Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.09.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 26 „Birkenkamp“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zu ändern, um auf den Grundstücken „Birkenkamp 15 - 19“ sowie „Erlenweg 11 - 13“ eine Nachverdichtung mit Wohnhäusern zu ermöglichen.

 

Zwischenzeitlich haben auch die Grundstückseigentümer „Birkenkamp 21“ und „Erlenweg 7“ beantragt, in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung aufgenommen zu werden. Es wird vorschlagen, auch dieses Nachverdichtungspotenzial zu nutzen.

 

Die anteilige Übernahme der Verfahrenskosten wurde von den Antragstellern zugesagt; so dass der mit den übrigen Grundstückseigentümern bereits abgeschlossene Städtebauliche Vertrag entsprechend anzupassen ist. Eine Beschlussvorlage dazu ergeht zum nichtöffentlichen Sitzungsteil.

 

Durch das Büro Hans Tovar und Partner, Osnabrück,  ist der als Anlage beigefügte Vorentwurf zur Bebauungsänderung erarbeitet worden. Sofern diesem Vorentwurf zugestimmt wird, kann auf dessen Grundlage die frühzeitige Bürgerbeteiligung (öffentliche Abendveranstaltung mit anschließender zweiwöchiger Frist zum Vorbringen von Eingaben) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Anschreiben an insgesamt rd. 30 Behörden/Institutionen/Nachbargemeinden mit der Bitte um Abgabe etwaiger Stellungnahmen) durchgeführt werden.

 

Als nächster Schritt wird öffentlich über die vorgebrachten Eingaben und Stellungnahmen beraten (Abwägungsbeschluss); der Vorentwurf wird ggf. überarbeitet und als Entwurf beschlossen.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt nach Vorliegen des Abwägungs- und Entwurfsbeschlusses während einer Frist von mindestens 30 Tagen öffentlich aus. In dieser Frist können von der Öffentlichkeit wie auch von den Behörden und sonstigen Institutionen und Nachbargemeinden weitere Stellungnahmen abgegeben werden. Auch zu diesen Stellungnahmen ist ein Abwägungsbeschluss erforderlich, bevor die Beratungen mit dem Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ abgeschlossen werden können. Die Beratungen sind öffentlich.

 

Die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung kann nachfolgend durch Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück herbeigeführt werden.

 

Das Büro Hans Tovar und Partner wird in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 17.04.2018 den Vorentwurf der Bebauungsplanänderung inhaltlich ausführlich erörtern.   


Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


Es ergeht folgender Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Der Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften samt Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB durchzuführen.

 


Allg. Vertreterin Seydel gibt einen kurzen Überblick über den Stand des Verfahrens. Sie berichtet, dass der ursprünglich vorgesehene Geltungsbereich um zwei Grundstücke vergrößert worden sei, da die betreffenden Anlieger beantragt haben, aufgenommen zu werden. Die Kostenübernahme wurde von beiden Parteien schriftlich zugesagt; hierüber ist noch im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu beraten. 

 

Sodann erörtern die Herren Lehmann (Stadtplanung) und Schlabach (Wasserwirtschaft), beide Büro Hans Tovar und Partner, Osnabrück, anhand der als Anlage beigefügten Präsentation ausführlich den Inhalt der Vorwürfe der Bebauungsplanänderung sowie der wasserwirtschaftlichen Voruntersuchung.

 

Herr Lehmann verdeutlicht dabei, dass die Lage der privaten Erschließungsstraßen nur textlich festgesetzt und nicht planerisch fixiert worden sei, um später eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Für eine später einzuholende Baugenehmigung sei eine Absicherung durch Grundbucheintrag, Baulast oder Miteigentum vorzuweisen, so Herr Lehmann. Eine verbindliche Einigung der betroffenen Parteien auch für Rechtsnachfolger könne daher nicht umgangen werden.

 

Vorsitzender Albers unterbricht die Sitzung in der Zeit von 19:35 bis 19:38 Uhr, um den anwesenden Zuhörern Gelegenheit zu geben, Fragen zur Tagesordnung zu stellen. Herr Heuer stellt fest, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes eine Wertsteigerung der Grundstücke entsteht. Herr Lehmann führt aus, dass die Antragsteller sich deswegen verpflichten, die Planungskosten selbst zu tragen.

 

Ratsvorsitzender Tesch erkundigt sich, welche Zeitersparnis durch das beschleunigte Verfahren zu erwarten sei. Dazu berichtet Herr Lehmann, dass aufgrund der freiwillig gewählten Verfahrensweise (frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange und anschließende öffentliche Auslegung) gegenüber einem „Vollverfahren“ eher keine Zeit gespart werden. Der Gesetzgeber sehe aber für die beschleunigten Verfahren als Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vor, auf den Umweltbericht und auf Kompensationsmaßnahmen zu verzichten. Dadurch würden Nachverdichtungen vereinfacht.