Beschluss: einstimmig beschlossen

Mit Ratsbeschluss vom 16.02.2017 wurde einstimmig der Bedarf zur Schaffung einer

altersgemischten Gruppe erkannt.

 

Weiterhin sollte hier ein Teilabbruch der Villa Lehmann mit Erhalt der Giebel- und Seitenfassade und Schaffung eines zweiten Gruppenraumes zum Umzug einer Regelgruppe von der KiTa St. Elisabeth Präferenz haben. Die durch den Umzug der Regelgruppe entstehenden Mehrkosten sind von Bischöflichen Generalvikariat zu übernehmen. Im Ergebnis wäre dies baulich die „Zwei-Gruppen-Lösung“.

 

Die Kostenschätzung des Architekturbüros Austmeyer hierzu vom 25.11.2016 wies zu diesem Zeitpunkt Kosten in Höhe von 661.000 € aus. Diese ist der Vorlage beigefügt.

 

Die Finanzierung wurde wie folgt festgelegt:   

 

300.000 € Gemeinde Bad Rothenfelde (je 150.000 € für die Haushaltspläne 2017 und 2018)

150.000 € Bischöfliches Generalvikariat für zweiten Gruppenraum

158.000 € Schüchtermann-Klinik

  84.000 € beantragte Zuschüsse für 7 Krippenplätze)

692.000 €

 

Die Schüchtermann-Klinik beteiligt sich zusätzlich mit der kosten-/ mietfreien Zurverfügungstellung des Grundstücks/ Gebäudes sowie der Übernahme der Bauherrenfunktion.

 

Nach intensiven Gesprächen mit dem Architekturbüro Austmeyer musste Ende März 2017 festgestellt werden, dass die bis zu diesem Zeitpunkt vorgelegte Kostenschätzung bei weitem nicht eingehalten werden kann.

 

Die korrigierte Kostenschätzung sieht nunmehr Baukosten in Höhe von

1.183.050 € (Stand 31.03.2017) bzw.

   984.000 € (Stand 03.04.2017) vor.

 

Dies bedeutet einen Differenzbetrag und eine Finanzierungslücke von zumindest 323.000 €.

 

Ein Grundriss und die Kostenschätzungen sind der Vorlage beigefügt.

 

Vor diesem Hintergrund wurden in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 03.04.2017 die weiteren Beratungen und Beschlüsse zurückgestellt mit dem Auftrag an die Verwaltung, die Planungen und Kosten zu überprüfen und ggfs. zu den Ursprungsplanungen der Ein-Gruppen-Lösung zurückzukehren.

 

Kostenüberprüfung:

Das mit der Überprüfung der Kostenschätzungen beauftragte Planungsbüro assmann münster GmbH kommt zu dem Ergebnis, dass die kalkulierten Kosten in Höhe von 984.000 € eher knapp bemessen sind und voraussichtlich nicht auskömmlich sein werden.

Eine weitergehende und differenzierte Einschätzung ist aufgrund der Struktur der Kostenermittlung derzeit nicht möglich. Hier ist in den folgenden Leistungsphasen eine differenzierte Kostenberechnung zu beauftragen. Der Bericht vom 20.05.2017 ist der Vorlage beigefügt.

 

Umsetzung der Ein-Gruppen-Lösung:

Vor dem Hintergrund, dass die Bedarfsdeckung an Kindergarten- und Krippenplätzen mit der Einrichtung einer altersgemischten Gruppe erreicht wird und die Verlagerung einer Regelgruppe von der KiTa St.Elisabeth zur Ulmenallee zwar aus pädagogischer Sicht wünschenswert, aber nicht notwendig ist, ist diese Variante der Ein-Gruppen-Lösung weiter zu prüfen.

Finanzierungskonzept:

 

300.000 € Gemeinde Bad Rothenfelde (je 150.000 € in den Haushaltsplänen 2017 und 2018)

158.000 € Schüchtermann-Klinik

  84.000 € beantragte Zuschüsse für 7 Krippenplätze 

542.000 €

 

Die Schüchtermann-Klinik beteiligt sich wie bei der Zwei-Gruppen-Lösung zusätzlich mit der kosten-/mietfreien Zurverfügungstellung des Grundstücks sowie der Übernahme der Bauherrenfunktion.

 

Bei Umsetzung der Ein-Gruppen-Lösung entfällt der Kostenanteil des Bischöflichen Generalvikariats.

 

Sanierung des Gebäudes:

Das Raumangebot sieht hier bereits einen Bewegungsraum mit vor.

Die Kostenschätzung hierzu lag nach 1. Entwurf vom Oktober 2016 bei 411.000 €.

Der Entwurf und die Kostenschätzung ist der Vorlage beigefügt.

 

Teilabriss mit Erhalt der Giebel- und Seitenfassade: 

Die dazu vorgelegte Kostenschätzung vom 03.04.2017 des Architekturbüros Austmeyer weist Baukosten in Höhe von 567.625 € aus, wobei hier kein Bewegungsraum vorgehalten wird. Ein Entwurf sowie die Kostenschätzung sind der Vorlage beigefügt.

 

Beide Kostenschätzungen sehen die Vorbereitung zum möglichen Dachgeschossausbau (Aufzugschacht) nicht vor.

 

Die genannten Kostenschätzungen sind weiterhin vor dem Hintergrund der Plausibilitätsprüfung der Firma Assmann zur Zwei-Gruppen-Lösung zu überprüfen und zu aktualisieren.

 

Die Verwaltung sollte zur weiteren Umsetzung der Ein-Gruppen-Lösung beauftragt werden, sowohl  beim Planungsbüro assmann münster GmbH als auch beim  Architekturbüro Austmeyer Angebote zu den Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Durchführung) einzuholen, um konkrete Entwürfe und Kostenaufstellungen zu erhalten. Die kostengünstigere Variante sollte dann zeitnah umgesetzt werden. 

 

 

Neben der Plausibilitätsprüfung der Kostenschätzung zur Zwei-Gruppen-Lösung wurde seitens der Verwaltung eine Alternativlösung zur Errichtung von 2 Gruppenräumen geprüft. 

Hier käme eine Modulbauweise in Betracht, wie sie die Gemeinde Bissendorf bei Baukosten von etwa 650.000 € realisiert hat. Ein Grundriss und Außenansichten sind der Anlage beigefügt. 

 

Vorteile:

  • günstigere Bausumme
  • zeitnahe Umsetzung des Bauprojekts    

 

Nachteil:

  • Erhalt der Giebel- und Seitenfassade der Villa Lehmann nicht möglich
  • kein Dachgeschossausbau zur möglichen Nutzung durch das Salinenarchiv gegeben (Archiv könnte aber alternativ durch ein weiteres Baumodul barrierefrei erstellt werden)

 

 


 

,,Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ratsbeschluss vom 16.02.2017 (Top 7 Ziffer 2) wird dahingehend abgeändert, dass statt der Zwei-Gruppen-Lösung die Ein-Gruppen-Lösung umgesetzt wird. Dies bedeutet zunächst die Einrichtung einer altersgemischten Gruppe mit insgesamt 18 Kindern. Diese kann später nach Bedarf auch in eine Krippengruppe (15 Kinder) oder eine Regelgruppe (25 ü3-Plätze) umgewandelt werden.

 

  1. Zur Verwirklichung des Ziels der Ein-Gruppen-Lösung wird der Baukörper „Villa Lehmann“ komplett saniert oder mit der Giebel- und Seitenfassade teilerhalten. Die Vorentwurfsplanungen liegen hierzu vor. 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die weiteren Planungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Durchführung) Angebote vom

 

a)          Architekturbüro Austmeyer, Am Karlsplatz 1, 49201 Dissen und

b)          Planungsbüro assmann münster Gmbh, Mendelstr. 11, 48149 Münster

 

           einzuholen.

 

  1. Auf Basis dieser Angebote wird die Verwaltung beauftragt den Vertrag mit der Schüchtermann-Klinik zur Umsetzung der kostengünstigeren Variante abzuschließen und die Maßnahme zeitnah umzusetzen.

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 07.06.2017 folgenden abweichenden Beschlussvorschlag erarbeitet (einstimmig):

 

Unter Berücksichtigung des bestehenden Ratsbeschlusses vom 16.02.2017 ist eine neue Vorentwurfsplanung (Leistungsphasen 1 und 2) zur beschlossenen Zweigruppen-Lösung sowie zur ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagenen und geplanten Eingruppen-Lösung einzuholen. Das Architekturbüro ist dabei nicht mehr zu berücksichtigen.


Es ergeht folgender neuer

 

Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Unter Berücksichtigung des bestehenden Ratsbeschlusses vom 16.02.2017 ist eine neue Vorentwurfsplanung (Leistungsphasen 1 und 2) zur beschlossenen Zweigruppen-Lösung sowie zur ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagenen und geplanten Eingruppen-Lösung einzuholen. Das Architekturbüro Austmeyer ist dabei nicht mehr zu berücksichtigen.


Frau Warnecke trägt zunächst den aktuellen Sachverhalt vor und verweist auf ihre umfangreiche Vorlage.

 

Ratsfrau Temme spricht von „überraschenden“ Informationen. Bevor überhaupt über die vorgeschlagene Eingruppen-Lösung beschlossen werden könne, sollten die aktuellen Kinderzahlen vorliegen. Nur anhand dieser Datenlage könne man über solch weitreichende Dinge entscheiden.

 

Bürgermeister Rehkämper verweist auf die Bedarfsprognose, die letztlich Grundlage der weiteren Entscheidungen sei. Auf diesen Prognosezahlen basiere die heutige Beschlussvorlage. Die Eingruppen-Lösung decke danach den Platzbedarf ab. Anschließend geht er auf die Vorgeschichte ein und macht deutlich, dass er der von Herrn Austmeyer vorgelegten Kostenschätzung nicht nahetreten könne. Die ausgewiesenen Mehrkosten in Höhe von 300.000 – 400.000 € für eine Zweiraum-Lösung seien nicht nachvollziehbar. Er macht deutlich, dass nun eine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen werden müsse. Die Kath. Kirche und auch das Nds. Landesjugendamt (Stichwort: Verlängerung Betriebserlaubnis Containerlösung) bräuchten entsprechende Hinweise.

 

Ratsherr Brinkmann spricht sich grundsätzlich für die vom Rat beschlossene und bevorzugte Zweigruppen-Lösung aus. Mit einer Eingruppen-Lösung würde sich die Gemeinde nach seiner Auffassung spätere Entwicklungschancen vergeben. Wenn überhaupt eine Eingruppen-Lösung zum Zuge kommen sollte, dann müsste so gebaut werden, dass später kostengünstig noch ein An-/Umbau dargestellt werden könne. Letztlich sollte mit einem anderen Architekten ein neuer überarbeiteter Kostenvoranschlag für eine Zweigruppen-Lösung eingeholt werden.

 

Ratsherr Lange-Mensing bringt die Berücksichtigung städtebaulicher Aspekte in Erinnerung. Es gehe nun darum, nun schnell eine nachhaltige Lösung zu finden.

 

Ratsfrau Temme möchte in dieser Angelegenheit nicht getrieben werden. Sie verweist auf die Möglichkeit der Modulbauweise. Auch diese ggfls. kostengünstigere und schnellere Möglichkeit, den Platzbedarf zu decken,  sollte bei den weiteren Betrachtungen nicht außer Acht gelassen werden. 

 

Bürgermeister Rehkämper möchte die Frage beantwortet haben, ob nun eine Ein- oder Zweigruppen-Lösung bevorzugt werde. Die mit einer großen Lösung verbundenen Mehrkosten zwischen 300.000 und 400.000 € müssten immer auch vor dem Hintergrund der mit dem Landkreis Osnabrück getroffenen Zielvereinbarung gesehen werden.

 

Ratsherr Striedelmeyer spricht sich für die schon vom Rat beschlossene Zweigruppen-Lösung aus. Vor dem Hintergrund der nicht nachvollziehbaren Kostensteigerungen sollten neue Architektenangebote eingeholt werden. Eine Berücksichtigung von Herrn Austmeyer schließt er aus. Den von Ratsherrn Brinkmann gegebenen Hinweis, bei einer Eingruppen-Lösung so zu bauen, dass später kostengünstig noch ein An-/Umbau dargestellt werden könne, unterstützt er ausdrücklich.

 

Ratsfrau Schneider macht deutlich, dass eine Zweigruppen-Lösung nicht finanzierbar sei. Auch sie unterstützt den Hinweis, bei einer Eingruppen-Lösung so zu bauen, dass später kostengünstig noch ein An-/Umbau dargestellt werden könne. Herr Austmeyer sollte nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Ratsherr Brinkmann hält die Einholung neuer Angebote für eine Zweigruppen-Lösung für angebracht. Nur anhand dieses Kostennachweises könne dann abschließend entschieden werden, ob eine Zweigruppen-Lösung bezahlt werden kann. Die dadurch entstehenden weiteren Planungskosten müssten in Kauf genommen werden.

 

Bürgermeister Rehkämper pflichtet dem im Grundsatz bei. Es handelt sich dabei um die Leistungsphasen 1 und 2. Der dadurch entstehende Zeitverlust müsse letztlich hingenommen werden, darüber müsse man sich dann aber auch einig seien. Von daher könne er sich, wenn mehrheitlich so gewünscht, mit einer solchen Vorgehensweise einverstanden erklären.

 

Ratsfrau Pohlmann möchte die Kuh jetzt vom Eis bekommen. Sie könne sich mit der vorgeschlagenen Eingruppen-Lösung einverstanden erklären. Allerdings sollte sich die Gemeinde die Möglichkeit einer späteren Zweiraum-Lösung offen halten. Eine weitere Idee wäre ein Anbau der Modulbauweise an das schon vorhandene Kita-Gebäude im rückwärtigen Bereich.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den vorliegenden Beschlussvorschlag

 

     „1.  Der Ratsbeschluss vom 16.02.2017 (Top 7 Ziffer 2) wird dahingehend ab-

           geändert, dass statt der Zwei-Gruppen-Lösung die Ein-Gruppen-Lösung    

           umgesetzt wird. Dies bedeutet zunächst die Einrichtung einer altersgemischten

           Gruppe mit insgesamt 18 Kindern. Diese kann später nach Bedarf auch in eine

           Krippengruppe (15 Kinder) oder eine Regelgruppe (25 ü3-Plätze) umgewandelt

           werden.

 

  1. Zur Verwirklichung des Ziels der Ein-Gruppen-Lösung wird der Baukörper „Villa Lehmann“ komplett saniert oder mit der Giebel- und Seitenfassade teilerhalten. Die Vorentwurfsplanungen liegen hierzu vor. 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die weiteren Planungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung und Durchführung) Angebote vom

 

a.    Architekturbüro Austmeyer, Am Karlsplatz 1, 49201 Dissen und

b.    Planungsbüro assmann münster Gmbh, Mendelstr. 11, 48149 Münster

 

           einzuholen.

 

  1. Auf Basis dieser Angebote wird die Verwaltung beauftragt den Vertrag mit der Schüchtermann-Klinik zur Umsetzung der kostengünstigeren Variante abzuschließen und die Maßnahme zeitnah umzusetzen.“

 

abstimmen. Dieser wird einstimmig abgelehnt.