Die Verwaltung plant, für die Gemeinde Bad Rothenfelde eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, um eine Grundlage für die langfristige Planung der Umstellung der Wärmeversorgung von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien zu erhalten. Dazu hat sich die Verwaltung im Austausch mit der Klimainitiative des Landkreises Osnabrück und der Stadt Dissen aTW seit Sommer 2023 mit den Chancen beschäftigt, eine Förderung für die kommunale Wärmeplanung zu beantragen.

 

Die Wahrscheinlichkeit einer Förderung ist aufgrund der derzeit auf Bundesebene im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Ausweitung der Pflicht, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, auf alle Kommunen jedoch kaum einzuschätzen. Nach bisherigem Verlauten soll der Gesetzentwurf zum 01.01.2024 in Kraft treten. Er sieht vor, dass die Bundesländer sicherstellen sollen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2028 auch Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellen. Die Anforderungen für die Planunterlagen gehen teils über das hinaus, was der Technische Annex zur Kommunalrichtlinie für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung fordert; vorhandene Wärmepläne sollen laut Gesetz jedoch anerkannt werden. Eine Fortschreibung ist im Rhythmus von fünf Jahren vorgesehen. Auch bei Bewilligung der Fördermittel wäre somit zukünftig eine Aktualisierung der gemeindlichen Wärmeplanung erforderlich.

Zum einen dürften daher in den letzten Monaten bereits zahlreiche Kommunen einen Antrag auf kommunale Förderung bei der ZUG gestellt haben, so dass möglicherweise keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen könnten, sobald der Antrag der Gemeindeverwaltung zur Bearbeitung käme; die verfügbaren Mittel werden jedoch bislang als auskömmlich angesehen. Zum anderen wäre eine Förderung nicht mehr möglich, sofern die gesetzliche Verpflichtung tatsächlich auf alle Kommunen ausgeweitet werden sollte, da gesetzlich verpflichtende Maßnahmen von der Förderung über die Kommunalrichtlinie ausgeschlossen sind.

 

Die ZUG erwartet derzeit für einen neu gestellten Förderantrag einen Bearbeitungszeitraum von sechs bis neun Monaten; maßgeblich für die Entscheidung über die Bewilligung der Förderung ist nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Bescheidung, zu dem keine Änderung der Rechtslage während des Bewilligungszeitraum zu erwarten sein darf.

 

Die Gemeindeverwaltung hält die Antragstellung dennoch für sinnvoll, da im Falle einer Förderung bis zu 90 % der Kosten getragen werden könnten. Zur Vorbereitung der Antragsunterlagen ist das Einholen möglichst mehrerer unverbindlicher Vergleichsangebote erforderlich, um auf dieser Basis eine Kostenschätzung für die Förderung anzustellen.

 

Außerdem ist zu überlegen, dass die Stadt Dissen aTW und die Gemeinde Hilter a.T.W. bereits Anträge auf Förderung der Kommunalen Wärmeplanung eingereicht haben. Die parallele Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung kann die Untersuchung von Möglichkeiten zum Aufbau eines interkommunalen Wärmenetzes ermöglichen, sodass auch vor diesem Hintergrund eine rasche Antragstellung und enge interkommunale Abstimmung über das weitere Vorgehen anzustreben ist.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt, vor Jahresende 2023 bei der ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft) den Antrag auf Förderung der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) zu stellen.


 

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt, vor Jahresende 2023 bei der ZUG (Zukunft Umwelt Gesellschaft) den Antrag auf Förderung der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig


 

Bürgermeister Rehkämper spricht von einer zielführenden Beschlussempfehlung und plädiert für das Fassen des entsprechenden Beschlusses, auch wenn es aktuell aufgrund der Haushaltslage des Bundes zu einem Antragsstopp in der Angelegenheit gekommen ist.