Sitzung: 28.09.2023 Rat
Vorlage: Y/2023/232
Begründung,
Sach- und Rechtslage:
Die
privaten Telekommunikationsunternehmen haben in den letzten 25 Jahren in den
ländlichen Gebieten kaum in die digitale Infrastruktur investiert. Da
dementsprechend ein „Marktversagen“ festgestellt worden ist, kann mit
Zuschüssen in den privatisierten Markt eingegriffen werden. Dafür wurden
Förderprogramme des Bundes und des Landes Niedersachsen aufgelegt.
Grundsätzlich ist dabei ein kommunaler Ko-Finanzierungsanteil von 25%
bereitzustellen. Die Förderprogramme haben den Glasfaserausbau in zwei Phasen
unterteilt:
- Ausbau der
sog. Weißen Flecken, bis 30 Mbit/s = I. Ausbauphase.
- Ausbau der
sog. Grauen Flecken, über 30 Mbit/s = II. Ausbauphase.
„Weiße-Flecken-Förderung“ (I.
Ausbauphase):
Die 34
kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben die Aufgabe des Breitbandausbaus
in den sog. „Weißen Flecken“ mit einer Versorgung mit weniger als 30 Mbit/s in
2016 mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung auf den Landkreis
Osnabrück übertragen. Im Rahmen dieser „Weiße-Flecken-Förderung“ werden rund
20.000 Adressen ausgebaut. Rund 5.000 dieser Adressen verfügen inzwischen
über 117 Kabelverzweiger (FttC-Ausbau) über eine schnelle Internetverbindung.
Bei weiteren 4.000 Adressen stehen bereits Glasfaserdirektanschlüsse (FttB-Ausbau)
zur Verfügung. Bis 2025 erhalten auch die verbleibenden 11.000 Adressen
sukzessive einen Glasfaserdirektanschluss. Für die „Weißen Flecken“ muss ein
komplett neues, rund 3.000 km langes Glasfasernetz gebaut werden.
Das
Investitionsvolumen für die „Weißen Flecken“ beträgt voraussichtlich rund 269
Mio. €. Die Infrastrukturgesellschaft des Landkreises, die TELKOS, hat fünf
Förderbescheide des Bundes erhalten. Der Bund übernimmt damit voraussichtlich
rund 124 Mio. € (46%). Das Land Niedersachen beteiligt sich mit rund 61 Mio. €
(23%) an der Ko-Finanzierung der Bundesförderung. Die kommunale
Ko-Finanzierung für die „Weißen Flecken“ in Höhe von rund 84 Mio. € (31%)
übernimmt der Landkreis Osnabrück.
Für
Sonderprogramme (z.B. Glasfaser für Schulen) und Projekte im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell hat der Landkreis Osnabrück bisher weitere 6,4
Mio. € bereitgestellt. Der Landkreis Osnabrück beteiligt sich daher bislang
mit 90,4 Mio. € an der Finanzierung des Breitbandausbaus.
Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau:
Über viele
Jahre haben die privaten Telekommunikationsunternehmen lediglich in den vergleichsweise
kostengünstigen FttC-Ausbau investiert. Seit 2020 investieren nunmehr auch die
privaten Anbieter im Landkreis Osnabrück in den FttB-Ausbau. Dieser
eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau hat im letzten Jahr deutlich Schwung
aufgenommen. Zu nennen sind hier insbesondere die Anbieter Glasfaser Nordwest
(Produkte Telekom und osnatel), GVG Glasfaser (Produkt Teranet) und Westconnect
(Produkt EON-Highspeed).
Die bisher
bekannten Ausbaupläne der privaten Anbieter zeigen allerdings deutlich, dass
der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau kein Vollausbau der „Grauen Flecken“
sein wird. An den Ortsrändern werden weniger dicht besiedelte Gebiete aus wirtschaftlichen
Gründen nicht berücksichtigt. Ferner gibt es für viele kleinere Ortslagen noch
keine konkrete Ausbauperspektive. Nach dem Markterkundungsfahren 2022 sowie
weiteren Abstimmungsgesprächen mit den Telekommunikationsunternehmen wird
derzeit davon ausgegangen, dass weitere rund 13.000 Adressen nur über den
geförderten Breitbandausbau einen Glasfaseranschluss erhalten können. Bis Mitte
Juni 2023 läuft ein neues Markterkundungsverfahren. Die genannte Anzahl an
auszubauenden Adressen kann sich nach Auswertung der Meldungen der
Telekommunikationsunternehmen noch einmal verändern.
Gigabit-Förderung - „Graue Flecken“ (II.
Ausbauphase):
Anfang
April 2023 ist die „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes in Kraft getreten. Die
Aufgreifschwelle für den geförderten Ausbau liegt nunmehr bei 200 Mbit/s
symmetrisch (Up- und Download) bzw. 500 Mbit/s im Download. Die genannte
Versorgung kann de facto nur mit Glasfaseranschlüssen erreicht werden. Bei der
Förderung ausdrücklich ausgenommen sind gigabitfähige Kabelfernsehanschlüsse
(DOCSIS 3.1). Demnach sind alle Andressen förderfähig, die
-
nicht bereits im
Rahmen der „Weiße-Flecken-Förderung“ einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
nicht im Rahmen des
eigenwirtschaftlichen Ausbaus einen Glasfaseranschluss erhalten,
-
über keinen
Kabelfernsehanschluss (DOCSIS 3.1) verfügen.
Eine sog.
„homes-passed-Versorgung“ ist ausreichend, d.h. eine Adresse gilt als versorgt,
wenn der Glasfaser- bzw. der Kabelfernsehanschluss vor dem Grundstück liegt und
kostenpflichtig nachgerüstet werden kann. Wenn ein Förderantrag für eine
Gemeinde gestellt wird, müssen alle förderfähigen Adressen
berücksichtigt werden. Das Projektgebiet kann nicht individuell zugeschnitten
werden.
Wie oben
beschrieben wurde, wird derzeit von rund 13.000
förderfähigen „grauen“ Adressen ausgegangen. Es müssten demnach noch
einmal rund 1.900 km Glasfasernetz
neu gebaut werden. Bei aktuell realistischen Kosten in Höhe von 125 € / Meter wäre dann nach einer ersten
Kostenschätzung von einem Investitionsvolumen
in Höhe von bis zu 240 Mio. € auszugehen.
Fördersystematik der II. Ausbauphase:
Der Bund
übernimmt weiterhin 50% der Kosten. Die Förderrichtlinie des Landes liegt noch
nicht vor. Wenn sich das Land Niedersachsen – wovon aktuell auszugehen ist –
weiterhin mit 25% an den Kosten beteiligt, bliebe eine kommunale Ko-Finanzierung
in Höhe von rund 60 Mio. € (25%).
Die
Förderquote des Bundes beträgt grundsätzlich 50%. Nach Punkt 6.8 der
Förderrichtlinie kann die Förderquote bei Gemeinden mit geringer
Wirtschaftskraft auf 60% oder sogar auf 70% erhöht werden. Bei der Bewertung
der Wirtschaftskraft wird der einwohnerbezogene Realsteuervergleich der Jahre
2017 bis 2021 zugrunde gelegt. Voraussichtlich wird bei drei Einheitsgemeinden
sowie bei 8 Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die Förderquote 60% Anwendung
finden. Die Förderquote 70% dürfte im Landkreis Osnabrück nicht zur Anwendung
kommen. Durch die beschriebene Förderquote von 60% für 11 Kommunen reduziert
sich der kommunale Eigenanteil auf 53,7
Mio. €.
Da bei der
Bundesförderung in der Vergangenheit einige Bundesländer überproportional viele
Fördergelder beantragt haben, wird der Bund bei der Breitbandförderung
zukünftig mit Länderbudgets arbeiten. Der Bund stellt in 2023 insgesamt 3 Mrd.
€ zur Verfügung. Alle Flächenländer erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von
100 Mio. €. Hinzu kommt ein Betrag je förderfähiger Adresse. Für Niedersachsen
errechnet sich für 2023 ein Länderbudget in Höhe von 220 Mio. €. Das Budget
kann sich Ende 2023 noch einmal erhöhen, falls es Rückflüsse aus anderen
Bundesländern geben sollte.
Nach der
o.a. ersten Kostenschätzung müssten beim Bund bis zu 120 Mio. € beantragt werden.
Bei Anwendung der oben beschriebenen Förderquote in Höhe von 60% für einige Gemeinden
dürfte sich dieser Betrag auf rund 124 Mio. € erhöhen. Vor dem Hintergrund des
beschriebenen Länderbudgets für Niedersachsen muss davon ausgegangen werden,
dass 3 oder 4 Antragsjahre benötigt werden, bis alle Städte und Gemeinden aus
dem Landkreis Osnabrück bei der Bundesförderung berücksichtigt werden können.
Ein Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück ist nicht sinnvoll, da die
Bundesförderung auf 100 Mio. € pro Jahr begrenzt ist. Hinzu kommt, dass ein
derartiger Gesamtantrag nach den unten beschriebenen Kriterien für die Bundesförderung
nur geringe Erfolgsaussichten hätte.
Der Bund
wird die Förderung zukünftig über eine „Fast-Lane“ und eine „Slow-Lane“
steuern. „Fast-Lane-Anträge“ können direkt bewilligt werden, d.h. das Ende des
Förderaufrufs am 15.10.2023 muss nicht abgewartet werden. Ein Antrag kommt in
die „Fast-Lane“, wenn nach den unten beschriebenen Kriterien mindestens 300
Punkte erreicht werden. Dass am höchsten bewertete Kriterium ist der
Nachholbedarf bei den „Weißen Flecken“. Da sich der Landkreis Osnabrück in den
vergangenen Jahren bereits intensiv bei den „Weißen Flecken“ engagiert hat,
können bei diesem Kriterium maximal 80 von 200 Punkten erreicht werden. Das hat
zur Folge, dass es keine Antragskonstellation geben dürfte, in der der
Landkreis Osnabrück einen Fast-Lane-Antrag stellen könnte.
Wenn das
Länderbudget nach den Fast-Lane-Anträgen noch nicht ausgeschöpft ist, werden
die verbleibenden Mittel in der „Slow-Lane“ in der Reihenfolge der Bewertung
nach den Kriterien bewilligt. Bei den 4 Kriterien sind jeweils bis zu 5 Punkte
zu erreichen. Die Punktzahl wird dann mit der prozentualen Gewichtung
multipliziert. Folgende vier Kriterien werden bei der Bewertung der
Förderanträge zugrunde gelegt:
-
Nachholbedarf „Weiße Flecken“ –
Gewichtung 40%
Leider
werden hier nicht alle förderfähigen Adressen zugrunde gelegt, sondern nur die
„Weißen Flecken“. Kommunen, wie der Landkreis Osnabrück, die sich bereits beim
Ausbau der „Weißen Flecken“ engagiert haben, werden bei diesem Kriterium
schlechter gestellt. Für die Kommunen im Landkreis Osnabrück können lediglich
1 Punkt oder 2 Punkte erreicht werden, d.h. nur 40 oder 80 von 200 Punkten.
-
Abweichung Potenzialanalyse / Markterkundung – Gewichtung 25%
Der Bund
hat eine Potenzialanalyse in Auftrag gegeben, die das Potenzial für den eigenwirtschaftlichen
Glasfaserausbau aufzeigen soll. Die Kommunen sollen auf dieser Basis Gespräche
mit den privaten Anbietern führen. Leider geht die Potenzialanalyse vielfach
von falschen Ausgangsvoraussetzungen aus. Es wird nicht berücksichtigt, dass in
vielen Kommunen die attraktivsten Gebiete bereits ausgebaut worden sind bzw.
ein Ausbau bereits geplant ist. Die der Potenzialanalyse zugrundeliegende Mischkalkulation
ist daher in der Regel nicht mehr umsetzbar.
Eine
detaillierte Auswertung ist erst nach Abschluss der Markterkundung möglich. Bei
12 Städten und Gemeinden weist die Potenzialanalyse allerdings ein „Potenzial“
von 96% bzw. 98% aus. Bei diesen Werten wird es eine deutliche Abweichung zur
Markterkundung und damit keine Punkte bei diesem Kriterium geben. Realistische
Chancen auf Punkte haben hier nur die 9 Städte, Gemeinden und Samtgemeinden,
bei denen die Potenzialanalyse zwischen 49% und 84% liegt.
-
Digitale Teilhabe ländliche Räume / Einwohnerdichte – Gewichtung 20%
Hier wird
die Einwohnerdichte der Gemeinde zugrunde gelegt, nicht die Einwohnerdichte
des Projektgebietes. Für keine Kommune im Landkreis Osnabrück wird die volle
Punktzahl erreicht (Einwohnerdichte unter 50%). Ab einer Einwohnerdichte von
234 Einwohner / qkm (= durchschnittliche Einwohnerdichte) gibt es keine Punkte
mehr. Für die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück liegt
die Bewertung zwischen 0 Punkte und 80 Punkten.
-
Interkommunale Zusammenarbeit –
Gewichtung 15%
Die volle
Punktzahl von 75 Punkten wird bei einem Förderantrag für mindestens 5 Gemeinden
erreicht. Da es die Potenzialanalyse nur auf Ebene der Samtgemeinden gibt –
nicht auf Ebene der Mitgliedsgemeinden – sollten die Samtgemeinden bei einer Antragstellung
als Einheit betrachtet werden.
Auf Basis
der Daten aus 2022 würde ein Gesamtantrag für den Landkreis Osnabrück eine
Bewertung mit lediglich 185 Punkten erreichen. Das zeigt deutlich, dass für
einen Förderantrag in 2023 ein nach den beschriebenen Kriterien sinnvolles
Projektgebiet zusammengestellt werden sollte. Städte und Gemeinden, die bei
den Kriterien „Potenzialanalyse“ und „Einwohnerdichte“ nicht punkten, können
nur in geringem Umfang berücksichtigt werden. Das Projektgebiet sollte
allerdings auch zusammenhängend sein, da nur so später ein technisch
sinnvolles Glasfasernetz gebaut werden kann.
Der Bund
kehrt zu dem Verfahren der Förderaufrufe zurück. Förderanträge für 2023 müssen bis zum 15.10.2023 gestellt
werden.
Bezogen auf
diese Antragsfrist besteht ein hoher Handlungsdruck. Das Breitbandteam des
Landkreises hat das Antragsmanagement bereits im April 2023 gestartet
(Durchführung eines Branchendialogs, Start des Markterkundungsverfahrens).
Die
konkrete Antragsvorbereitung kann allerdings nur dann Mitte 2023 fortgesetzt
werden, wenn bis dahin für die ersten 5 bis 6 Kommunen mit einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Aufgabe auch für die „Grauen Flecken“
auf den Landkreis Osnabrück übertragen worden sein sollte.
Finanzierung Breitbandausbau:
Bei den
„Weißen Flecken“ wird von einem Investitionsbedarf von rund 269 Mio. € ausgegangen,
für die „Grauen Flecken“ kommen voraussichtlich noch einmal rund 237 Mio. €
hinzu. Insgesamt müssen folglich mehr als eine halbe Milliarde EURO in den
Glasfaserausbau im Landkreis Osnabrück investiert werden.
Den oben
beschriebenen kommunalen Eigenanteil für die „Weißen Flecken“ in Höhe von 84
Mio. € trägt zu 100% der Landkreis. Hinzu kommen weitere 6,4 Mio. € für
Sonderprogramme und Projekte im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Ferner finanziert
der Landkreis in den Jahren 2018 bis 2027 die Personalkosten für das
Breitbandteam. Hier sind rund 5,4 Mio. € zugrunde zu legen. Insgesamt
übernimmt der Landkreis Osnabrück damit Kosten in Höhe von 95,8 Mio. €.
Nach
aktueller Einschätzung würde sich für die Erschließung sämtlicher „Grauen
Flecken“ ein zusätzlicher kommunaler Finanzierungsanteil in Höhe von rund 53,7
Mio. € ergeben. Der Mittelabfluss wird sich gleichbleibend über vier Jahre
(2024-2027) mit jährlich 13,425 Mio. € erstrecken.
Die
notwendigen Finanzmittel werden vom Landkreis über die allgemeinen
Deckungsmittel bereitgestellt. Nach heutigen Finanzeckwerten würde sich ab dem
Haushaltsjahr 2024 ein finanzieller Mehrbedarf von 1,5%-Punkten Kreisumlage
ergeben.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen:
I.
Ausbauphase
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die „Weißen Flecken“ wurde
in 2016 geschlossen. Eine erste Fortschreibung gab es in 2017. Die geltende
Fassung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sieht in § 4 noch vor, dass sich
die kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Kosten des Ausbaus in den
„Weißen Flecken“ beteiligen. Für Ausbaustufe 1 ist ein Volumen von 6,7 Mio. €
vereinbart worden. Für die Ausbaustufen 2 bis 5 gab es noch keine konkrete
Regelung. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben nunmehr entschieden,
dass es keine direkte Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen an der
Finanzierung des Ausbaus der „Weißen Flecken“ geben soll. Demnach übernimmt
der Landkreis Osnabrück bei den „Weißen Flecken“ nunmehr 100% der kommunalen
Ko-Finanzierung. Insoweit bedarf es noch eine abschließende Anpassung der
derzeit bestehenden Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Es wird daher
vorgeschlagen, dass die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die „Weißen
Flecken“ durch die beigefügte Ergänzungsvereinbarung (Anlage 1) fortgeschrieben
wird.
II. Ausbauphase
Die Aufgabe des Breitbandausbaus liegt als Aufgabe der kommunalen
Selbstverwaltung gemäß §§ 4, 5 NKomVG und Art. 28 GG bei den kreisangehörigen
Kommunen. Für die Gigabitförderung („Graue Flecken“) soll daher eine zweite
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden. Diese Vereinbarung
sieht folgende Eckpunkte vor:
A.
Aufgabenübertragung
-
Die Aufgabe wird
für alle förderfähigen Adressen im Gemeinde-/Stadtgebiet nach der
Gigabit-Richtlinie 2.0 vom 31.03.2023 auf den Landkreis Osnabrück übertragen.
-
Der Landkreis
übernimmt die Aufgabe komplett (von der Planung bis zur Fertigstellung) oder
bedient sich dafür der TELKOS.
-
Der Landkreis
entscheidet über den Zuschnitt der Gebietskulissen und der Reihenfolge der
Förderanträge.
-
Der Landkreis trägt
Sorge dafür, dass im größtmöglichen Umfang Fördergelder von Bund und Land
eingeworben werden. Der Ausbau erfolgt allerdings nur, wenn eine Förderquote
von mindestens 75% über Bund und Land erzielt werden kann.
-
Aufgrund der
Förderrichtlinie des Bundes ist davon auszugehen, dass der Gesamtausbau über
einen Zeitraum von vier oder fünf Jahren erstrecken wird.
-
Eine regelmäßige
Information der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Ausbauplanung und
-umsetzung erfolgt über den Steuerkreis Breitband.
B.
Kostentragung
-
Der kommunale
Ko-Finanzierungsanteil nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 wird vollständig vom
Landkreis Osnabrück getragen.
Exkurs:
Zur
Kostenübernahme sind sich die Städte und Gemeinden einig, dass der nicht durch
Erträge gedeckter und aufzubringender Aufwand für den Landkreis Osnabrück
gemeinschaftlich zu refinanzieren ist. Dies auch in dem Bewusstsein, dass bei
einer Finanzierung über die allgemeinen Deckungsmittel, im Bedarfsfall eine
Anpassung der Kreisumlage erforderlich sein kann (sh. anliegendes Schreiben der
Bürgermeisterkonferenz).
Auf Basis dieser
Eckpunkte wird vorgeschlagen, die anliegende Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung für die Gigabitförderung „graue Flecken“ zu unterzeichnen.
Hinweis:
Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabit-Förderung soll
mit allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden gleichlautend abgeschlossen
werden. Für die grundsätzliche Entscheidung zur weiteren Ausbauplanung der II.
Phase ist es allerdings nicht erforderlich, dass die Vereinbarung von allen 34
Städten und Gemeinden abgeschlossen wird. Der Landkreis Osnabrück würde die
Aufgabe auch übernehmen, wenn nur ein Teil der Städte und Gemeinden die Aufgabe
auf den Landkreis übertragen möchte.
Die Anlage zu § 6 der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
(Verlegestandards) befindet sich noch in der Abstimmung.
Zielsetzung zum weiteren Verfahren:
Ziel sollte
es sein, in 2023 in einer noch festzulegenden Gebietskulisse mindestens einen
Förderantrag für fünf bis sechs Kommunen zu stellen – idealerweise sogar
Anträge für zwei Gebietskulissen.
Es ist noch
nicht bekannt, wie viele Förderanträge aus Niedersachsen in 2023 gestellt werden
und wie diese zu bewerten sind. Es ist folglich nicht sicher, dass ein
Förderantrag für den Landkreis Osnabrück in 2023 auch bewilligt werden würde.
Die Chance auf einen Bundesförderbescheid in 2023 sollte allerdings unbedingt
offengehalten werden, da es nicht gesichert ist, dass sich die Chancen in
2024 verbessern. Unter Umständen sind in 2024 sogar noch mehr Förderanträge
und damit eine Überzeichnung des Programms zu erwarten.
Position der Städte und Gemeinden des
Landkreises Osnabrück (Bürgermeisterkonferenz):
Die
hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Osnabrück
haben mit einem gemeinsamen Schreiben vom 19.05.2023 die Position der Städte
und Gemeinden gegenüber der Landrätin mitgeteilt. Demnach sprechen sich die
hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dafür aus,
„dass auch für die Grauen Flecken eine Aufgabenübertragung, wie auch
die Wahrnehmung der Finanzierung durch den Landkreis Osnabrück, die
sachgerechteste, unkomplizierteste und im Hinblick auf den Zeitdruck bei der
Antragstellung Gigabitförderung 2023, schnellste Vorgehensweise ist.“
Das
Schreiben dieser Vorlage als Anlage 3
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinde Bad Rothenfelde überträgt
komplett die Aufgabe des flächendeckenden Ausbau der sog. „Grauen Flecken“ auf
Basis der „Gigabit-Richtlinie 2.0“ des Bundes auf den Landkreis Osnabrück (II.
Ausbauphase). Der kommunale Eigenanteil an den Ausbaukosten wird dabei vom
Landkreis Osnabrück durch die allgemeinen Deckungsmittel getragen.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Gigabitförderung (Gigabit-Richtlinie
2.0 „Graue Flecken“) in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen (Anlage 1).
3.
Für die abschließende Regelung zum Ausbaus der sog. „Weißen Flecken“ (I.
Ausbauphase) und die vollständige Kostenübernahme des kommunalen
Ko-Finanzierungsanteils durch den Landkreis Osnabrück wird die anliegende
Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße Flecken“
beschlossen (Anlage 2). Der Bürgermeister wird ermächtigt, die
Ergänzungsvereinbarung zur Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Weiße Flecken“
zu unterzeichnen.
Der Ausbau in
der Gemeinde Bad Rothenfelde erfolgt nur, wenn die Förderquote der Bundes- und
Landesförderung zusammen mindestens 75% beträgt. Der Rat nimmt zur Kenntnis,
dass davon auszugehen ist, dass die Antragstellung für alle Kommunen vor dem
Hintergrund der Rahmenbedingungen der Bundes- und Landesförderung über drei bis
fünf Antragsjahre (2023 bis 2027) erfolgen wird.