Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltung: 1

Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

1. Die Gemeinde Bad Rothenfelde beteiligt sich zusammen mit den Gemeinden Hilter, Bad Laer und Glandorf sowie den Städten Bad Iburg, Dissen aTW und Melle an der Lernstandort Noller Schlucht gGmbH.

 

2. Die Gemeinde Bad Rothenfelde kauft einen Gesellschaftsanteil an der Lernstandort Noller Schlucht gGmbH in Höhe von 3.125,00 Euro von dem jetzigen Gesellschafter Verein zur Förderung des regionalen Lernens e.V.

 

3. Der Bürgermeister der Gemeinde Bad Rothenfelde wird ermächtigt, einen zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und dem Verein zur Förderung des regionalen Lernens e.V. abzuschließenden Kauf- und Abtretungsvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil in Höhe von 3.125,00 Euro zu unterzeichnen.

 

4. Der anliegenden Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Lernstandort Noller

Schlucht gGmbH wird zugestimmt. Der Vertrag wird nicht im Wortlaut beschlossen.

Nachträgliche redaktionelle Änderungen z.B. im Zusammenhang mit der erforderlichen

Zustimmung der Finanzverwaltung, sind jederzeit möglich.

 

5. Die Gemeinde Bad Rothenfelde entsendet Bürgermeister Klaus Rehkämper gem. § 138 Abs. 1 NKomVG in die Gesellschafterversammlung der Lernstandort Noller Schlucht gGmbH.

 

6. Die/der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Lernstandort Noller Schucht

gGmbH wird angewiesen, entsprechend der Beschlussfassung zu Nr. 1 bis 4 abzustimmen.

 

7. Ab dem Jahr 2017 zahlt die Gemeinde Bad Rothenfelde [gilt nicht für Dissen] einen jährlichen Zuschuss an die Lernstandort Noller Schlucht gGmbH in Höhe von 8.423,40 Euro Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Zuschussvertrag mit der

Lernstandort Noller Schlucht gGmbH abzuschließen.

 

8. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der kommunalaufsichtlichen Unbedenk-lichkeit und unter dem weiteren Vorbehalt, dass sich alle in Ziffer 1 genannten Kommunen entsprechend der für sie errechneten Zuschüsse an den Kosten beteiligen.

 

 


Die Vorsitzende gibt einleitende Erörterungen zum Sachverhalt. Sie spricht von einer sinnvollen Einrichtung, die seit über 30 Jahren existiere. Sie macht aber auch deutlich, den Lernstandort nicht auf die Arbeit der Jugendwerkstatt zu reduzieren. Insofern sollte im neuen Gesellschaftsvertrag sichergestellt werden, dass auch die anderen Standbeine (z.B. Umwelt) gleichberechtigt berücksichtigt werden.

 

2. stellv. Bürgermeister Schomborg spricht sich dafür aus, den Landkreis langfristig in die Aktivitäten der neuen Gesellschaft einzubinden und insbesondere das finanzielle Engagement des Landkreises sicherzustellen.

 

Einen Einwand von Ratsherrn Lange-Mensing berücksichtigend, schlägt Bürgermeister Rehkämper eine Besichtigung der Einrichtung vor.   


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

1