Die Neubesetzung ist nach dem Ausscheiden von Ratsherr Brinkmann aus dem Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde erforderlich.

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss

 

Fraktion / Gruppe

 

Mitglied

 

CDU

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen

 

CDU

 

Ratsherr Vater Lippold

 

CDU

 

Ratsherr Tesch

 

SPD

 

Ratsherr Albers

 

SPD

 

Ratsherr Bunselmeyer

 

Grüne

 

Ratsherr Dr. Eickhorst

 

Einigung Grüne/FDP

 

Ratsherr Schulte

 

Grundmandat FDP

 

Ratsherr Spohn

 

Andere Person gem.

§ 71 Abs. 7 NKomVG

 

1 Vertreter „Wir für Bad Rothenfelde“

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde nimmt den Sitzerwerb des Ratsherrn Dr. Thomas Eickhorst als nachrückende Ersatzperson nach § 40 NKWG zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die geänderte Besetzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses, nach. § 71 Abs. 5 NKomVG.

 


Beschluss:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde nimmt den Sitzerwerb des Ratsherrn Dr. Thomas Eickhorst als nachrückende Ersatzperson nach § 40 NKWG zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die geänderte Besetzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses, nach. § 71 Abs. 5 NKomVG.

 


 

Ratsvorsitzender Tesch führt in den Punkt ein. Der Sitzverlust des Ratsherrn Brinkmann führt dazu, dass das freigewordene Mandat auf Herrn Dr. Thomas Eickhorst übergeht. Herr Dr. Eickhorst hat als nachrückende Ersatzperson die Wahl, mithin den Sitzübergang bereits angenommen.

 

Sodann wird Herr Dr. Thomas Eickhorst von Herrn Bürgermeister Rehkämper feierlich verpflichtet und auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hingewiesen. Die Verpflichtung wird mit Handschlag bekräftigt.

 

Durch den Sitzverlust des Ratsherrn Brinkmann und des Sitzerwerbs des Ratsherrn Dr. Thomas Eickhorst kommt es zu einer Neubesetzung des Bau-, Umwelt- und Planungsauschusses. Herr Dr. Eickhorst wird neues Mitglied dieses Ausschusses.

 

Herr Tesch weist daraufhin, dass Ratsherr Lenz nach § 71 Abs. 4 Satz 3 beratendes Mitglied im Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss ist und ergänzt insofern die zugrundeliegende Beschlussfassung.

 

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig