Hierzu wird auf den als Anlage beigefügten Vermerk „Mögliche Straßenunterhaltungsmaßnahmen für 2024 und folgende Jahre, Stand 21.08.2023“ vom 22.08.2023 verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die von ihr vorgeschlagenen Unterhaltungsmaßnahmen an der Straßeninfrastruktur (siehe Auflistung im beigefügten Aktenvermerk) in den kommenden Haushaltsjahren je nach Verfügbarkeit von Finanzmitteln für Straßenunterhaltungsmaßnahmen durchzuführen.
  2. Die vorgeschlagenen Unterhaltungsmaßnahmen am Zentralparkplatz werden zunächst zurückgestellt, bis dieser im Zuge des Verkehrsentwicklungskonzeptes betrachtet wurde. Sollten sich daraus keine großen Änderungen am Bestand des Zentralparkplatzes ergeben, ist auch diese Maßnahme im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel durchzuführen.
  3. Bezüglich der im Sachverhalt erwähnten Fahrbahnen in schlechtem Zustand soll zunächst untersucht werden, ob hier umfangreiche Straßenunterhaltungsmaßnahmen, wie seinerzeit an der Wellengartenstraße (2017) und an der Wiekstraße (2019) durchgeführt, zielführend sind oder ob eine investive Erneuerung der kompletten Straße erforderlich ist. Sollten hier Unterhaltungsmaßnahmen sinnvoll sein, ist die Auflistung der Verwaltung über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen um die betreffenden Gehwege und Fahrbahnen zu erweitern.

 


Herr Breitzke erläutert an Hand seines Vermerkes vom 22.08.2023, welche Maßnahmen an Gehwegen und Banketten aus Sicht der Verwaltung in den nächsten Jahren erforderlich sind.

 

Bezüglich der Fahrbahnen in schlechtem Zustand soll zunächst untersucht werden, ob hier umfangreiche Straßenunterhaltungsmaßnahmen – wie seinerzeit an der Wellengartenstraße und an der Wiekstraße durchgeführt – zielführend sind oder ob eine investive Erneuerung der kompletten Straße (straßenausbaubeitragspflichtig) erforderlich ist. Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass Unterhaltungsmaßnahmen sinnvoll sind, wäre die Auflistung noch entsprechend zu erweitern.

 

Herr Breitzke nennt hier beispielhaft die Osnabrücker Str. (Amselweg bis Teutoburger-Wald-Str.- neues Baugebiet), die Münstersche Str. (Am Kurpark bis Kirchstr.- 2. BA Westfälischer Hof) sowie den Helferner Weg und die Eichendorffstraße. Zudem merkt er an, dass jährlich rd. 70.000 € für zwingend erforderliche, nicht planbare Maßnahmen bereit zu stellen sind.

 

Bei den geplanten Gehwegsreparaturen würden die Platten gegen Pflastersteine ausgetauscht.

 

Auf jeden Fall soll der zweite Teil der Oberflächenbehandlung im Außenbereich analog des Müschener Weges durchgeführt werden.

 

Herr Albers schlägt vor, den Sachvortrag zunächst nur zur Kenntnis zu nehmen und in den Fraktionen weiter zu besprechen.

 

Bezüglich möglicher investiver Maßnahmen müsste man auch über eine evtl. Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen nachdenken.

 

Welche Maßnahmen durchgeführt werden können, kann erst in den Haushaltsplanberatungen festgelegt werden, da ganz entscheidend ist, in welcher Höhe Mittel für die Straßenunterhaltung zur Verfügung gestellt werden können.

 

In diesem Zusammenhang wird auch noch einmal über die Probleme bzgl. der Wiederherstellung von Gehwegen auf Grund des Glasfaserausbaus gesprochen.