Sitzung: 21.06.2017 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2017/122
Im Wesentlichen wird bezüglich des Planungsinhaltes auf die Anlage
verwiesen.
Die den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den
Nachbargemeinden und die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
zugrunde liegenden Unterlagen wurden den Ratsmitgliedern bereits mit Vorlage
vom 14.03.2017 zugesandt.
Die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzte Hecke nördlich des
Wasserlaufes sowie der Einzelbaum auf dem Grundstück „Am Forsthaus 9“ ist noch
einzumessen, so dass hier nach Vorliegen des Vermessungsergebnisses noch
geringfügige Anpassungen erforderlich werden könnten.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand am 08.05.2017
statt; eine zweiwöchige Anhörungsfrist schloss sich an. Der Aktenvermerk über
diese Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Mail am 15.05.2017
übersandt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie
der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB fand mit Anschreiben vom 10.04.2017
statt; es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.05.2017 gegeben.
Der Inhalt der zwischenzeitlich eingegangenen Anregungen und der dazu
unterbreiteten Abwägungsvorschläge ergibt sich aus der Anlage.
Nach dem Beschluss über die beigefügten Entwürfe der 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes und des
Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ samt der dazugehörigen Begründungen
und des Umweltberichtes erfolgt deren öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
für die Öffentlichkeit bzw. gem. § 4 (2) BauGB für die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange. Gegenstand der Auslegung sind auch die zum
Verfahren gehörenden Gutachten und Fachbeiträge, welche dieser Beschlussvorlage
ebenfalls beigefügt sind. Der Umweltbericht ist zum Zeitpunkt der Erstellung
dieser Vorlage noch beim Planungsbüro in
Bearbeitung und wird rechtzeitig zur Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses
am 08.06.2017nachgereicht.
Über die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen
ist vor dem abschließenden Satzungsbeschluss ein erneuter Abwägungsbeschluss
des Gemeinderates herbeizuführen.
Anschließend ist
beim Landkreis Osnabrück die Genehmigung der 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes zu beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung kann durch
Veröffentlichung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und des
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ im Amtsblatt
des Landkreises Osnabrück die Rechtskraft beider Bauleitplanungen herbeigeführt
werden.
Verzeichnis der
Anlagen:
1 - 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes - Abwägungstabelle
2 - Bebauungsplan
Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ - Abwägungstabelle
3 - 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes - Entwurf
4 - 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes, Begründung - Entwurf
5 - Bebauungsplan
Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ - Entwurf
6 - Bebauungsplan
Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“, Begründung - Entwurf
7 -
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag „Fledermäuse“
8 -
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag „Avifauna und Amphibien“
9 -
Grünordnungsplan - Entwurf
Beschlussvorschlag:
a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur
43. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als
Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Die dementsprechend überarbeitete 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“
mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen
Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion
als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit
örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht
als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4
(2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger
öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
Die in der Anlage 1
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur
43. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als
Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Die dementsprechend überarbeitete 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m §
3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange
sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“
mit örtlichen Bauvorschriften
Die in der Anlage 2
befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der
Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1)
BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen
Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion
als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.
Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit
örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht
als Entwurf beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4
(2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger
öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.