Mit Schreiben vom 07.12.2023 beantragt die Stadt Dissen die Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Hinblick auf die Kostenbeteiligung um die Personal- und Sachkosten für die Sekundarstufe II der Hermann-Freye-Gesamtschule (das Schreiben ist im RIS abrufbar), da die bisherige Vereinbarung nur die Jahrgänge fünf bis zehn umfasst. Die Argumentation der Stadt Dissen und eine Hochrechnung der künftigen Kosten ist der Antragstellung zu entnehmen. Allerdings resultiert die ursprüngliche Vereinbarung daraus, dass seinerzeit das neue Angebot einer IGS geschaffen wurde. Die nunmehr realisierte Erweiterung um eine Sekundarstufe II ist keinesfalls etwas Einmaliges im Umkreis der Gemeinde Bad Rothenfelde. Angebote der Sekundarstufe II gibt es in Versmold aber auch in Bad Iburg. Ein Gastschulgeld wird dort bisher nicht erhoben. Bei einer Antragsannahme könnte man sich ähnlichen Anträgen anderer Schulträger nicht verschließen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde lehnt den Antrag der Stadt Dissen vom 07.12.2023 auf Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an den Personal- und Sachkosten für die Sekundarstufe II der Integrierten Gesamtschule Dissen aTW ab.


 

Die Vorsitzende Ratsfrau Hüggelmeyer erläutert die Vorlage und den Sachverhalt.

 

Ratsfrau Temme macht deutlich, dass ihr Infos fehlen würden. Aus ihrer Sicht wäre eine Einladung von Schulvertretern sinnvoll. Grundsätzlich befürworte sie die Nähe der Schule zu Bad Rothenfelde.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Hüggelmeyer berichtet, dass die Schulleitung eingeladen werden soll, um speziell die Oberstufe vorzustellen, dies aber aufgrund der Entscheidungsfindung zur „Mitfinanzierung“ der Oberstufe zurückgestellt wurde.

 

Ratsherr Wernemann ist der Auffassung, dass eine Ablehnung des Antrages nicht so einfach sei. Er sei immer ein Befürworter der IGS gewesen und das Ziel sei auch immer eine Oberstufe gewesen. Die IGS sei seitens der Gemeinde Bad Rothenfelde immer unterstützt und damit auch aufgebaut worden. Zwar sei grundsätzlich eine Zuständigkeit des Landkreises gegeben. Wenn dieser sich hier aber nicht bewegen würde, könne die Stadt Dissen nicht hängen gelassen werden.

Die Stadt Dissen sei seinerzeit ein großes Risiko eingegangen.

 

Herr Rauschkolb fügt hinzu, dass es dem Anschein nach an Informationen fehle, was auch in der letzten Ratssitzung schon angesprochen wurde. Im Vorfeld habe es Gespräche zwischen den Bürgermeistern Görlitz und Rehkämper sowie auch auf Sachbearbeiterebene.

Insgesamt sei festzustellen, dass es sich um viel Geld handle. Fraglich sei hier, ob investive Kosten Bestandteil der Berechnungen seien, die nicht abgestimmt worden wären.

 

Ratsherr Schlegel ergänzt, dass es zur Bedingung gemacht werden müsse, die Trägerschaft an den Landkreis abzugeben.

 

Ratsfrau Temme stellt den Antrag auf Vertagung der Beratungen.

 

Ratsherr Wernemann verdeutlicht, dass der Landkreis weder eine IGS noch eine Oberstufe gewollt habe. Dieses wäre eine Konkurrenz zum Gymnasium Bad Iburg.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Hüggelmeyer lässt sodann über

die Vertagung des Tagesordnungspunktes zur Ergänzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an der Integrativen Gesamtschule Dissen aTW.“

abstimmen.

 

Die Vertagung wird einstimmig beschlossen.