Sitzung: 22.11.2023 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: Y/2023/253
Auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024 vom 25.10.2023 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2024 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m (alt) |
Gebühr €/lfd. m (neu ab
2024) |
Anliegergrundstücke |
2,52 |
2,76 |
Hinterliegergrundstücke |
2,28 |
2,52 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Beschlussvorschlag (einstimmig):
Die Gebührenbedarfsberechnung des
Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2024 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m (alt) |
Gebühr €/lfd. m (neu ab 2024) |
Anliegergrundstücke |
2,52 |
2,76 |
Hinterliegergrundstücke |
2,28 |
2,52 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der
Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, erkundigt sich nach der Laufzeit des Reinigungsvertrages. Laut Herrn Prövestmann beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem Jahresende gekündigt wird.
Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, erkundigt sich nach dem Ausgang des Rechtsstreits mit dem früheren Dienstleister Tappe. Bürgermeister Rehkämper erklärt, dass das Unternehmen wegen nicht fristgerechter Kündigung noch für ein Jahr nach Vertragsende Zahlungen erhalten habe.
Abstimmungsergebnis:
Ja |
6 |
Nein |
0 |
Enthaltung |
0 |