Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)

Am 10.11.2023 hat beim Landkreis Osnabrück ein Gespräch stattgefunden, an dem seitens des Landkreis Herr Dr. Wilkens und Herr Clausing sowie seitens der Gemeinde Bad Rothenfelde Bürgermeister Rehkämper und Herr Kocks teilgenommen haben.

 

In diesem Gespräch ist von Bürgermeister Rehkämper die Bedeutung der Klinikbetriebe für Bad Rothenfelde und die Vorsorgemaßnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde insbesondere durch den Flächenerwerb dargelegt worden.

 

Die 2. Runde zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange findet nach Aussage des Landkreises Osnabrück frühestens Anfang des Jahres 2024 statt.

 

Hautklinik

Am 29.11.2023 findet ein Gespräch mit der Geschäftsleitung der Klinik und deren Unternehmensberatung statt.

 

Bei dem Grundstück handelt es sich um einen unbeplanten Außenbereich nach § 35 BauGB.

 

Planungsrechtliche Situation der nördlichen Flächen Hasselmann (Hannoversche Str. 10/12)

Für diesen Bereich wurde die Baugenehmigung seitens des Verwaltungsgerichtes im Gegensatz zu den Grundstücken Am Salzbach 1, 3, 5 und 7 nicht aufgehoben. Hier besteht ein Bestandsschutz.

 

KiTa Löwenzahn – Parkplatz und Sachstand Bautätigkeit

Nachdem das Grundstücksgeschäft mit dem benachbarten Grundstückseigentümer nicht zu Stande gekommen ist, wird weiterhin nach Alternativen gesucht.

 

Grundsätzlich könne der Stellplatznachweis zwar auf dem vorhandenen Grundstück erbracht werden, jedoch wäre diese Situation nicht zufriedenstellend. Für den Bau eines Parkplatzes auf dem rückwärtig zum Müschener Weg gelegenen Grundstück ist nach Aussage des Landkreises ein Bauleitverfahren erforderlich.

 

Bezüglich des Sachstandes zur Bautätigkeit wird auf die Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses vom 21.11.2023 verwiesen, in der Architekt Hawes einen entsprechenden Bericht abgegeben hat.

 

Herr Bunselmeyer fragt nach dem Bauzeitenplan und ob die für Herbst 2024 geplante Fertigstellung auf Grund der statischen Probleme eingehalten werden kann. Nach Aussage des Architekten müsse zunächst abgewartet werden, welche zeitliche Verzögerung durch die aufgetretenen Risse entsteht. Sobald das absehbar ist, wird der Architekt den Bauzeitenplan anpassen; dieser wird dann den Ratsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.