Bauamtsleiter Rolf erörtert den Sachverhalt anhand eines Lageplanes mit Darstellung der Trasse der geplanten Fernwärmeleitung. Aufgrund der geplanten Tiefe der Trasse werde auch künftig noch der Bau eines Parkdecks auf dem Freibadparkplatz möglich sein. Auch im Freibad seien keine Probleme zu erwarten. Durch Bodenproben konnte der Bereich des gewachsenen Bodens festgestellt werden, durch den die Leitung jetzt in ca. 9 m Tiefe verlegt werden soll.

 

Die Frage des 1. stv. Bürgermeisters Tesch nach der Dauer der Bauzeit und dem zu erwartenden Lärm ist durch die Verwaltung noch zu klären.

 

2. stv. Bürgermeister Schomborg berichtet, dass vor einigen Jahren ein Antrag der OVE, eine Fernwärmeleitung durch öffentliche Straßen zu verlegen, versagt worden sei. Dazu führt Bauamtsleiter Rolf aus, dass im vorliegenden Fall der Trasse zugestimmt werden kann, weil sich die Technik in den letzten Jahren sehr weiterentwickelt habe.

 

Beschlussvorschlag:

 

Dem mit Datum vom 17.11.2015/07.04.2016 von der Residenz am Salzbach beantragten Leitungsverlauf einer Fernwärmeleitung wird zugestimmt. Der Leitungsverlauf ergibt sich aus der Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Im Grundbuch der Gemeinde Bad Rothenfelde sowie der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH ist ein Leitungsrecht zu Gunsten der Residenz am Salzbach, zu Lasten der Gemeinde Bad Rothenfelde und der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH einzutragen.

 

Bei Schäden die durch die Verlegungen oder den Betrieb der Fernwärmeleitung entstehen, ist die Residenz am Salzbach verpflichtet unverzüglich Kontakt mit der Gemeinde/Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH aufzunehmen sowie alle dadurch anfallenden Kosten zu übernehmen. Sie ist berechtigt, die Schäden zu beheben und verpflichtet, dem zuvor bestehenden Zustand wieder herzustellen.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde erteilt den Mitgliedern der Gesellschafter-versammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH die Weisung, in der nächsten Gesellschafterversammlung  einen gleichlautenden Beschluss für das Grundstück der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu fassen.

 

Alle anfallenden Notarkosten sowie sonstige Kosten werden von der Residenz am Salzbach übernommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

 

Enthaltung: