Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltung: 0

Gemäß der Empfehlung des Tourismusausschusses vom 05.12.2016 und den Ergebnissen der Einwohnerversammlung vom 11.01.2017 hat der Arbeitskreis „Masterplan Kurverwaltung“ in der letzten Sitzung am 20.06.2017 den beigefügten Vorentwurf erarbeitet. Der aktuelle Planungsstand wird in der Sitzung des Tourismusausschusses am 06.09.2017 vorgestellt.

 

Nach der aktuellen Kostenschätzung fallen, einschließlich der Planungskosten, Investitionskosten in Höhe von 595.000,00 € (netto) an.

Der Förderantrag ist zwischenzeitlich genehmigt worden, danach kann mit einer Förderquote von 27,26 % bzw. mit max. 200.000,00 € gerechnet werden. Im Wirtschaftsplan der Kurverwaltung ist für 2017 ein Planansatz von 600.000,00 € für die „Umgestaltung des Kurgarten“ vorgesehen.

Es ist geplant die Leistungen bis zum Ende des Jahres auszuschreiben und mit den Umsetzungsarbeiten nach der LichtSicht (Anfang Februar 2018) zu beginnen.

Es wird von einer Bauzeit von 5-6 Monaten ausgegangen.

 

Um die vorgenannten Termine einhalten zu können, ist es erforderlich:

1.       einen Grundsatzbeschluss zur aktuellen Vorentwurfsplanung zufassen und

2.       das Landschaftsarchitekturbüro Ermshausen weiter zu beauftragen

 

Für die weiteren Planungsschritte (Leistungsphasen 3-8) liegt ein Honorarangebot des Landschaftsarchitekturbüros Ermshausen in Höhe von  105.000,00 € (netto) vor.

Gemäß dem genehmigten Förderantrag muss der Auftrag in zwei Schritten erteilt werden, zum einen die Planungsphase (LP 3-6) und zum anderen die Ausführungphase (LP 7-8).

 

Anlagen

Protokoll der AK-Sitzung vom 20.06.2017

Aktueller Vorentwurfsplan vom 22.08.2017

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Aufbauend auf die Empfehlung des Tourismusausschusses vom 05.12.2016 und der Ergebnisse der Einwohnerversammlung vom 11.01.2017 wird der daraufhin erarbeiteten Empfehlung des Arbeitskreises „Masterplan Kurpark“ vom 20.06.2017 zugestimmt (s. Anlagen: Vorentwurf vom 22.08.2017 und Protokoll vom 22.06.2017).
  2. Die gem. aktueller Kostenschätzung anfallenden Investitionskosten betragen einschließlich Planungskosten 595.000,00 € (netto).
  3. Das Landschaftsarchitekturbüro Ermshausen, aus 33824 Werther, Schwarzbachtal 43, erhält den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 3 bis 8.

Die Auftragssumme beträgt 105.000,00 € (netto).  

  1. Die Maßnahme ist von der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH umzusetzen.

Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung werden angewiesen, entsprechend dieses Beschlusses zu entscheiden.

 

 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (17 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen):

 

  1. Aufbauend auf die Empfehlung des Tourismusausschusses vom 05.12.2016 und der Ergebnisse der Einwohnerversammlung vom 11.01.2017 wird der daraufhin erarbeiteten Empfehlung des Arbeitskreises „Masterplan Kurpark“ vom 20.06.2017 zugestimmt (s. Anlagen: Vorentwurf vom 22.08.2017 und Protokoll vom 22.06.2017).
  2. Die gem. aktueller Kostenschätzung anfallenden Investitionskosten betragen einschließlich Planungskosten 595.000,00 € (netto).
  3. Das Landschaftsarchitekturbüro Ermshausen, aus 33824 Werther, Schwarzbachtal 43, erhält den Planungsauftrag für die Leistungsphasen 3 bis 8.

Die Auftragssumme beträgt 105.000,00 € (netto).  

  1. Die Maßnahme ist von der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH umzusetzen.

Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung werden angewiesen, entsprechend dieses Beschlusses zu entscheiden.

 

 


Bürgermeister Rehkämper weist auf den fortgeschrittenen Verfahrensstand hin. Die Angelegenheit sei intensiv behandelt worden und somit entscheidungsreif. Das Gesamtpaket sei stimmig, so dass die Maßnahme nun auf den Weg gebracht werden könne.

 

Beig. Albers werde der Maßnahme trotz der hohen Planungskosten (105.000 €) zustimmen, insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Fördersumme. Um diese letztlich nicht zu gefährden, sollte mit dieser Investitionsmaßnahme schnell begonnen werden. Dennoch bittet er die Verwaltung, die Planungskosten nochmals mit Ziel der Reduzierung zu überprüfen.

 

Ratsherr Lange-Mensing verweist ebenfalls auf die hohe Fördersumme. In anderen Bundesländern z.B. NRW würden Heilbäder im Gegensatz zu Niedersachsen vom Land gefördert. Er bezeichnet die Umgestaltung des Kurparks als Investition in die Zukunft.

 

Beig. Kebschull macht deutlich, dass Bad Rothenfelde vom Tourismus lebt. Der Ort müsse touristisch am Ball bleiben und den Investitionsstau auf diesem Sektor nach und nach abarbeiten.

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen spricht sich ebenfalls für eine erneute Prüfung der Honorarkosten aus. Ggfls. könnten bestimmte Maßnahmen nach Durchführung des Ausschreibungsverfahrens herausgenommen und durch eigene Leute ausgeführt werden. Dadurch könnten Kosten eingespart werden.

 

Ratsherr Brinkmann stimmt seinem Vorredner zu. Die jüngsten negativen Entwicklungen im Haushaltsbereich ließen eine abweichende Beurteilung in dieser Angelegenheit durchaus zu. Dennoch sei diese Investition angebracht. Er spricht sich dafür aus, das Ausschreibungsverfahren sauber vorzubereiten und durchzuführen.  Insofern solle man sich keinem zu engen Zeitfenster unterwerfen, um keinen unnötigen Druck aufzubauen.

 

Ratsfrau Temme spricht sich dafür aus, dass sich die Gemeinde angesichts der anstehenden teuren Maßnahmen finanziell nicht übernimmt. Vor diesem Hintergrund sollte nicht zu viel auf einmal erledigt werden.

 

Beig. Klotzbach warnt vor dem Wegfall der Fördergelder. Sie hält die Maßnahme für notwendig. Die von den Vorrednern geäußerten Bedenken könne sie nachvollziehen. Dennoch sollte die Maßnahme nun angeschoben werden. 

 

Für Ratsherrn Striedelmeyer stellen die vorliegenden Pläne einen guten Kompromiss dar. Bei Verzögerungen in der Umsetzung befürchtet er Fördereinbußen.