Allgemeine Vertreterin Seydel erörtert ausführlich den Sachverhalt und verdeutlicht, dass die geplante Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Verzicht auf eine Bebauungsmöglichkeit im Bereich der Antoinette-Schiller-Krippe zur Versorgung der ambulanten Patienten mit Kunstherz im öffentlichen Interesse liege.

 

Auf Befragen von 1. stv. Bürgermeister Tesch verdeutlicht Herr Dr. Böckelmann, dass der im vergangenen Jahr geplante Neubau eines Bettentraktes für die Kardiologie erst dann vorgenommen werden kann und soll, wenn dafür Fördermittel des Landes gewährt werden. Diese seien z. Zt. ausgeschöpft. Auch dadurch werde der jetzt geplante Anbau der Ambulanz dringend erforderlich.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zum Antrag der Schüchtermann-Schillerschen Kliniken GmbH & Co. KG auf Befreiung von den Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 „Östlich der Osnabrücker Straße“ zur Überschreitung der Baugrenze zum Neubau eines eingeschossigen Gebäudes zur ambulanten Versorgung von Kunstherzpatienten wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (1) i. V. m. § 31 (2) BauGB erklärt.

 

Mit den Schüchtermann-Schillerschen Kliniken GmbH & Co. KG ist der als Anlage beigefügte 2. Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 28.01./06.03.2015 zu schließen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

 

Enthaltung: