzw. Oberflächenbehandlung
erläuterte.
Der derzeitige Aufbau setzt sich aus einer 2
– 8 cm dicken Asphaltdeckschicht, einer 10 – 20 cm mächtigen Schotterschicht
als Unterbau und einem nachstehenden schwermetallbelasteten Untergrund
zusammen.
Bei einer vollständigen Sanierung der
Parkplatzdecke wäre ein Eingriff in den belasteten Untergrund erforderlich, der
hohe Aufwendungen und hohe Kosten mit sich bringen würde.
Da noch nicht geklärt ist, ob der
Zentralparkplatz zukünftig weiterhin als Parkplatz vorgehalten oder ggf. einer
anderweitigen Nutzung zugeführt wird, soll daher nur die Asphaltdeckschicht,
mit einer voraussichtlichen Haltedauer von ca. 10 bis 15 Jahren, erneuert
werden. Die Kosten pro Quadratmeter würden hierbei bei ca. 65,00 € liegen.
Eine Pflasterung würde einen zusätzlichen
Unterbau erfordern, sodass hierbei mit Kosten von ca. 200,00 €/qm gerechnet
werden müsste. Hinzu kämen noch Entsorgungskosten für aufgenommene
Unterbau-/Untergrundmaterialien.
Ein Überbauen der vorhandenen Asphaltdecke
würde eine Anpassung an vorhandene Abläufe, Pflasterungen etc. erforderlich
machen, verbunden mit etwa doppelt so hohen Kosten.
Es bestehe daher der Wunsch, die alte
Asphaltdeckschicht abzutragen und durch eine neue durchgehend in einer Stärke
von 5 bis 7 cm zu ersetzen.
Bürgermeister
Rehkämper betont die
Bedeutung des Zentralparkplatzes für die Gemeinde. Die Einnahmen aus den
Parkgebühren werden zur Deckung des Gemeindehaushaltes verwendet.
Stellvertretender
Vorsitzender Meyer zu Theenhausen und Ratsherr Beckwermert
regen an, die Sanierung ein bis zwei Jahre zu verschieben, um das in Erstellung
befindliche Verkehrskonzept berücksichtigen zu können.
Ratsherr
Beckwermert erkundigt sich
nach dem Gefährdungspotential, das von den vorhandenen Schäden ausgeht. Herr Breitzke erläutert, dass dieses
für gehbehinderte Nutzer vorliegt.
Ratsherr
Vater-Lippold schlägt vor,
an der Zufahrt noch eine Schrankenanlage zu installieren.
Bürgermeister
Rehkämper erklärt, dass
dieses so ohne weiteres nicht gehe, weil der Parkplatz mit
öffentlich-rechtlichen Mitteln bewirtschaftet werde. Der Parkplatz sollte daher
zunächst entwidmet werden, um den Bau einer Schrankenanlage weiter verfolgen zu
können. Eine Entwidmung aus nur wirtschaftlichen Gründen sei nicht möglich.
Bürgermeister
Rehkämper und Herr Breitzke erklären, dass der
Parkplatz in etwa rd. 160 Stellplätze verfügt. Bei einer Sanierung würden auch
die Markierungen erneuert werden, die im Preis inbegriffen wären.
In der Sitzung erklärt der stellvertretende Vorsitzende Meyer zu
Theenhausen, zunächst die Fertigstellung des Verkehrskonzeptes abzuwarten
und daher die Sanierung des Zentralparkplatzes zurückzustellen.