Der Landkreis Osnabrück plant die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP).

 

Die Planungsabsichten wurden mit der Bekanntmachung vom 31.03.2015 gem. § 3 Abs.1 des Niedersächsischen Gesetzes über Raumordnung und Landesplanung (NROG) bekannt gegeben.

 

Aktuell findet die Offenlage des Entwurfes des RROPs statt. In der Zeit vom 25. Mai bis 26. Juni 2023 liegen die Entwurfsunterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme unter https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen bereit. Bis zum 12. Juli 2023 kann zu den Auslegungsunterlagen Stellung genommen werden. Die weiteren Verfahrensschritte können der Anlage 2 entnommen werden.

 

Der Entwurf des RROPs enthält eine Prüffläche zur Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen.

 

Gegenwärtig verfügt die Gemeinde Bad Rothenfelde über kein ausgewiesenes Vorranggebiet für Windenergieanlagen, so dass die Errichtung einer Windenergieanlage nicht genehmigungsfähig ist. Auch anderweite Zulässigkeiten sind nicht gegeben, da diese gegen die Ziele der noch aktuellen Raumordnung verstoßen.

 

Mit dem neuen Regionalen Raumordnungsprogramm und der Berücksichtigung eines künftigen Vorranggebietes für Windenergie bietet sich der Gemeinde die Chance, dass auf ihrem Gemeindegebiet Windenergieanlagen betrieben werden können.

 

Das Prüfgebiet im RROP ist annähernd deckungsgleich mit dem Gebiet für das sich eine Investorengemeinschaft interessiert, um eine Bürgerwindanlage, also mit Beteiligungsmöglichkeiten, zu errichten.

 

Diese Vorhaben wurde jedoch noch nicht weiterverfolgt, da in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern des Landkreises Osnabrück deutlich wurde, dass auf Grundlage des noch gültigen RROPs dafür keine Zulässigkeit besteht.

 

Das neue RROP und die damit verbundene Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergieanlagen könnte bereits genutzt werden, um mit den langwierigen Vorplanungen für eine Bürgerwindanlage zu beginnen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, der Ausweisung eines künftigen Vorranggebietes auf dem Gemeindegebiet von Bad Rothenfelde zuzustimmen.

 

 

Anlagen:

 

  1. Steckbrief Windenergie (aus Entwurf RROP)
  2. Bekanntmachung: Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück mit der für Bad Rothenfelde vorgeschlagenen Prüffläche für Windenergieanlagen wird zugestimmt.

 


 

Beschluss:

 

Dem Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Osnabrück mit der für Bad Rothenfelde vorgeschlagenen Prüffläche für Windenergieanlagen wird unter Berücksichtigung der als Anlage beigefügten Aspekte (Auflistung des Ratsherrn Meyer zu Theenhausen), die im weiteren Verfahren durch eine fachliche Stellungnahme eines Planungsbüros konkretisiert werden, zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 11 Jastimmen 1 Neinstimme 1 Enthaltung

 


 

Der Ratsvorsitzende Herr Tesch stellt einleitend dar, dass die Thematik aufgrund des Umfangs und der Kompexität als sehr kurzfristig zu bezeichnen ist.

 

Bürgermeister Rehkämper stellt klar, dass es um eine Stellungnahme zum neu aufgelegten Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises geht, insofern sei der Tagesordnungspunkt etwas unglücklich formuliert. Bisher konnte keine ausführliche Prüfung erfolgen und von daher ist zunächst der Aspekt von Vorranggebieten für die Windenergienutzung betrachtet worden und der Gedanke ist gewesen zunächst nur darauf bezogen Stellung zu nehmen und für eine umfängliche Stellungnahme eine Fristverlängerung zu erreichen. Der Landkreis Osnabrück hat jedoch verdeutlicht, dass eine Fristverlängerung ausgeschlossen ist. Der Verfahrensablauf ist demnach seitens des Landkreises Osnabrück so geplant, dass im Rahmen der ersten Offenlegung, die am 12.07.2023 ausläuft, die eingegangenen Stellungnahmen zunächst gesammelt werden. In einer zweiten Offenlegung können dann weitere Aspekte eingebracht werden. Daher ist im Verwaltungsausschuss empfohlen worden das Planungsbüro Tischmann Loh zu beauftragen den Entwurf des RROP in seiner Gänze zu prüfen, um dann eine fundierte Stellungnahme abzugeben, die dann in der zweiten Offenlegung berücksichtigt wird. Hierbei ist von einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten auszugehen.

 

Der Ratsvorsitzende erteilt sodann dem Ratsherrn Meyer zu Theenhausen das Wort. Herr Meyer zu Theenhausen ist der Auffassung, dass es bereits jetzt der Abgabe einer Stellungnahme bedarf, da nur Äußerungen die bis zum 12. Juli 2023 erfolgen im Rahmen der Offenlegungen berücksichtigt werden. Herr Meyer zu Theenhausen erläutert einzelne Festsetzungen des RROP für die Gemeinde Bad Rothenfelde anhand eines Kartenausschnitts und übergibt eine Übersicht, die der Niederschrift beigefügt werden soll.

 

In der sich anschließenden Aussprache wird von mehreren Ratsmitgliedern die Auffassung vertreten, dass nur Stellungnahmen von Kommunen, die bis zum 12.07.2023 abgegeben werden, im Verfahren Berücksichtigung finden. Demnach wäre eine Stellungnahme nach der ersten Offenlegung verfristet und würde nicht berücksichtigt. Daher spricht sich der Rat dafür aus, die Aspekte von Ratsmitglied Meyer zu Theenhausen aufzugreifen und dem Landkreis Osnabrück fristgerecht bis zum 12.07.2023 zu übermitteln.

 

Ratsherr Albers weist daraufhin, dass zwischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zu unterscheiden ist. Während bei Vorranggebieten tatsächlich eine andere Überplanung ausgeschlossen ist, kann bei Vorbehaltsgebieten durchaus im Rahmen der Abwägung eine andere Nutzung erfolgen.

 

Der Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion Herr Bunselmeyer weist daraufhin, dass der Landkreis Osnabrück unter Textziffer 7.3 eine Streichung des Windvorranggebietes empfohlen hat und die Gemeinde Bad Rothenfelde diesem Vorschlag nunmehr widerspricht.

 

Ratsherr Albers sieht den entsprechenden Satz als „Fehler“ an.

 

Bürgermeister Rehkämper bezeichnet die Windenergienutzung als Chance.