Wie bereits im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss am 06.02.2024 seitens der Verwaltung dargestellt, lagen die Fehlbedarfe im u3-Bereich bei ca. 20 Plätzen und im ü3-Bereich bei etwa 11 Plätzen. Zu diesem Zeitpunkt war von einer Inbetriebnahme des Standortes KiTa Löwenzahn zum Herbst 2024 und einer zumindest vorübergehenden Weiterführung der KiTa Pusteblume auszugehen. Nach diesen Planungen und mit diesem Wissen, konnte von einer Deckung der Bedarfe für das neue KiTa-Jahr gerechnet werden (zumindest sukzessive).

 

Aktuell und nach Abschluss der Platzvergaben stellt sich der Sachverhalt anders da.

 

Zum einen hat sich der Fertigstellungstermin nach Aussage des Architekten auf den Jahreswechsel 2024/2025 verschoben.

 

Weiterhin hat das Ev. Kirchenkreisamt als Träger der vorstehend genannten Einrichtungen deutlich gemacht, dass der Standort Brunnenstraße nicht weitergeführt werden soll, sondern eine ausschließliche Verlagerung der Gruppen nach Aschendorf erfolgt.

 

Damit kann der Bedarf an KiTa- und Krippenplätzen zum Stichtag 01.08.2024 nicht gedeckt werden.

 

Für den Bereich der Krippenkinder wird es zum Jahreswechsel 2024/2025 eine Entlastung von sukzessive (Stichwort: Eingewöhnung) 12-15 Plätzen durch die Inbetriebnahme der 2. Krippengruppe in Aschendorf geben.

 

Im ü3-Bereich findet allerdings über den Ev. Träger keine Entlastung statt.

 

Die doch hohe Zahl des Fehlbedarfs (ca. 18 Plätze) ist einigen kurzfristigen Anmeldungen insbesondere aus den Familien der ukrainisch Geflüchteten geschuldet.

 

Zudem haben Familien nach dem regulären Anmeldeschluss einen KiTa-Platzbedarf gemeldet.

 

Daneben gab es vermehrt Schulrückstellungen.

 

Dieser aktuelle Fehlbedarf an KiTa-Plätzen (eben auch bedingt durch eine Gruppenreduzierung) spiegelt die Annahmen aus der Kita-Bedarfsplanung des Landkreises wider.

 

Danach werden Stand 2022 im ü3-Bereich 197 Plätze vorgehalten. Darüber hinaus 45 Krippen- und bis zu 14 u3-Plätzen in den altersübergreifenden Gruppen (insgesamt 59 Plätze).

 

Unter Berücksichtigung der zum KiTa-Jahr 2023/2024 geschlossenen Integrativgruppe in der KiTa Pusteblume mit 18 ü3-Plätzen wird hier der entstandene Fehlbedarf für das neue KiTa-Jahr nahezu 1:1 gespiegelt.

 

Der Fehlbedarf im u3-Bereich setzt sich wie in den Vorjahren fort. Hier konnte in der Vergangenheit über die Einrichtung der Großtagespflege „Kleine Salinchen“ Entlastung geschaffen werden.

 

Zum KiTa-Jahr 2024/2025 ist festzuhalten, dass aktuell 20 Anmeldungen auf einen Krippenplatz nicht bedient werden können.

 

Hier schlägt in der Tat die Bauverzögerung an der KiTa Löwenzahn durch.

Die hier geplante Krippengruppe wird erst zum Jahreswechsel den Betrieb aufnehmen können.

 

Weiterhin musste eine Krippengruppe die Platzzahl von 15 auf 12 Plätze kürzen, da vermehrt einjährige Kinder angemeldet und aufgenommen werden (s. NKiTaG). Hier können Anfang 2025 bis zu drei weitere Kinder aufgenommen werden.

 

Insgesamt wird deutlich, dass es immer wieder äußere Einflüsse sind, die die Situation verändern und in Teilen auch verschärfen.

 

Hier dem Rechtsanspruch der Familien gerecht zu werden und eine perspektivisch verlässliche Lösung zu schaffen, wird die Möglichkeit der Errichtung einer Übergangs-KiTa in Modulbauweise (Containerlösung) auf der Grundstücksfläche der Hofstelle Frieling für voraussichtlich 2 KiTa-Jahre gesehen.

 

An diesem Standort ist der Bau einer zunächst 4-gruppigen Einrichtung geplant (s. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 71 „Hofstelle Frieling“ vom 28.09.2023).

 

Entsprechende Gespräche hinsichtlich einer vorzeitigen Inbetriebnahme als Übergangslösung haben mit dem Investor Andreas Frieling und einem zukünftigen Betriebsträger, Charlys Kinderparadies, bereits stattgefunden.

 

Sowohl der Betriebsträger als auch der Investor stehen für die Übergangslösung zur Verfügung. Dies mit dem Ziel der demnächst dauerhaften Einrichtung auf der Hofstelle Frieling. Hierzu sind die Aufstellung eines B-Planes und die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

 

Eine Rücksprache des mit der Kita-Planung beauftragten Architekten Niehenke mit dem Landkreis Osnabrück als Baugenehmigungsbehörde hat ergeben, dass der vorgenannte Beschluss vom 28.09.2023 ausreiche, um eine befristete Baugenehmigung für die Übergangslösung zu erhalten.

 

Da die Hofstelle Frieling erschlossen ist, das Grundstück „befestigt“ ist und ausreichende Fläche auch für die Zeit des KiTa-Neubaus bietet, bietet sich hier eine kurzfristige Lösung zur Sicherung der benötigten KiTa-Plätze zum KiTa-Jahr 2024/2025 an.

 

Das Architekturbüro Niehenke hat hierzu bereits einen Plan erarbeitet (Anlage).

 

Weiterhin wurde zur Kostenberechnung ein Angebot von der Firma ELA-Container eingeholt, dass die Kosten für eine 2-Gruppen-Lösung inkl. aller Miet- und auch Einmalkosten beinhaltet.

 

Hiernach ergeben sich jährliche Mietkosten in Höhe von 80.000,00 € brutto sowie einmalige Kosten für Fracht, Auf- und Abbau / Inbetriebnahme von ca. 69.000,00 € brutto.

 

Die im Rahmen eines Defizitvertrages zu tragenden Kosten der Betriebsführung würden sich nach den Berechnungen des Trägers Charlys Kinderparadies auf ca. 340.000,00 € belaufen.

 

Ein entsprechender Defizitvertrag wäre mit dem Betriebsträger vorzubereiten und abzuschließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Sicherstellung des KiTa-Platzbedarfes 2024/2025 werden als Übergangslösung zunächst 2 KiTa-Gruppen in Modulbauweise (Containerlösung) in Vorgriff auf die dauerhafte Verortung einer KiTa auf der Hofstelle Frieling zur Verfügung gestellt.

 

  1. Mit der Umsetzung der Übergangslösung und der zukünftigen Betriebsführung wird der Träger Charlys Kinderparadies beauftragt.

 

  1. Die erforderlichen (zusätzlichen) Kosten (voraussichtlich 400.000,00 €) sind durch einen 1. Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen.

 


 

Zu Beginn der Sitzung erläuterte die Vorsitzende Ratsfrau Hüggelmeyer den Ablauf der Sitzung und die Bürgerfragemöglichkeit nach der Geschäftsordnung.

 

Sie bat um Sammlung der Fragen der Zuhörer und der Zuhörerinnen. Diese bezogen sich vollumfänglich auf den TOP 4.

 

Bürgermeister Rehkämper beantwortet zu diesem Tagesordnungspunkt die Fragen und stellt die KiTa-Platzsituation insgesamt sowie die kurzfristigen Umsetzungsplanungen zur Schaffung von weiteren KiTa-Plätzen vor.

 

Er erläutert, dass das Kirchenkreisamt als Träger der KiTa Pusteblume - Löwenzahn im Mai 2023 die Aufgabe des Standortes an der Brunnenstr. mitgeteilt habe. Dies überraschte, da die Planungen und Abstimmungen eine Erweiterung des Platzangebotes zur Deckung des Platzbedarfes um 2 Gruppen zum Ziel hatten.

 

Eine mögliche Weiterführung des Standortes über einen anderen Träger solle noch geprüft werden.

 

Zudem - dies bestätigt auch verwaltungsseitig Frau Warnecke - sei eine Gruppe in der KiTa Pusteblume aufgrund von Personalmangel aufgegeben worden. Diese Gruppenplätze konnten im letzten KiTa-Jahr noch abgefangen werden, für das nächste KiTa-Jahr gelte dies nicht.

 

Im Rahmen der Sachverhaltserläuterung wird auch deutlich, dass aufgrund von Schulrückstellungen, Flexi-Kindern und ein Mehr von Anmeldungen von ukrainischen Mitbürgern die Situation aktuell angespannt sei.

 

Entlastung könne hier kurzfristig die Übergangslösung am Hof Frieling bis zur Fertigstellung eines KiTa-Neubaus an diesem Standort geben.

 

Wichtig sei für Herrn Bürgermeister Rehkämper die Fertigstellung der Erweiterung der KiTa Löwenzahn. Hier müsse ein verbindlicher Bauzeitenplan verabredet und den Beteiligten Planungssicherheit gegeben werden. Ein Gespräch hierzu sei unter Beteiligung der Gemeinde, des Architekten und des Kirchenkreisamtes für den 16.04.2024 vorgesehen.

 

Zur Frage nach einer möglichen weiteren Zuweisung und Aufnahme von Geflüchteten im Gemeindegebiet und der damit möglicherweise noch weiter fehlenden KiTa-Plätze meldet Bürgermeister Rehkämper zurück, dass der Landkreis Osnabrück und insbesondere auch die Kommune Bad Rothenfelde über die Zuweisungsquote hinaus Geflüchtete aufgenommen habe, so dass aktuell keine Zuweisungen zu erwarten seien.

Wie sich die zukünftigen Flüchtlingszahlen und damit Zuweisungsquoten entwickeln würden, könne natürlich nicht gesagt werden.

 

Insgesamt erläutert und beantwortet Bürgermeister Rehkämper die Bürgerfragen wie folgt:

 

Die KiTa-Bedarfsplanungen und die Sicherstellung ausreichender Betreuungsplätze zum nächsten KiTa-Jahr sei bereits am 02.04.2024 Thema im Verwaltungsausschuss mit entsprechender Beschlussvorlage zur Einrichtung einer Übergangslösung gewesen. Um hier aber noch einmal Transparenz zu schaffen und Detailfragen abzustimmen, wurde die Beratung in den Fachausschuss verwiesen. Ein modifizierter Vorschlag könne somit heute beraten werden.

 

Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass etwa 3,3 Mio. Euro seit 2017 in den KiTa-Bereich investiert wurden. Investitionen und Bindung von Finanzmitteln müssten auch immer im Kontext mit weiteren Aufgaben der Kommune stehen.

 

Um dem Rechtsanspruch im Bereich der ü3-Kinder gerecht zu werden, soll möglichst zum 01.08.2024 bzw. 01.09.2024 eine Containerübergangslösung geschaffen werden. Hier würden etwa 400.000,00 € zzgl. Einmalkosten in Ansatz gebracht.

 

Zur Umsetzung der Übergangslösung seien bereits mit dem Landkreis in Vorabgesprächen die Erteilung einer befristeten Baugenehmigung abgestimmt sowie Vorgespräche mit dem Eigentümer erfolgt, der zwingend das Vorhaben mittragen müsse. Dieser gebe grundsätzlich einen Betriebsträger vor und favorisiere eine Zusammenarbeit mit Charlys Kinderparadies. Die mit dem Betriebsträger geführten Gespräche und dessen Vorstellungen hätten einen guten Eindruck hinterlassen.

 

Charlys Kinderparadies springe für eine kurzfristige Lösung ein. Die Möglichkeit der Installierung einer Übergangsgruppe an der KiTa Antoinette-Schiller konnte der Träger der dortigen KiTa nicht mittragen und sei somit nicht zustande gekommen.

 

In Bad Rothenfelde wird gut mit den etablierten kirchlichen Trägern zusammengearbeitet, diese Betriebsträger wurden in den letzten Jahren um die HHO mit der Führung des Waldkindergartens erweitert, zudem konnte eine Großtagespflege an den Start gebracht werden.

Zur Steigerung des Betreuungsangebotes sei auch eine Vielfalt von Betriebsträgern wichtig.

 

Aktuell sei auf der Hofstelle Frieling als Dauereinrichtung eine 4-gruppige KiTa vorgesehen, die auf bis zu 6 Gruppen erweiterbar sein soll.

 

Bürgermeister Rehkämper versichert, dass die Brunnenstraße erst aufgegeben werde, wenn alles andere auch am Start und betriebsbereit sei.

 

Zu Recht stellt sich die Frage, nach pädagogischen Konzepten und damit auch nach dem Integrativangebot, das aktuell aufgrund einer Gruppenschließung nur noch in reduzierter Form vorgehalten werden könne.

 

Hier seien Gespräche mit allen Beteiligten geplant, um ein zukunftsfähiges Konzept im Rahmen einer regionalen Vereinbarung „Integration“ auf den Weg zu bringen.

 

Frau Warnecke ergänzt zu den angebotenen Öffnungszeiten, dass diese immer bedarfs- und insbesondere personalabhängig seien und daher in den verschiedene KiTas nicht immer gleiche und ganztägige Öffnungszeiten aller Gruppen angeboten werden könnten. Grundsätzlich sei aber noch die Möglichkeit für die Familien gegeben, die ergänzende Kindertagespflege zu beantragen.

 

Iris Behmerburg-Olbricht bestätigt dies.

 

Abschließend bittet Bürgermeister Rehkämper, die Vorlage zu beraten und dem Verwaltungsvorschlag zu folgen, um möglichst umgehend eine Umsetzung in Angriff nehmen zu können.

 

Ratsfrau Temme spricht sich wie in der Vergangenheit für eine große Lösung aus. Zwar sei dies auf der Hofstelle Frieling möglich, aber auch hier handle es sich um einen Altbau / Altbestand. Dass ein Altbau Unsicherheiten mit sich bringen würde, wäre am Standort Aschendorf deutlich geworden, so dass die Entscheidung für die Hofstelle Frieling nicht zufriedenstellend sei.

 

Zur Klarstellung wird seitens des Ausschusses auf die Planungen verwiesen.

Es wird kein Umbau im Bestand geplant, sondern ein Neubau nach Abriss der Bestandsgebäude.

 

Weiterhin erinnert Ratsfrau Temme an das Vorhaben den Kitabedarf über den Babybesuchsdienst abzufragen und zu ermitteln. Dies sei von der Vorsitzenden Ratsfrau Hüggelmeyer in 2021 bereits vorgeschlagen worden.

 

(Hinweis zum Protokoll: innerhalb der Kindertagesstättenplanung des Landkreises wird für Bad Rothenfelde bereits eine Betreuungsquote bei 1jährigen von 60% und bei den 2jährigen von 70% zugrunde gelegt).

 

Weiterhin stellt sich Ratsfrau Temme die Frage, welcher Träger in der Lage sei, eine 6-gruppige Einrichtung zu führen, wenn Charlys Kinderparadies dies nicht mehr könne und warum der Standort Brunnenstraße nicht zur Verfügung gestellt werden könnte.

 

Bürgermeister Rehkämper erläutert zur Betriebsträger-Situation, dass das Kirchenkreisamt grundsätzlich nicht aus der Verantwortung gelassen werde, er Pastorin Jakobskötter als Vertreterin der ev. Kirchengemeinde bereits auf die Immobilie und mittelfristige Nutzungsmöglichkeiten angesprochen habe, hier aber noch nichts Konkretes zurückgemeldet wurde.

Die KiTa Pusteblume müsse im Betrieb bleiben, solange nicht alle Kinder einen Betreuungsplatz an anderer Stelle haben.

 

Ratsherr Wernemann fragt auch in Richtung von Ratsfrau Temme, ob in der Vergangenheit die Kommune schon einmal dem Rechtsanspruch schlussendlich nicht gerecht werden konnte.

 

Bürgermeister Rehkämper führt hier aus, dass der Bedarf abschließend – wenn auch manchmal erst sehr kurzfristig – gedeckt werden konnte. Ein Rechtstreitverfahren sei noch nie zu führen gewesen.

In guter Abstimmung mit Trägern und auch der Kindertagespflege und den Tagespflegepersonen habe es immer geklappt.

 

Ratsherr Wernemann sagt, dass es dann auch einmal an der Zeit wäre, die Arbeit der Verwaltung zu würdigen.

 

Frau Warnecke ergänzt hinsichtlich der KiTa-Aufnahmen zum 01.08.2024, dass allen bewusst sein müsse, dass bei KiTa-Start auch bei der Übergangseinrichtung nicht alle Kinder gleichzeitig aufgenommen werden könnten. Dies würde im Rahmen des Eingewöhnungskonzeptes erfolgen, so dass die tatsächliche Betreuung / Aufnahme der Kinder zu versetzten Zeitpunkten erfolgen würde.

 

Ratsherr Spohn merkt an, dass eine Betrachtung der KiTa-Betreuung in die zurückliegenden Jahre aktuell nicht von Interesse sei. Es gelte vielmehr jetzt Lösungen mit Wirkung für die Zukunft zu beschließen und bittet um Abstimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Bürgermeister Rehkämper unterstützt dies, je eher jetzt beschlossen würde, desto eher könne etwas auf den Weg gebracht werden.

 

Auf eine Nachfrage, ob es sicher sei, dass zum, 01.08.2024 / 01.09.2024 die Betreuung auch wirklich starten könne, erläutert Bürgermeister Rehkämper, dass es in Melle eine ähnliche Situation gegeben habe, bei der die Johanniter-Unfall-Hilfe Betriebsträger für eine Übergangslösung sei. Auf Hinweis von Ratsfrau Temme hatte er mit dem Träger gesprochen, der eine Umsetzung innerhalb von 8 Monate bestätigte.

 

Das für Bad Rothenfelde gesteckte Ziel sei natürlich eine Herausforderung. Bereits vor Ostern 2024 seien erste Gespräche geführt worden und nun bräuchte die Verwaltung grünes Licht. Es würde alles drangesetzt, den Termin zu schaffen.

 

Ratsfrau Meyer-Schübli fragt als Zuhörerin, ob Charlys Kinderparadies in der Lage sei, das Personal so kurzfristig zu stellen.

 

Ratsfrau Temme erwidert hierzu, dass der Träger in der Vorstellung in der letzten Fachausschusssitzung geäußert habe, dass Personal grundsätzlich kein Problem sei.

 

Bürgermeister Rehkämper ergänzt hier, dass Herr Mackensen als Trägervertreter es zwar für ein sportliches Ziel halte, kurzfristig gutes Personal zu bekommen, er aber gute Chancen sieht, dies hinzubekommen.

 

Bürgermeister Rehkämper kann eine hohe Motivation des Trägers bestätigen, da die dauerhafte Trägerschaft eine gute Perspektive für diesen sei.

 

Ratsfrau Temme fragt nach dem Ablauf des Neubaus auf der Hofstelle, wenn doch auf der Fläche bereits die Übergangslösung installiert wäre.

 

Hierzu gibt Bürgermeister Rehkämper die Rückmeldung, dass es seit September 2023 eine Aufstellungsbeschluss gebe, der Investor noch Ideen einfließen lassen möchte und das im Rahmen der Bauleitplanung abgestimmt werde.

Wo die Containeranlage auf dem Gelände aufgestellt würde, wäre nicht so entscheidend. Hier wäre das Landesjugendamt gefordert, zu prüfen und Anforderungen zu formulieren, daneben setze auch der Landkreis Grenzen. Ob Grünflächen auch Bauflächen sein sollen, liege weiterhin auch in den Entscheidungen des Rates.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Hüggelmeyer verliest den Beschlussvorschlag und bringt ihn zur Abstimmung.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Zur Sicherstellung des KiTa-Platzbedarfes 2024/2025 werden als Übergangslösung zunächst 2 KiTa-Gruppen in Modulbauweise (Containerlösung) in Vorgriff auf die dauerhafte Verortung einer KiTa auf der Hofstelle Frieling zur Verfügung gestellt.

 

  1. Mit der Umsetzung der Übergangslösung und der zukünftigen Betriebsführung wird der Träger Charlys Kinderparadies beauftragt.

 

  1. Die erforderlichen (zusätzlichen) Finanzmittel (voraussichtlich 400.000,00 €) sind durch einen 1. Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.