Im Baugebiet „Im Dorf“ (Aschendorf, ehemaliges Betriebsgrundstück „Ihmels“) sind bereits alle sechs Baugrundstücke veräußert worden. Auch im Baugebiet „Südlich der Lindenallee“ wurden – bis auf zwei reservierte Grundstücke – alle zur Verfügung stehenden Bauflächen veräußert (s. Anlage 2). Damit  stehen Baugrundstücke, die im Auftrag der Gemeinde Bad Rothenfelde durch die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG) veräußert werden, sozusagen nicht mehr zur Verfügung.

 

Durch Vergaberichtlinien konnte in der Vergangenheit erreicht werden, dass die Veräußerung der Flächen vorrangig an junge Familien mit Kindern erfolgte, um so den Folgen des prognostizierten demographischen Wandels möglichst frühzeitig entgegen zu wirken. Die Nachfrage nach Einfamilienhäusern ist – auch nach Aussagen der NLG - ungebrochen, so dass erwogen werden sollte, ein neues Baugebiet zu erschließen. Nach überschlägigen Planungen könnten auf der im Beschlussvorschlag näher bezeichneten Fläche ca. 18 – 20 Ein- bis Zweifamilienhäuser entstehen.

 

Die Fläche konnte bereits - vorbehaltlich eines noch einzuholenden Ratsbeschlusses – von der NLG erworben werden; ein Grundstückskaufvertrag wurde geschlossen. Bezüglich des dazu noch abzuschließenden Städtebaulichen Vertrages zwischen der NLG und der Gemeinde ergeht eine gesonderte Beschlussvorlage.

 

Nach den Handlungsempfehlungen zum Städtebaulichen Rahmenplan der Gemeinde Bad Rothenfelde aus dem Jahr 2001 ist die von der NLG erworbene Fläche für eine vorrangige Wohnbauflächenentwicklung geeignet. Dort wird vorgeschlagen, im Norden eine attraktive Ortsrandeingrünung zu schaffen (s. Anlage 3).

 

Im geltenden Flächennutzungsplan ist das betreffende Areal als Fläche für die Landwirtschaft/Kinderspielplatz dargestellt (s. Anlage 4), so dass zur Realisierung einer Wohnbebauung eine Änderung in „Wohnbaufläche“ – ggf. mit neuer räumlicher Zuordnung eines Kinderspielplatzes - vorzunehmen wäre.

 

Die Fläche liegt im gemeindlichen Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB), so dass für eine Wohnbebauung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich wird.

 

Durch die vorgeschlagenen Beschlüsse zur Einleitung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ erfolgen die Grundsatzentscheidungen zur Aufnahme der Bauleitplanungen. Details ergeben sich im weiteren Bauleitverfahren.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Um den Bereich westlich der Bebauung „Am Wäldchen“ sowie nördlich der Bauzeile „Mühlenweg“ städtebaulich zu ordnen und einer Wohnbebauung zuzuführen, ist der Flächennutzungsplan zum 45. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 180/12 der Flur 3, Gemarkung Aschendorf. Er wird begrenzt durch die Westgrenzen der Flurstücke 176/6, 175/12, 175/7 sowie 175/11 sowie die Nordgrenzen der Flurstücke 180/14, 180/8, 180/7, 180/6 sowie 180/4, alle gelegen in der Flur 3, Gemarkung Aschendorf. Die genaue Lage ergibt sich aus dem zum Beschluss gehörenden Lageplan (Anlage 1).

b)      Um den Bereich westlich der Bebauung „Am Wäldchen“ sowie nördlich der Bauzeile „Mühlenweg“ städtebaulich zu ordnen und einer Wohnbebauung zuzuführen, ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 180/12 der Flur 3, Gemarkung Aschendorf. Er wird begrenzt durch die Westgrenzen der Flurstücke 176/6, 175/12, 175/7 sowie 175/11 sowie die Nordgrenzen der Flurstücke 180/14, 180/8, 180/7, 180/6 sowie 180/4, alle gelegen in der Flur 3, Gemarkung Aschendorf. Die genaue Lage ergibt sich aus dem zum Beschluss gehörenden Lageplan (Anlage 1).

 

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (einstimmig bei 7 Ja-Stimmen):

 

a)      Um den Bereich westlich der Bebauung „Am Wäldchen“ sowie nördlich der Bauzeile „Mühlenweg“ städtebaulich zu ordnen und einer Wohnbebauung zuzuführen, ist der Flächennutzungsplan zum 45. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 180/12 der Flur 3, Gemarkung Aschendorf. Er wird begrenzt durch die Westgrenzen der Flurstücke 176/6, 175/12, 175/7 sowie 175/11 sowie die Nordgrenzen der Flurstücke 180/14, 180/8, 180/7, 180/6 sowie 180/4, alle gelegen in der Flur 3, Gemarkung Aschendorf. Die genaue Lage ergibt sich aus dem zum Beschluss gehörenden Lageplan (Anlage 1).

b)      Um den Bereich westlich der Bebauung „Am Wäldchen“ sowie nördlich der Bauzeile „Mühlenweg“ städtebaulich zu ordnen und einer Wohnbebauung zuzuführen, ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 180/12 der Flur 3, Gemarkung Aschendorf. Er wird begrenzt durch die Westgrenzen der Flurstücke 176/6, 175/12, 175/7 sowie 175/11 sowie die Nordgrenzen der Flurstücke 180/14, 180/8, 180/7, 180/6 sowie 180/4, alle gelegen in der Flur 3, Gemarkung Aschendorf. Die genaue Lage ergibt sich aus dem zum Beschluss gehörenden Lageplan (Anlage 1).

 

 

 


Allg. Vertreterin Seydel führt in den Sachverhalt ein. Sie verdeutlicht, dass seitens der Gemeinde bzw. der Niedersächsischen Landgesellschaft z. Zt. keine Grundstücke mehr zum Bau von Eigenheimen angeboten werden können. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die bestehende Nachfrage an Grundstücken für junge Familien in Bad Rothenfelde bedient werden sollte, so dass vorgeschlagen wird, ein Neubaugebiet für ca. 18 bis 20 Grundstücke zu erschließen. Die betreffende Fläche sei bereits im Städtebaulichen Rahmenplan von 2001 als Wohnbaufläche mit erster Priorität dargestellt worden. Dort sei ebenfalls festgelegt, dass in Richtung Norden eine intensive Ortsrandeingrünung vorgenommen werden sollte.

 

Aus städtebaulicher Sicht begrüßt Frau Schrooten die geplante Arrondierung des Ortsteils. Die bestehenden Planungsentwürfe der NLG, die als Grundlage zur wirtschaftlichen Kalkulation gedient haben, sollten i. E. unbedingt überarbeitet werden. Großen Wert liegt sie auf eine gründliche Eingrünung des entstehenden nördlichen Ortsrandes.

 

Beig. Kebschull stellt fest, dass es bei dem zu fassenden Aufstellungsbeschluss lediglich um eine Grundsatzentscheidung zur Aufnahme des Bauleitverfahrens handelt. Planerische Inhalte seien erst im späteren Verfahren zu entwickeln. Die Fraktion der Grünen ist nach ihrer Auskunft im Allgemeinen nicht immer begeistert von Neubaugebieten. Im vorliegenden Fall wird aber eine wünschenswerte Entwicklung des Ortsteils gesehen. Ziel müsse es sein, die Preise günstig zu halten, um die Zielgruppe der jungen Familie ansprechen zu können. Bei der Planung sollten unbedingt energetische Aspekte berücksichtigt werden (Bau von Passivhäusern, Einsatz regenerativer Energien). Auch solle man verschiedene Bau- und Gestaltungsformen ermöglichen und insofern die planerischen Festsetzungen nicht so eng fassen.

 

Stv. Vorsitzender Meyer zu Theenhausen erwartet ein „tolles Baugebiet“. Die Gemeinde habe Glück, dass dies nun ermöglicht werden kann.

 

Ratsherr Striedelmeyer begrüßt das neue Baugebiet, durch das ein Lückenschluss der vorhandenen Bebauung erfolgen kann.

 

Auch Vorsitzender Albers sieht in dem geplanten Baugebiet einen Glücksfall für die Gemeinde.

 

Bürgermeister Rehkämper stellt fest, dass dabei auch die strukturellen Vorteile zu bedenken sind, die das Baugebiet mit sich bringe (z. B. Auslastung der Kita Löwenzahn, Dreizügigkeit der Grundschule). Der Zuzug junger Familien sei auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden demographischen Wandels sehr wichtig für die Gemeinde. Die gemeindliche Vorgehensweise (Vergaberichtlinien zu Gunsten junger Familien) habe sich auch in der Vergangenheit bewährt.

 

Ratsvorsitzender Tesch bittet um eine sorgsame Anbindung an vorhandene Strukturen. Bei der angrenzenden Straße „Am Wäldchen“ handele es sich um eine Spielstraße, so dass die verkehrliche Erschließung besser vom Mühlenweg erfolgen solle. Zu bedenken seien dabei insbesondere auch die Belange der Feuerwehr und der Müllabfuhr. Ein Teil der Bewohner der Straße „Am Wäldchen“ müsse z. Zt. die Mülltonnen an der Straße „Hehenbruchsweg“ entsorgen lassen. Eine gute Ortsrandeingrünung hält er für wichtig. Er begrüßt das geplante Neubaugebiet, dass ein „Wohnen im Grünen“ ermöglicht. Abzuwarten sei, ob es dadurch zu Engpässen in der Kita Löwenzahn kommen könnte.