Herr Westerheider vom Planungsbüro IPW trägt mittels Powerpointpräsentation zum Thema vor (Die Präsentation steht im Ratsinformationssystem zum Abruf zur Verfügung). Aktuell befindet sich die Konzepterstellung in der Phase zwischen der Analyse und dem Beginn der konkreten Planung.

 

Der Vorsitzende Herr Beckwermert bedankt sich für die ausführliche Präsentation.

 

Es schließt sich eine Diskussion an.

 

Ratsfrau Temme bestätigt, dass das subjektive Empfinden des Verkehrsaufkommens von den Untersuchungen abweicht. Sie begrüßt daher die vorgenommenen Auswertungen.

Herr Westerheider gibt konkret für das Verkehrsaufkommen an Wochenenden Beispiele für die Wahrnehmung. So befinden sich dann eine Vielzahl von Besuchern auf den Gehwegen und sorgen für reichlich Querungsverkehr.

 

Ratsherr Trojahn fragt, ob es auch Aussagen zum Parkplatzsuchverkehr gibt. Herr Westerheider verweist hier auf Beobachtungen, Zahlen liegen hingegen nicht vor.

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen bedauert, dass zum Parken in Wohngebieten und auf Nebenstraßen keine Zahlen erhoben werden. Er befürchtet, dass auch ein Parkleitsystem hier keine Abhilfe schaffen kann.

 

Dr. Eickhorst weist auf die Stoßzeiten an Wochenenden hin und möchte wissen, ob man nicht auch über Google Heatmaps erwerben kann. Herr Westerheider bestätigt, dass es Softwaretools gibt, die aber sehr kostenintensiv sind.

 

Ratsfrau Temme weist auf den hohen Abteil des Busverkehrs hin, und würde einen zusätzlichen Shuttleverkehr begrüßen. Noch besser wäre es, die Menschen zum Laufen zu animieren. Zumal man von der Peripherie bis zum Ortskern höchstens 15 Minuten brauche.

 

Ratsherr Wernemann fragt, ob auch Sperrungen und Einbahnstraßenregelungen in den Handlungsempfehlungen aufgenommen werden. Herr Westerheider schließt dies nicht aus.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fragen an Herrn Westerheider zu richten.

 

Herr Dr. Rüter fragt, ob es rechtlich zulässig sei, dass Radfahrer die Fußwege benutzen. Herr Westerheider verweist auf die STVO die regelt, dass Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen. Bis zum 10. Lebensjahr dürfen sie ihn benutzen. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf ein Kind unter acht Jahren auf dem Fußweg begleiten. Auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ darf mit Schrittgeschwindigkeit auf den Gehwegen Fahrrad gefahren werden.

Weiter fragt Herr Dr. Rüter nach dem Busverkehr von Münster über Dissen nach Bielefeld und weist auf Hinweisschilder am „Kleinen Berg hin“, die verdreht werden.

 

Der Vorsitzende bittet um einen Ausblick des weiteren Ablaufs und wann mit dem Abschluss des Konzeptes gerechnet werden kann.

 

Herr Westerheider wiederholt, dass man die Analysephase nahezu abgeschlossen hat und nunmehr beispielsweise über die Verkehrsmengenprognosen eine Abschätzung der Wirkung von verschiedenen Maßnahmen vornehmen kann.

 

Bürgermeister Rehkämper geht davon aus, dass ein fertiges Konzept frühestens im 1. Quartal 2024 vorliegen wird.