Die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes vom 28.04.2023 sind als Anlage beigefügt.

 

Die Schlussfeststellung (S. 27 des Prüfungsberichtes 2018) bzw. das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses (S. 22 des Prüfungsberichts 2019 und S. 24 des Prüfungsberichts 2020) lautet:

 

Die Gesamtabschlüsse der Gemeinde Bad Rothenfelde für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 bestehend aus den Gesamtbilanzen, den konsolidierten Ergebnisrechnungen, den Kapitalflussrechnungen und den konsolidierten Anlagen nach § 128 III Nrn. 2 bis 4 wurden nach § 156 II NKomVG unter Einbeziehung der Konsolidierungsberichte geprüft.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Gesamtabschlüsse 2018, 2019 und 2020 den gesetzlichen Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Bad Rothenfelde und ihrer verselbstständigten Aufgabenträger. Die Konsolidierungsberichte stehen in Einklang mit den Gesamtabschlüssen und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Gesamtlage der Gemeinde Bad Rothenfelde.

 

Gemäß § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die konsolidierten Gesamtabschlüsse.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 werden in den vorliegenden Fassungen auf Basis der Bilanzen zum 31.12.2018, 31.12.2019 und 31.12.2020 und den entsprechenden Ergebnisrechnungen festgestellt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2018 in Höhe von 2.819.243,22 € entfällt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.775,21 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 127.304,50 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 2.699.713,93 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 5.341.480,16 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 8.041.194,09 € ergibt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2019 in Höhe von 1.610.347,90 € entfällt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.185,22 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 135.544,39 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 1.481.988,73 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 8.041.194,09 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 9.523.182,82 € ergibt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.361.561,72 € entfällt ein Jahresüberschuss in Höhe von 19.876,62 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 138.241,06 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 2.203.444,04 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 9.523.182,82 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 11.726.626,86 € ergibt.

 

 


Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 werden in den vorliegenden Fassungen auf Basis der Bilanzen zum 31.12.2018, 31.12.2019 und 31.12.2020 und den entsprechenden Ergebnisrechnungen festgestellt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2018 in Höhe von 2.819.243,22 EUR entfällt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.775,21 EUR auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 127.304,50 EUR in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 2.699.713,93 EUR soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 5.341.480,16 EUR vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 8.041.194,09 EUR ergibt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2019 in Höhe von 1.610.347,90 EUR entfällt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.185,22 EUR auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 135.544,39 EUR in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 1.481.988,73 EUR soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 8.041.194,09 EUR vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 9.523.182,82 EUR ergibt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.361.561,72 EUR entfällt ein Jahresüberschuss in Höhe von 19.876,62 EUR auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 138.241,06 EUR in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 2.203.444,04 EUR soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 9.523.182,82 EUR vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 11.726.626,86 EUR ergibt.

 

 

 


Herr Prövestmann erläutert die Schlussberichte anhand der Jahresabschlussberichte und der anliegenden Präsentation.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Kuchenbecker, erkundigt sich nach der Zusammensetzung der Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 17 Mio./EUR in den Jahren 2018 bis 2020. Herr Prövestmann erläutert, dass dies im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen in Höhe von rd. 14 Mio. beinhaltet. Die restlichen (kleineren) Beträge setzen sich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Anzahlungen und sonstige diverse Verbindlichkeiten zusammen.

 

Bürgermeister Rehkämper verweist auf die rentierlichen Schulden im Abwasserbeseitigungsbetrieb, denen beachtliches Infrastrukturvermögen im Anlagenbereich gegenüberstehen.

Im Bereich des Eigenbetriebes Bäderbetriebe steht den zwar hohen Verbindlichkeiten aber auch das Leuchtturmprojekt Bad Rothenfeldes, die Therme carpesol, gegenüber. Der Vorsitzende, Ratsherr Kuchenbecker, geht nach den vorgestellten Zahlen davon aus, dass das Projekt „Therme“ aufzugehen scheint und die Rückzahlung planmäßig voranschreitet.

 

Bürgermeister Rehkämper weist insbesondere auf den beachtlichen Rückgang der Kreditverbindlichkeiten auf null bei der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH hin, da diese von einem sehr hohen Niveau gekommen sind.

 

Der Vorsitzende, Ratsherr Kuchenbecker, fragt Bürgermeister Rehkämper, zugleich auch in seiner Funktion als Geschäftsführer der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH, ob, auch im Hinblick auf die vorhandene Überschussrücklage der Gemeinde, nun seitens der Gemeinde mehr gegeben und eine Sanierung des Kurmittelhauses angegangen werden kann. Laut Bürgermeister Rehkämper muss beim Kurmittelhaus das Gesamtpaket betrachtet werden. Es müssen mögliche Förderanträge (energetischer Art?), Kredite und auch Art und Umfang möglicher Zuschüsse geprüft werden. Zudem muss priorisiert werden, was alles gemacht werden soll. Hier stehen Projekte wie Kindergärten, Freibad genauso wie das Kurmittelhaus an. Die Frage ist: Was können wir alles wann stemmen?

 

Ratsherr Tesch gibt zu bedenken, dass nicht alles und schon gar nicht gleichzeitig möglich ist. Große Investitionen stehen an, wozu auch noch ein mögliches Rathaus zu berücksichtigen ist.

 

Bürgermeister Rehkämper erinnert an die gesetzlichen Vorgaben der Ganztagsbetreuung für die Grundschulkinder, die eine Aufstockung der Mensa erforderlich machen können.