Herr Gruben erläutert zusammenfassend das Ergebnis der gemeinsamen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Ausschusses für Tourismus, Mobilität und Klima am 01.02.23, in der die Planung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 67 „Osnabrücker Straße/Teutoburger-Wald-Straße/Windusweg“ einer alternativen Planungsskizze „Futura“ gegenübergestellt worden ist.

 

Die Aspekte des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung werden in der aktuellen Planung weitestgehend berücksichtigt, auf Grundlage der Möglichkeiten, die das Baugesetzbuch zulässt.

 

Die bereits getroffenen Festsetzungen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung wurden in tabellarischer Form den möglichen Festsetzungen, die das Baugesetzbuch und weitere Vorschriften bieten, gegenübergestellt.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Hüggelmeyer, ob die Tabelle mit den Festsetzungen an die künftigen Bauherren weitergereicht wird, erläutert Herr Gruben, dass die Festsetzungen Bestandteil des Bebauungsplans sind, an die sich die künftigen Bauherren halten müssen.

 

Jedem Bauherrn könne aber eine Prüfliste zur Verfügung gestellt werden, anhand dessen geprüft werden bzw. die als Ideengeber dienen kann, welche klima-/umweltschützenden Maßnahmen zusätzlich getroffen werden könnten.