Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 beschlossen, den Flächennutzungsplan zum 44. Mal zu ändern (Aufhebung der Darstellung Wald und neue Darstellung als Sondergebiet „Verwaltung“ und Grünfläche) und den Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ aufzustellen, um eine Erweiterung der Firma heristo sowie die Errichtung einer Stellplatzanlage für Mitarbeiter und Besucher zu ermöglichen. Inhaltliche Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Beschlussvorlage.

 

Wie bereits in der Beschlussvorlage vom 04.04.2016 (Nr. 2016/155) ausgeführt, grenzt das Plangebiet an das FFH-Gebiet „Kleiner Berg“, so dass der Nachweis zu erbringen ist, dass durch die beiden Bauleitplanungen keine unverträglichen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet „Kleiner Berg“ entstehen. Das Ergebnis dieser Verträglichkeitsprüfung liegt zwischenzeitlich vor und ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 8 beigefügt. Im Zuge des weiteren Bauleitverfahrens wird die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück eine Prüfung des Verträglichkeitsnachweises vornehmen.

 

Des Weiteren befindet sich das Plangebiet im Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald - Wiehengebirge“. Als Grundlage für die weitere Bauleitplanung ist bis zum Feststellungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ daher eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich. Diese ist beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Der Antrag ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 9 beigefügt.

 

Bei dem Plangebiet (Flurstück 3/4 der Flur 2, Gemarkung Bad Rothenfelde) handelt es sich rechtlich - auch nach den bereits vorgenommenen Fällungen der Rotfichten - um Wald i. S. des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Im Zuge der Bauleitplanung ist daher im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück Lage, Art und Maß der erforderlich werdenden Waldumwandlung festzulegen.

 

Auf Grundlage dieser Vorentwürfe zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ kann anschließend seitens der Verwaltung die frühzeitige Bürgerbeteiligung (öffentliche Abendveranstaltung mit anschließender zweiwöchiger Frist zum Vorbringen von Eingaben) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Anschreiben an insgesamt rd. 30 Behörden/Institutionen/Nachbargemeinden mit der Bitte um Abgabe etwaiger Stellungnahmen) durchgeführt werden.

 

Verzeichnis der Anlagen:

 

1

44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf

2

Begründung mit Umweltbericht zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf

3

Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße“ - Vorentwurf

4

Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 63 - Vorentwurf

5

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 63 - Vorentwurf

6

Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 63 - Fledermäuse

7

Fachbeitrag Avifauna und artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 63

8

FFH-Verträglichkeitsprüfung zum Bebauungsplan Nr. 63

9

Antrag auf Herausnahme einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet

 

 

  


Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Vorentwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die Festsetzung des Sondergebietes „Verwaltung“ ist eine Nutzung für Wohnzwecke oder als Beherbergungsbetrieb ausdrücklich ausgeschlossen.

Auf der Grundlage dieser Vorentwürfe ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

b)      Parallel ist der als Anlage 9 beigefügte Antrag auf Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald/Wiehen-gebirge dem Landkreis Osnabrück einzureichen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Unter Berücksichtigung des Ergänzungswunsches zu Buchstabe c) ergeht folgender

 

Beschluss zu a) und b) (14 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen):

 

a)      Der Vorentwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Erläuterungsbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die Festsetzung des Sondergebietes „Verwaltung“ ist eine Nutzung für Wohnzwecke oder als Beherbergungsbetrieb ausdrücklich ausgeschlossen.

Auf der Grundlage dieser Vorentwürfe ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

b)      Parallel ist der als Anlage 9 beigefügte Antrag auf Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald/Wiehengebirge dem Landkreis Osnabrück einzureichen.

 

Ergänzender Beschluss zu c) (einstimmig bei 4 Enthaltungen)

 

c)       Seitens des Rates der Gemeinde Bad Rothenfelde besteht der Wunsch, ein weitergehendes Gespräch mit der Konzernleitung und dem Rat, zumindest aber mit dem Verwaltungsausschuss, kurzfristig anzuberaumen.

 


Allg. Vertreterin, Frau Seydel, und Frau Schrooten geben vorab einleitende Erörterungen zum aktuellen Sachverhalt.

 

Ratsfrau Temme möchte wissen, wann mit der Baumaßnahme begonnen wird. Sie schlägt nochmals vor, die Möglichkeit eines weiteren Gesprächs zwischen Rat und Konzernleitung wahrzunehmen, um nochmals über Details zu sprechen. Dazu gehöre auch die Bewertung von Alternativstandorten.

 

Bürgermeister Rehkämper verweist auf das laufende Bauleitverfahren, das nun nach und nach abgearbeitet und durchlaufen wird. Dieses Verfahren behindere natürlich nicht, dass weiter miteinander gesprochen werde. Insofern könne er dem Wunsch nach einem solchen Gespräch durchaus folgen. Abschließend weist er darauf hin, dass in der Sache eine Güterabwägung erfolgen müsse, die einerseits die Unternehmerinteressen, aber auch die naturschutzrechtlichen Belange berücksichtigen müsse. Der Rat habe bei seiner Entscheidung das Gemeinwohl zu verfolgen. Der Eingriff in die naturschutzrechtlichen Belange werde durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen mehr als ausgeglichen. Das Unternehmen sei ein „Glücksfall“ für Bad Rothenfelde, zudem sei die Nutzung „Verwaltung/Unternehmens-Holding“ kein störendes Unternehmen und passe ausgezeichnet zu einem Kurort.

 

Unter Berücksichtigung dieser Dinge spricht er sich für ein klares Signal für die heristo ag aus. Dem Unternehmen sollte mit einem positiven Beschluss die Möglichkeit der Standorterweiterung und damit der Standortsicherung gegeben werden.

 

Allg. Vertreterin, Frau Seydel, weist darauf hin, dass derzeit noch kein Bauantrag vorliege. Das Verfahren müsse daher als Sicherung der betrieblichen Entwicklung gesehen werden.

 

Beig. Klotzbach erläutert sodann die Haltung der CDU-Ratsfraktion. Auf die beigefügte Stellungnahme wird verwiesen.

 

Ratsfrau Temme erläutert die Haltung der SPD-Ratsfraktion. Die Gemeinde kratze bei dieser Baumaßnahme an einem sehr sensiblen Naturschutzgebiet. Im Falle eines zustimmenden Beschlusses würde ein Präzedenzfall geschaffen, der Nachahmer auf den Plan rufen könnte. Das sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Sie schlägt nochmals vor, die Möglichkeit eines weiteren Gesprächs zwischen Rat und Konzernleitung wahrzunehmen und den Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen. Sie weist darauf hin, dass die SPD-Ratsfraktion in dieser Angelegenheit nicht einheitlich abstimmen werde.

 

Beig. Kebschull erläutert die Haltung ihrer Ratsfraktion. Sie macht deutlich, dass der Antragsteller natürlich das Recht auf ein geordnetes Bauleitverfahren habe. Dafür sollte sich die Gemeinde Zeit geben, so im Vorfeld bindender Entscheidungen noch überlegt werden könne, was zu tun ist. Die Bewertung naturschutzrechtlicher Belange spielten dabei ein große Rolle. Auch sie befürchte im Falle der Zustimmung die Schaffung eines Präzedenzfall. Andere Unternehmen könnten diesem Beispiel dann folgen. Ihre Fraktion spreche sich daher gegen das beantragte Vorhaben aus. Abschließend stelle sie klar, dass diese Haltung aber keine Entscheidung gegen das Unternehmen heristo bedeute.

 

Für Ratsherrn Striedelmeyer ist es wichtig, dass mit einem Neubau keine Beherbergungsmöglichkeiten geschaffen würden. Weitergehende Gespräche hält er für sinnvoll. Er unterstützt die Unternehmerentscheidung, auf dem benachbarten Grundstück zu bauen. 

 

Ratsherr Brinkmann spricht von einer unnötigen Emotionalität, die von der Unternehmerseite in die Sache gebracht worden ist. Insofern sei dies ein schlechtes Vorgehen. Dennoch müsse man sehen, dass die heristo ag ein starkes Unternehmen sei, das für Bad Rothenfelde wichtig ist. Daher sollte die Gemeinde keine Türen zuschlagen. Vor diesem Hintergrund werde er für den Beschlussvorschlag stimmen. Künftige Fälle sollten jeweils als Einzelfallentscheidung gesehen und bewertet werden.

 

Ratsfrau Temme könne dem Beschlussvorschlag ebenfalls zustimmen, wenn ihr Ergänzungswunsch zum Beschlussvorschlag nachgekommen werde.

 

Bürgermeister Rehkämper begrüßt diesen Vorschlag und spricht sich ebenfalls für die kurzfristige Anberaumung eines Gesprächs zwischen Rat (zumindest aber dem VA) und der Konzernleitung aus. Auf die Urlaubszeit ist dabei Rücksicht zu nehmen.

 

Der Vorsitzende, 1.Stellv. Bürgermeister Tesch, weist abschließend auf den Anspruch des Antragstellers auf ein geordnetes Verfahren hin. Nach dem Ratsbeschluss sei dann zunächst der Landkreis am Zuge. Im Folgenden würde dann wieder die Beteiligung der Gemeinde erfolgen.

 

Ratsherr Beetz beantragt sodann geheime Abstimmung. Lt. Geschäftsordnung wird darüber abgestimmt. Mit 7 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen wird dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt. ,