Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 26 „Birkenkamp“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zum 1. Mal zu ändern, wurde am 14.09.2017 im Gemeinderat gefasst (Protokoll Nr. X/047/2017, TOP 7).

 

Am 26.04.2018 wurde der Vorentwurf der vorgenannten Bauleitplanung beschlossen, der als Grundlage der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange diente (Protokoll Nr. X/081/2018, TOP 5).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ hat am 24.05.2018 stattgefunden. Der Aktenvermerk über die Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Email vom 07.06.2018 übersandt.

 

Zeitlich parallel erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.

 

Zu den Anregungen, die in beiden Verfahrensschritten vorgebracht wurden, ist am 27.06.2018 der Entwurfs- und Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt worden (Protokoll Nr. X/089/2018, TOP 5). Die Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden in den Entwurf der Bebauungsplanänderung eingearbeitet, der in der Zeit vom 11.07.2018 bis einschließlich 17.08.2018 öffentlich ausgelegen hat. Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und hatten somit ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 17.08.2018.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung insgesamt vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind samt der dazu unterbreiteten Abwägungsvorschläge als Anlage beigefügt.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden nach dem Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und sonstigen Institutionen mitgeteilt, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften wird nach dem Satzungsbeschluss durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück in Kraft gesetzt.


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.


Sodann ergeht folgender

 

Beschlussvorschlag (7 Ja-Stimmen):

 

Die in der Anlage befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Birkenkamp“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.


Herr Lehmann trägt den Sachverhalt anhand der als Anlage beigefügten Präsentation vor. Änderungen im Planentwurf sind nach der öffentlichen Auslegung nicht erforderlich.

 

Das Angebot des Vorsitzenden Albers, die Sitzung zu unterbrechen, um den Zuhörern Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen, wird nicht aufgegriffen.  

 

Ratsvorsitzender Tesch zeugt sich erfreut über das zügige, unproblematische Verfahren.

 

Ratsherr Striedelmeyer begrüßt die geplante Nachverdichtung und das einvernehmliche Verhalten der Grundstückseigentümer.