Sitzung: 28.11.2023 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Vorlage: Y/2023/263
Die Verwaltung plant, für die Gemeinde
Bad Rothenfelde eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, um eine Grundlage für
die langfristige Planung der Umstellung der Wärmeversorgung von fossilen
Energieträgern auf erneuerbare Energien zu erhalten. Dazu hat sich die
Verwaltung im Austausch mit der Klimainitiative des Landkreises Osnabrück und
der Stadt Dissen aTW seit Sommer 2023 mit den Chancen beschäftigt, eine
Förderung für die kommunale Wärmeplanung zu beantragen.
Die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ist
aufgrund der derzeit auf Bundesebene im Gesetzgebungsverfahren befindlichen
Ausweitung der Pflicht, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, auf alle
Kommunen jedoch kaum einzuschätzen. Nach bisherigem Verlauten soll der
Gesetzentwurf zum 01.01.2024 in Kraft treten. Er sieht vor, dass die
Bundesländer sicherstellen sollen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum
30.06.2028 auch Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne
erstellen. Die Anforderungen für die Planunterlagen gehen teils über das hinaus,
was der Technische Annex zur Kommunalrichtlinie für die Erstellung einer
kommunalen Wärmeplanung fordert; vorhandene Wärmepläne sollen laut Gesetz
jedoch anerkannt werden. Eine Fortschreibung ist im Rhythmus von fünf Jahren
vorgesehen. Auch bei Bewilligung der Fördermittel wäre somit zukünftig eine
Aktualisierung der gemeindlichen Wärmeplanung erforderlich.
Zum einen dürften daher in den letzten
Monaten bereits zahlreiche Kommunen einen Antrag auf kommunale Förderung bei
der ZUG gestellt haben, so dass möglicherweise keine Fördermittel mehr zur
Verfügung stehen könnten, sobald der Antrag der Gemeindeverwaltung zur
Bearbeitung käme; die verfügbaren Mittel werden jedoch bislang als auskömmlich
angesehen. Zum anderen wäre eine Förderung nicht mehr möglich, sofern die
gesetzliche Verpflichtung tatsächlich auf alle Kommunen ausgeweitet werden
sollte, da gesetzlich verpflichtende Maßnahmen von der Förderung über die
Kommunalrichtlinie ausgeschlossen sind.
Die ZUG erwartet derzeit für einen neu
gestellten Förderantrag einen Bearbeitungszeitraum von sechs bis neun Monaten;
maßgeblich für die Entscheidung über die Bewilligung der Förderung ist nicht
der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Bescheidung, zu dem keine
Änderung der Rechtslage während des Bewilligungszeitraum zu erwarten sein darf.
Die Gemeindeverwaltung hält die
Antragstellung dennoch für sinnvoll, da im Falle einer Förderung bis zu 90 %
der Kosten getragen werden könnten. Zur Vorbereitung der Antragsunterlagen ist
das Einholen möglichst mehrerer unverbindlicher Vergleichsangebote
erforderlich, um auf dieser Basis eine Kostenschätzung für die Förderung
anzustellen.
Außerdem ist zu überlegen, dass die
Stadt Dissen aTW und die Gemeinde Hilter a.T.W. bereits Anträge auf Förderung
der Kommunalen Wärmeplanung eingereicht haben. Die parallele Bearbeitung der
kommunalen Wärmeplanung kann die Untersuchung von Möglichkeiten zum Aufbau
eines interkommunalen Wärmenetzes ermöglichen, sodass auch vor diesem
Hintergrund eine rasche Antragstellung und enge interkommunale Abstimmung über
das weitere Vorgehen anzustreben ist.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt, vor Jahresende 2023 bei der ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft) den Antrag auf Förderung der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) zu stellen.
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt, vor Jahresende 2023 bei der ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft) den Antrag auf Förderung der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) zu stellen.
Herr Kocks berichtet, dass der Antrag auf Förderung der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung noch in diesem Jahr gestellt werden müsse.
Bei Bewilligung werden 90 % der Kosten gefördert.