Sitzung: 14.12.2023 Rat
Vorlage: Y/2023/253
Auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2024 vom 25.10.2023 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2024 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m (alt) |
Gebühr €/lfd. m (neu ab
2024) |
Anliegergrundstücke |
2,52 |
2,76 |
Hinterliegergrundstücke |
2,28 |
2,52 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Beschluss:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2024 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m (alt) |
Gebühr €/lfd. m (neu ab
2024) |
Anliegergrundstücke |
2,52 |
2,76 |
Hinterliegergrundstücke |
2,28 |
2,52 |
Auf die
entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird
verwiesen.
Abstimmungsergebnis: 14 Jastimmen 1 Neinstimme