Sitzung: 13.02.2018 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltung: 0
Vorlage: X/2018/207
Von der Christliche Gemeinde Bad
Rothenfelde e. V. liegt ein Bauantrag „Umbau und Erweiterung des
Kirchengebäudes“ vor. Wegen steigender Besucherzahlen wird ein größerer
Gottesdienstraum benötigt. Der derzeitige Raum hat ca. 100 Sitzplätze, in
Zukunft wird ein Bedarf von ca. 200 Sitzplätzen erwartet. Außerdem werden
zusätzliche Räume für die Kinder- und Jugendarbeit benötigt.
Das Eckgrundstück
(Pagenkamp/Eschstraße) ist im Bebauungsplan Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“
als Gemeinbedarfsfläche: Kirchen und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und
Einrichtung, festgesetzt.
Um die geplante Erweiterung
umsetzen zu können, sind mehrere Befreiungen erforderlich (siehe auch Anlage
zur Begründung der Befreiung).
- Die Baugrenzen sollen
zur Süd-Ostseite um 2,45 m und zur Süd-Westseite um 0,45 m überschritten
werden.
- Durch die geänderte
Dachform soll von einigen Festsetzungen abgewichen werden:
o
Dachneigung 48 – 55°
o
Dachform Satteldach
o
Traufhöhe max. 5,00 m
- Die 3 zum Erhalt
festgesetzten Buchen sollen gefällt werden.
Zu 1.
Die Überschreitungen kann man als
gering bezeichnen, negative städtebauliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
Zu. 2.
Das vorhandene Kirchengebäude
(soll erhalten bleiben) hat eine Firsthöhe von 9,44 m, die Erweiterung ist mit
einer Firsthöhe von 8,38 m geplant. Gemäß den textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes ist eine max. Firsthöhe von 11,50 m zulässig.
Wegen der geringeren Gebäudehöhe
kann den Abweichungen zugestimmt werden.
Zu 3.
Die geplante Erweiterung soll voll
unterkellert werden, deshalb wurde ein Fachmann beauftragt um die Auswirkungen
auf die Wurzeln der Bäume zu überprüfen. Es ist davon auszugehen, dass die
Wurzelbereiche die baulichen Eingriffe nicht gut überstehen werden.
D.h. die Standsicherheit wird
stark beeinträchtigt.
Gemäß der textlichen Festsetzung
Nr. 5.1 sind abgängige Bäume durch standortgerechte Gehölze zu ersetzen. Der
Stammumfang bei Ersatzbepflanzungen muss mind. 18-20 cm betragen.
Im Bereich des neuen Parkplatzes
sollen 3 Säulen-Hainbuchen, mit einem Stammumfang von 18 cm gepflanzt werden.
Grundsätzlich kann gem. §31 (2)
BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden,
wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen
städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit
den öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“, mit dem Ziel, das vorhandene
Kirchengebäude teilweise zu erhalten und umzubauen, aber auch teilweise
abzureißen und durch einen Anbau zu erweitern, wird das gemeindliche
Einvernehmen gem. §36 in Verbindung mit §31 (2) BauGB erklärt.
Es handelt sich um folgende
Befreiungen (siehe Anlage):
- Überschreitung des
Überbaubaren Bereiches
Der geplante vergrößerte Gottesdienstraum darf die Baugrenzen zur
Süd-Ostseite um 2,45 m und zur Süd-Westseite um 0,45 m überschreiten.
- Geänderte Dachform
Wegen der moderneren Bauweise und der im Gebäude vorgesehenen Akustik
ist die hier vorliegende Dachform gewählt worden. Gemäß Bebauungsplan ist ein
Satteldach mit einer Traufhöhe max. 5,00 m und eine Dachneigung von 48°- 55°
vorgesehen.
Dieser Abweichungen wird zugestimmt, da für die Erweiterung nur eine
Gebäudehöhe von 8,70 m, statt der nach dem Bebauungsplan möglichen Höhe von
11,50 m vorgesehen ist.
- Zum Erhalt
festgesetzte Bäume
Die gemäß Bebauungsplan an der südwestlichen Grundstücksgrenze
festgesetzten Bäume (3 Buchen) können
gefällt werde, wenn an einer anderen Stelle auf dem Grundstück 3 neue Buchen
gepflanzt werden.
Gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 5.1 sind abgängige Bäume durch
standortgerechte Gehölze zu ersetzen. Der Stammumfang bei Ersatzbepflanzungen
muss mind. 18-20 cm betragen.
Es ergeht folgender Beschlussvorschlag (6 Ja-, 1 Gegenstimme):
Zum Antrag auf Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“, mit dem
Ziel, das vorhandene Kirchengebäude teilweise zu erhalten und umzubauen, aber
auch teilweise abzureißen und durch einen Anbau zu erweitern, wird das
gemeindliche Einvernehmen gem. §36 in Verbindung mit §31 (2) BauGB erklärt.
Es handelt sich um folgende Befreiungen (siehe Anlage):
- Überschreitung des Überbaubaren
Bereiches
Der geplante
vergrößerte Gottesdienstraum darf die Baugrenzen zur Süd-Ostseite um 2,45 m und
zur Süd-Westseite um 0,45 m überschreiten.
- Geänderte Dachform
Wegen der
moderneren Bauweise und der im Gebäude vorgesehenen Akustik ist die hier
vorliegende Dachform gewählt worden. Gemäß Bebauungsplan ist ein Satteldach mit
einer Traufhöhe max. 5,00 m und eine Dachneigung von 48°- 55° vorgesehen.
Dieser Abweichungen
wird zugestimmt, da für die Erweiterung nur eine Gebäudehöhe von 8,70 m, statt
der nach dem Bebauungsplan möglichen Höhe von 11,50 m vorgesehen ist.
- Zum Erhalt festgesetzte Bäume
Die gemäß
Bebauungsplan an der südwestlichen Grundstücksgrenze festgesetzten Bäume (3 Buchen) können gefällt werde, wenn
an einer anderen Stelle auf dem Grundstück 3 neue Buchen gepflanzt werden.
Gemäß der
textlichen Festsetzung Nr. 5.1 sind abgängige Bäume durch standortgerechte
Gehölze zu ersetzen. Der Stammumfang bei Ersatzbepflanzungen muss mind. 18-20
cm betragen.
Vor Sitzungsbeginn hat in dieser Angelegenheit ein Ortstermin mit Vertretern der Christlichen Gemeinde Bad Rothenfelde e. V. und Vertretern des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses stattgefunden.
Bauamtsleiter Rolf erläutert ausführlich den Inhalt des Befreiungsantrages, der eine Überschreitung des überbaubaren Bereiches, eine geänderte Dachform (Reduzierung der Dachneigung, Abweichung von der Traufhöhe und dem im Bebauungsplan festgesetzten Satteldach) und das Fällen von drei zum Erhalt festgesetzten Buchen beinhaltet.
Ratsherr Bunselmeyer berichtet von dem Ortstermin, bei dem mit den Vertretern der Christlichen Gemeinde vereinbart worden ist, dass zwei bis drei zusätzliche Ersatzbäume gepflanzt werden. Er spricht sich dafür aus, dass dementsprechend sechs Säulenhainbuchen neu für die drei zu fällenden Buchen gepflanzt werden.
Frau Temme (Vorsitzende des KVV) berichtet von bereits jetzt auftretenden Parkplatzproblemen in der Eschstraße und anderen Nebenstraßen während der Gottesdienste.
Bauamtsleiter Rolf stellt fest, dass nach den Stellplatzrichtlinien 12 Stellplätze erforderlich werden. Auf dem Parkplatz werden werden 17 Stellplätze vorgehalten, so dass baurechtlich der Stellplatznachweis bei Weitem erbracht ist. Das dennoch bestehende Parkplatzproblem sei auch den Vertretern der Christlichen Gemeinde e. V. bekannt, so dass die Besucher der Gottesdienste gebeten worden sind, ihre Fahrzeuge auf dem nahe gelegenen Aldi-Parkplatz abzustellen. Der Aldi-Parkplatz stehe aufgrund einer vertraglichen Regelung außerhalb der Öffnungszeiten der Allgemeinheit zur Verfügung. Zu diesem Zweck sei der Einsatz von Ordnungskräften der Kirchengemeinde geplant.
Herr Pieper (Vorsitzender der Christlichen Gemeinde Bad Rothenfelde e. V.) berichtet, dass die Kirchengemeinde seit einiger Zeit versucht, das Problem mithilfe einer Parkplatzbewirtschaftung in den Griff zu bekommen.
Ratsvorsitzender Tesch regt an, ggf. einen Zubringedienst für Behinderte einzurichten, die auf dem Aldi-Parkplatz parken.
Vorsitzender Albers bittet um eine verbindliche Zusage von Herrn Pieper über die zusätzlich zu pflanzenden Bäume und das Nutzen des Aldi-Parkplatzes während der Gottesdienste. Einzelheiten sollten dann zwischen der Kirchengemeinde und der Verwaltung verbindlich geregelt werden. Diese Zusage wird von Herrn Pieper gegeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
6 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
0 |