Die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes vom 28.04.2023 sind als Anlage beigefügt.

 

Die Schlussfeststellung (S. 27 des Prüfungsberichtes 2018) bzw. das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses (S. 22 des Prüfungsberichts 2019 und S. 24 des Prüfungsberichts 2020) lautet:

 

Die Gesamtabschlüsse der Gemeinde Bad Rothenfelde für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 bestehend aus den Gesamtbilanzen, den konsolidierten Ergebnisrechnungen, den Kapitalflussrechnungen und den konsolidierten Anlagen nach § 128 III Nrn. 2 bis 4 wurden nach § 156 II NKomVG unter Einbeziehung der Konsolidierungsberichte geprüft.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Gesamtabschlüsse 2018, 2019 und 2020 den gesetzlichen Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Bad Rothenfelde und ihrer verselbstständigten Aufgabenträger. Die Konsolidierungsberichte stehen in Einklang mit den Gesamtabschlüssen und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Gesamtlage der Gemeinde Bad Rothenfelde.

 

Gemäß § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die konsolidierten Gesamtabschlüsse.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 werden in den vorliegenden Fassungen auf Basis der Bilanzen zum 31.12.2018, 31.12.2019 und 31.12.2020 und den entsprechenden Ergebnisrechnungen festgestellt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2018 in Höhe von 2.819.243,22 € entfällt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.775,21 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 127.304,50 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 2.699.713,93 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 5.341.480,16 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 8.041.194,09 € ergibt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2019 in Höhe von 1.610.347,90 € entfällt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.185,22 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 135.544,39 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 1.481.988,73 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 8.041.194,09 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 9.523.182,82 € ergibt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.361.561,72 € entfällt ein Jahresüberschuss in Höhe von 19.876,62 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 138.241,06 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 2.203.444,04 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 9.523.182,82 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 11.726.626,86 € ergibt.

 

 


Beschluss:

 

Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 werden in den vorliegenden Fassungen auf Basis der Bilanzen zum 31.12.2018, 31.12.2019 und 31.12.2020 und den entsprechenden Ergebnisrechnungen festgestellt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2018 in Höhe von 2.819.243,22 € entfällt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.775,21 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 127.304,50 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 2.699.713,93 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 5.341.480,16 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 8.041.194,09 € ergibt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2019 in Höhe von 1.610.347,90 € entfällt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.185,22 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 135.544,39 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 1.481.988,73 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 8.041.194,09 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 9.523.182,82 € ergibt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2020 in Höhe von 2.361.561,72 € entfällt ein Jahresüberschuss in Höhe von 19.876,62 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 138.241,06 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 2.203.444,04 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 9.523.182,82 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 11.726.626,86 € ergibt.

 

 

Abstimmungsergebnis: 13 Jastimmen   1 Enthaltung

 


 

Ohne Aussprache.