Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss (in der Anlage gelb gekennzeichnet) bzw. der Rat (in der Anlage rot gekennzeichnet) nimmt die im Jahr 2022 an die Gemeinde Bad Rothenfelde geleisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 111 Abs. 8 NKomVG an.


 

Der Ratsvorsitzende Herr Tesch geht auf die hergestellte Transparenz in der Sache ein und zeigt sich erfreut über die Spendenfreudigkeit in der Gemeinde Bad Rothenfelde. Eine weitere Aussprache erfolgt nicht.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig