Sitzung: 07.09.2017 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2017/149
Die Entwürfe zur
43. Flächennutzungsplanänderung samt Erläuterungsbericht sowie zum
Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit baugestalterischen Festsetzungen
samt Begründung haben in der Zeit vom 20.07.2017 bis einschließlich 23.08.2017
öffentlich ausgelegen.
Aufgrund der als
Anlage beigefügten Anregung des Forstamtes Ankum vom 28.08.2017 (Email) ist der
Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ zu überarbeiten. Die dort jeweils
bislang vorgesehene Grünfläche bzw. private Grünfläche im Bereich der
bestehenden Schwarzdornplantage soll künftig als Fläche für die Landwirtschaft
festgesetzt werden.
Gem. § 4 a Abs. 3
Baugesetzbuch Satz 1 BauGB ist eine erneute Auslegung mit Benachrichtigung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich, wenn eine
Änderung des Entwurfes vorgenommen wird.
Gem. § 4 a Abs. 3
Satz 2 BauGB kann bei dieser erneuten Auslegung bestimmt werden, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können. Darauf ist
in der Bekanntmachung der erneuten Auslegung hinzuweisen.
Es wird
vorgeschlagen, die Zulässigkeit von Stellungnahmen auf die vorgenommene
Änderung des Entwurfes (Fläche für die Landwirtschaft statt Grünfläche) zu
beschränken, da die Möglichkeit der Stellungnahmen zu allen übrigen Belangen
bereits im Rahmen der ersten Auslegung gegeben war.
Die Abwägungsvorschläge zu beiden Auslegungsverfahren (43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ werden den Ratsmitgliedern insgesamt zum Satzungsbeschluss unterbreitet. Wesentliche Eingaben sind außer der o. g. Anregung des Forstamtes nicht eingegangen.
a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
Eine Teilfläche der
im Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Grünfläche
soll künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Der
dementsprechend überarbeitete Entwurf der 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht
beschlossen.
Der überarbeitete Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit
Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB i. V. m
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen.
Dabei wird
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden
können.
b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“
mit örtlichen Bauvorschriften
Eine Teilfläche der
im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ festgesetzten privaten
Grünfläche soll künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt werden.
Der dementsprechend überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am
Forsthaus/Ost“ wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht
beschlossen.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ ist mit
Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB i. V. m
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu
benachrichtigen.
Dabei wird
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden
können.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag (einstimmig):
a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
Eine Teilfläche der
im Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellten Grünfläche
soll künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden. Der
dementsprechend überarbeitete Entwurf der 43. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht beschlossen.
Der überarbeitete Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit
Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB i. V. m
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der erneuten öffentlichen
Auslegung zu benachrichtigen.
Dabei wird
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden
können.
b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“
mit örtlichen Bauvorschriften
Eine Teilfläche der
im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ festgesetzten privaten
Grünfläche soll künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt werden.
Der dementsprechend überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“
wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht beschlossen.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ ist mit
Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 a Abs. 3 i. V. m. § 4 (2) BauGB i. V. m
§ 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu
benachrichtigen.
Dabei wird
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden
können.
Allg. Vertreterin Seydel berichtet, dass sich im Rahmen des Auslegungsverfahrens aufgrund einer Eingabe des Forstamtes Ankum Änderungen ergeben haben, die eine erneute Auslegung erforderlich machen. Ein bislang als „private Grünfläche“ festgesetzte Bereich solle künftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt werden. Dies führe zu einer Verkleinerung des Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung und zu einer geänderten Planzeichnung für den Bebauungsplan. Während der Auslegung seien nur noch Eingaben hinsichtlich der zuvor beschriebenen Änderungen möglich, da zu allen anderen Aspekten bereits während der ersten Auslegung die Möglichkeit bestanden hat, Eingaben vorzubringen.
Vorsitzender Albers bietet an, die Sitzung zu unterbrechen, um den Zuhörern Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen. Davon wird kein Gebrauch gemacht.
Eine inhaltliche Diskussion der Ausschussmitglieder ergibt sich nicht.