Die Entwürfe zur 43. Flächennutzungsplanänderung samt Erläuterungsbericht sowie zum Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit baugestalterischen Festsetzungen samt Begründung haben in der Zeit vom 20.07.2017 bis einschließlich 23.08.2017 öffentlich ausgelegen.

Aufgrund der als Anlage beigefügten Anregung des Forstamtes Ankum vom 28.08.2017 (Email) ist der Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ zu überarbeiten. Die dort jeweils bislang vorgesehene Grünfläche bzw. private Grünfläche im Bereich der bestehenden Schwarzdornplantage soll künftig als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt werden.

 

Gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch Satz 1 BauGB ist eine erneute Auslegung mit Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich, wenn eine Änderung des Entwurfes vorgenommen wird.

 

Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB kann bei dieser erneuten Auslegung bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Darauf ist in der Bekanntmachung der erneuten Auslegung hinzuweisen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Zulässigkeit von Stellungnahmen auf die vorgenommene Änderung des Entwurfes (Fläche für die Landwirtschaft statt Grünfläche) zu beschränken, da die Möglichkeit der Stellungnahmen zu allen übrigen Belangen bereits im Rahmen der ersten Auslegung gegeben war.

 

Die Abwägungsvorschläge zu beiden Auslegungsverfahren (43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ werden den Ratsmitgliedern insgesamt zum Satzungsbeschluss unterbreitet. Wesentliche Eingaben sind außer der o. g. Anregung des Forstamtes nicht eingegangen.


a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Eine Teilfläche der im Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Grünfläche soll künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Der dementsprechend überarbeitete Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht beschlossen.

Der überarbeitete Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

 

b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Eine Teilfläche der im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ festgesetzten privaten Grünfläche soll künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt werden. Der dementsprechend überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht beschlossen.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

  

 


Es ergeht folgender Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Eine Teilfläche der im Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Grünfläche soll künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Der dementsprechend überarbeitete Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht beschlossen.

Der überarbeitete Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

 

Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

 

b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Eine Teilfläche der im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ festgesetzten privaten Grünfläche soll künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt werden. Der dementsprechend überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht beschlossen.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.

 

  

 


Allg. Vertreterin Seydel berichtet, dass sich im Rahmen des Auslegungsverfahrens aufgrund einer Eingabe des Forstamtes Ankum Änderungen ergeben haben, die eine erneute Auslegung erforderlich machen. Ein bislang als „private Grünfläche“ festgesetzte Bereich solle künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt werden. Dies führe zu einer Verkleinerung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung und zu einer geänderten Planzeichnung für den Bebauungsplan. Während der Auslegung seien nur noch Eingaben hinsichtlich der zuvor beschriebenen Änderungen möglich, da zu allen anderen Aspekten bereits während der ersten Auslegung die Möglichkeit bestanden hat, Eingaben vorzubringen.

 

Vorsitzender Albers bietet an, die Sitzung zu unterbrechen, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen. Davon wird kein Gebrauch gemacht.

 

Eine inhaltliche Diskussion der Ausschussmitglieder ergibt sich nicht.