Sitzung: 21.06.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2017/121
Der Gemeinderat hat in seiner
Sitzung am 06.04.2017 dem Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17
„Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zugestimmt (Protokoll Nr.
X/027/2017, TOP 7).
Auf der Grundlage dieses
Vorentwurfes hat am 08.05.2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Der Aktenvermerk über diese Veranstaltung
wurde den Ratsmitgliedern bereits am 15.05.2017 übersandt. Zeitgleich hat die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB stattgefunden.
Die in den beiden vorgenannten
Verfahren insgesamt eingegangenen Anregungen samt den dazu unterbreiteten
Abwägungsvorschlägen können der Anlage 1
entnommen werden. Aufgrund der Abwägungsvorschläge ist eine inhaltliche
Überarbeitung des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A
„Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften nicht erforderlich. Es
sind nur wenige redaktionelle Änderungen vorgesehen.
Sämtliche vorgeschlagenen
Änderungen sind in den als Anlage 2
beigefügten Entwurf sowie die Entwurfsbegründung (Anlage 3) eingearbeitet worden.
Als Anlage zum Entwurf wird
darüber hinaus auch die Schalltechnische Stellungnahme zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ vom 02.05.2017 (Anlage 4) Gegenstand der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB sein.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage befindlichen
Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und
der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Anregungen
werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der
Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird einschließlich der Begründung als
Entwurf beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften ist mit
Begründung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die
beteiligten Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der
Auslegung zu benachrichtigen.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Die in der Anlage
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der
Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird einschließlich der Begründung als
Entwurf beschlossen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften ist mit
Begründung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m § 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die
beteiligten Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind von der
Auslegung zu benachrichtigen.