Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.04.2017 dem Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zugestimmt (Protokoll Nr. X/027/2017, TOP 7).

 

Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes hat am 08.05.2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Der Aktenvermerk über diese Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits am 15.05.2017 übersandt. Zeitgleich hat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB stattgefunden.

 

Die in den beiden vorgenannten Verfahren insgesamt eingegangenen Anregungen samt den dazu unterbreiteten Abwägungsvorschlägen können der Anlage 1 entnommen werden. Aufgrund der Abwägungsvorschläge ist eine inhaltliche Überarbeitung des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften nicht erforderlich. Es sind nur wenige redaktionelle Änderungen vorgesehen.

 

Sämtliche vorgeschlagenen Änderungen sind in den als Anlage 2 beigefügten Entwurf sowie die Entwurfsbegründung (Anlage 3) eingearbeitet worden.

 

Als Anlage zum Entwurf wird darüber hinaus auch die Schalltechnische Stellungnahme zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ vom 02.05.2017 (Anlage 4) Gegenstand der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sein.

     


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird einschließlich der Begründung als Entwurf beschlossen.


Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die in der Anlage befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird einschließlich der Begründung als Entwurf beschlossen.


Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes  Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der Auslegung zu benachrichtigen.